Wie bekommt man die türkische Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthalt in der Türkei?

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Die türkische Staatsbürgerschaft darf durch mehrere Wege erworben werden.

  • Der Erwerb durch Geburt ist der am häufigsten vorkommende Weg. Für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft reicht es aus, wenn ein Elternteil während der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit hat. Für diese Einbürgerung ist ein Wohnsitz im Inland (bzw. in der Türkei) nicht nötig. In der Türkei geborene Kinder, deren Eltern keine türkische Staatsangehörigkeit haben, erwerben die türkische Staatsangehörigkeit, solange sie durch Geburt keine andere Staatsbürgerschaft erwerben bzw. staatenlos zur Welt kommen.
  • Wie jeder Staat ermöglicht die Türkei auch andere Wege zur Einbürgerung. Die Möglichkeit durch Heirat die türkische Staatsanwaltschaft zu erhalten, ist auch ein alternativer Weg. Der Bewerber sollte mindestens seit drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sein. Selbstverständlich soll der Bewerber noch verheiratet sein.
  • Mit der Anerkennung der Vaterschaft erwirbt das Kind, das noch nicht türkischer Staatsbürger ist, die türkische Staatsangehörigkeit.
  • Die Einbürgerung durch langjährigen Aufenthalt ist ein anderer Weg. Demgemäß darf sich der Bewerber, der seit 5 Jahren in der Türkei wohnt, um die türkische Staatsangehörigkeit bewerben. Die Beantragung darf ausnahmsweise durchgeführt werden, ohne die Erfüllung der Voraussetzung des 5-jährigen Aufenthalts: Nämlich durch Einbürgerung durch Investition.
  • Wer ein Grundstück (Eigentum / Immobilienkauf) im Wert von 400.000 USD innerhalb der Türkei erwirbt, darf die türkische Staatsangehörigkeit beantragen. Eine Beantragung darf auch ohne Grundstückserwerb durchgeführt werden, wenn der Bewerber eine Investition/Geldübertragung in Höhe von 500.000 USD belegt. 

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Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

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