Werden Versicherte um ihr Geld gebracht?

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Diese Frage beschäftigt aktuell viele Besitzer einer Lebensversicherung und mit Ihnen den Bund der Versicherten (BdV), der gerade in einem Prozess gegen die Victoria-Versicherung vorging. Diese hatte die Gewinne aus Bewertungsreserven weitestgehend einbehalten und so nach Meinung des BdV viele Versicherte um ihnen zustehendes Geld gebracht. Nun hatte das Düsseldorfer Landgericht zu entscheiden, ob diese Praxis rechtens ist oder nicht.

Die Zinsen sind im Keller. Das bekommen aktuell auch die Versicherungen zu spüren und diese geben die Entwicklung direkt an ihre Kunden weiter. In der Regel ist davon auszugehen, dass Versicherungen mit den Beiträgen zu Lebensversicherungen sinnvoll wirtschaften und diese so anlegen, dass sie Erträge liefern. Diese sogenannten Bewertungsreserven bringen aber wegen der aktuellen Zinssituation bei weitem nicht mehr so viel, wie dies vor Jahren noch der Fall war. Das stellt bei den auf lange Zeit ausgerichteten Lebensversicherungen natürlich ein Problem dar.

Um die Versicherungen hier zu schützen, trat im Sommer 2014 das Gesetz zur Reform der Lebensversicherung (LVRG) in Kraft. Dieses Gesetz regelt, dass Gewinne aus Anlagen nur an Kunden ausgeschüttet werden dürfen, sofern Garantiezusagen an andere Kunden nicht gefährdet sind. Wie drastisch sich dieses Gesetz auswirkt, zeigt ein Fall, bei dem die zum ergo-Konzern gehörenden Victoria-Versicherung an die Versicherten – statt zu erwartender und vor Inkrafttreten des Gesetzes noch versprochener rund 3000 Euro – gerade noch magere 148,95 Euro ausgezahlt hatte. Die Versicherung begründete dies mit dem Hinweis, dass andernfalls Garantiezusagen für andere Versicherte nicht mehr gehalten werden könnten.

Dieser eklatante Unterschied trieb den BdV nun vor das Düsseldorfer Landgericht, um gegen die Praxis der Versicherer zu klagen. Jedoch sahen die Richter die Regelungen dieses Gesetzes und mit ihm seine Anwendung als unproblematisch an – sie wiesen die Klage ab. Die Richter befanden die Regelung für rechtens und stimmten dem Vorgehen der Victoria-Versicherung zu. Der BdV kündigte nun an, in Berufung zu gehen, denn es sei nicht einzusehen, dass Versicherungen das Geld der Lebensversicherten anlegten und in diesem Umfang mögliche Gewinne einbehielten.

„Da ärgern sich viele Besitzer einer Lebensversicherung natürlich sehr. Wenn erst ein Geldregen versprochen wird und dann am Ende nur ein paar Tropfen ankommen, wie es in diesem Fall jetzt geschehen ist, da kommt man sich als Versicherungskunde schon betrogen vor“ weiß Rechtsanwalt Christof Bernhardt. „Man muss jetzt sehr genau sehen, wie es weitergeht und wie die Richter sich in der nächsten Instanz entscheiden, denn für Versicherte geht es hier um bares Geld.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt Kunden, die sich von Versicherungen um ihnen zustehendes Geld gebracht fühlen. Als Kunde hat man oft das Gefühl, dass man sich gegen große und mächtige Versicherungskonzerne nicht richtig wehren kann, doch das stimmt nicht. Mit dem richtigen und kompetenten Fachmann an der Seite, der sich als Rechtsanwalt bestens im Versicherungsrecht auskennt, kann man eine Menge erreichen. 


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