Wichtige Informationen für Erben und Erblasser

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Wer sich frühzeitig Gedanken über seinen Nachlass macht, kann unter Umständen typische Fehler vermeiden. Erblasser, die versterben, ohne ihr Erbe geregelt zu haben, laufen Gefahr, im Ergebnis die erhofften Ziele zu verfehlen.

Rechtsanwalt Christof Bernhardt, für Erbrecht zuständig bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, weiß um die typischen Irrtümer im Erbrecht. „Der klassische Fehler ist, darauf zu vertrauen, dass nach dem Tod eines Ehepartners automatisch der andere das Vermögen erbt!“ Dem ist aber ganz und gar nicht so: Im Regelfall steht dem verbliebenen Partner nur 50 % des Vermögens zu, während sich die Kinder die andere Hälfte teilen. Diese gesetzliche Erbfolge lässt sich nur durch eine letztwillige Verfügung aushebeln. Beim „Berliner Testament“ setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder dann in der Regel als Schlusserben ein.

Falsch ist auch die landläufige Meinung, dass Erblasser Erben grundsätzlich enterben können. Bernhardt: „Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Erbfolge unter besonderen Schutz gestellt. Der so genannte Pflichtteil ist einem leiblichen Kind in aller Regel nicht zu nehmen.“

Mit einem selbst verfertigten Testament geht allgemein das Bedürfnis einher, Werte an geeignete Personen zu übertragen. „Das allein reicht aber nicht aus“, so Bernhardt. Es muss eine erbberechtigte Person oder eine Erbengemeinschaft geben, erst dann kann man sich über die Verteilung des Vermächtnisses Gedanken machen.

Grundsätzlich sollten sich alle Beteiligten zu Lebzeiten des Erblassers mit der zu erwartenden Situation befassen und idealerweise einvernehmlich vertraglich die anstehende Wertverteilung klären. Bernhardt: „Nur so kann ein langwieriger Erbenstreit und Stress für alle Beteiligten vermieden werden!“ Auch die Bestellung eines Nachlassverwalters kann in bestimmten Situationen Sinn machen. Wer ein Erbe erwartet und damit in Zusammenhang stehende Details und Grundsatzfragen klären möchte, sollte einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Insbesondere das Thema „Erbauseinandersetzung“ – also der klassische Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft – ist ohne anwaltliche Begleitung schwerlich zu meistern.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt


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