Werner-Rennen nicht untersagt

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Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 16.08.2018 zum Aktenzeichen 3 B 91/18 entschieden, dass das sogenannte Werner-Rennen in Hartenholm (Kreis Segeberg) stattfinden kann.

Bei dem Werner-Rennen handelt es sich um ein Motorrad-Rennen, welches auf die Comic-Kultfigur „Werner“ zurückgeht. An dem Rennen nimmt der „Werner“-Erfinder Rötger „Brösel“ Feldmann teil.

Anwohner haben sich mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht gewendet und Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, des Umwelt- und des Brandschutzes gerügt und ein behördliches Verbot der Veranstaltung begehrt.

Die Verwaltungsrichter lehnten die Eilanträge der Anwohner bereits als unzulässig ab, weil sie nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis erkannten. Eine Beeinträchtigung individueller Rechte sei nicht ersichtlich. Für die angeführten Belange des Straßenverkehrs und des Umweltschutzes seien zwar die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich. Es bestehe aber kein individueller Anspruch auf Untersagung der Veranstaltung. Hinsichtlich des angeführten Brandschutzrisikos seien bereits Schutzvorkehrungen vorgesehen. Das Brandschutzkonzept sieht vor, dass eine Vielzahl an Feuerwehren während des Veranstaltungszeitraums einsatzbereit, sowie rund um die Uhr in drei Schichten mehrere Einsatzkräfte vor Ort sind.

Damit können die Werner-Liebhaber und Motorrad-Freunde das geplante Rennen vom 30. August bis zum 02. September 2018 wieder auf dem Flugplatz Hartenholm durchführen.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Veranstaltungsrecht, Straßenrecht, Umweltrecht und Brandschutzrecht!


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