Veröffentlicht von:

Welche Regeln gelten für E-Scooter?

  • 3 Minuten Lesezeit

Von einem auf den anderen Tag waren sie in vielen Großstädten zu finden: die E-Scooter. Sie stehen auf Gehwegen, in Parks, an Kreuzungen bereit zum Losfahren. Doch es gibt einiges zu beachten, wenn man einen E-Scooter fahren möchte. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Was ist ein E-Scooter?

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge. Sie sehen aus wie Tretroller, fahren aber mit einem Elektromotor. Dennoch ist es möglich, sich auch durch Treten fortzubewegen. Die E-Scooter fahren mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen E-Scooter fahren zu dürfen?

Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis benötigt man nicht. Es muss kein Helm getragen werden, da die E-Scooter nicht mehr als 20 km/h fahren dürfen/können und somit sogar langsamer sind als viele Fahrräder. Man benötigt eine Haftpflichtversicherung. Der Nachweis über die Versicherung ist eine kleine Plakette, die im hinteren Bereich des E-Scooters angebracht werden muss. Wenn Sie ohne eine Versicherung fahren, droht ein Bußgeld von 40 Euro. Es ist darauf zu achten, dass der E-Scooter über eine Betriebserlaubnis verfügt.

Wo und wie darf ich fahren?

E-Scooter müssen auf dem Radweg gefahren werden. Wenn es keinen Radweg gibt, muss auf die Straße ausgewichen werden. Das Fahren in einer Fußgängerzone oder auf einem Gehweg ist nur erlaubt, wenn es ausdrücklich erwähnt wird, zum Beispiel durch das Zusatzschild „E-Scooter erlaubt“. Das Schild „Radfahrer frei“ gilt allerdings nicht für die E-Scooter. Wenn der E-Scooter verbotenerweise auf dem Gehweg gefahren wird, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

Beim Abbiegen muss, sofern vorhanden, der Blinker betätigt werden. Gibt es keinen, muss der Fahrer wie auf dem Fahrrad Handzeichen verwenden.

Darf zu zweit auf einem E-Scooter gefahren werden? 

Nein. Es darf immer nur eine Person pro E-Scooter fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld von 10 Euro. Auch nebeneinander darf nicht gefahren werden.

Darf ich mein Smartphone während des Fahrens benutzen?

Nein. Es gelten dieselben Regeln wie beim Autofahren. § 23 StVO verbietet die Nutzung des Smartphones während der Fahrt. Dabei ist es nicht relevant, was damit gemacht wird. Ein Verstoß hat ein Bußgeld von mindestens 55 Euro zur Konsequenz. Wird das Handy als Navigationsgerät benutzt, muss es in einer Halterung eingeklemmt werden. Denn sobald das Smartphone zur Benutzung in die Hand genommen wird, ist dies ein Verstoß.

Darf ich unter Alkoholeinfluss mit dem E-Scooter fahren?

Nein. Es gelten auch hier dieselben Regeln wie beim Autofahren. Ein Alkoholwert von 0,5 – 1,09 Promille gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg geahndet. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Freiheitsstrafe enden kann. Ein Alkoholwert von unter 0,5 Promille gilt grundsätzlich nicht als Ordnungswidrigkeit. Sollten jedoch besondere Umstände, wie zum Beispiel ein Unfall oder Ausfallerscheinungen, vorliegen, kann auch ein niedriger Alkoholwert geahndet werden.

Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren haben eine Grenze von 0,0 Promille.

Die Werte sind nicht völlig starr zu sehen. Sollte ein Richter besondere Umstände oder Verhalten feststellen, können die Strafen abweichen. Auch werden Verstöße mit dem E-Scooter strenger gehandhabt als Verstöße mit dem Fahrrad.

Anwaltliche Hilfe

Die Aufzählung der Vorschriften und möglichen Verstöße ist nicht abschließend. Haben Sie weitere Fragen oder wurden mit dem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Vorschriften konfrontiert, lohnt es sich, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt hat dann noch die besten Möglichkeiten, Geldbußen und Fahrverbote zu verhindern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie gerne rund um das Thema „E-Scooter“. Melden Sie sich über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von GKS Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema