Wie funktioniert die Studienplatzklage?

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Mithilfe der Studienplatzklage ist es in vielen Fällen möglich, den gewünschten Studienplatz zu erlangen, obwohl der angehende Student aufgrund seiner Note nicht erwarten kann, im regulären Vergabeverfahren in den nächsten Jahren einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen. Für den Erfolg einer Studienplatzklage ist die Abiturnote nur in seltenen Fällen relevant – Ihre Chancen, auf diesem Weg einen Platz zu erhalten, stehen also nicht schlechter, weil Sie nur eine mittelmäßige oder gar schlechte Abiturnote haben.

Im Rahmen der Studienplatzklage fechten Sie die Kapazitätsberechnung der Hochschule an: Als Kläger gehen Sie davon aus, dass die Universität oder Fachhochschule mehr Studienplätze zur Verfügung hat, als sie verteilt hat.

Um einen dieser noch nicht verteilen Studienplätze bewirbt sich der Student im Rahmen der Studienplatzklage.

In diesem stark von formellen Voraussetzungen geprägten Verwaltungsverfahren kommt es für die Erfolgsaussichten zum einen auf die richtige „technische“ Ausführung an, zum anderen aber auch auf den gewünschten Studiengang und die Auswahl der Hochschule.

Während die Erfolgsaussichten der Studienplatzklage in vielen Studiengängen an einigen Hochschulen bei über 90 % liegen, sind auf der anderen Seite die Erfolgschancen, einen Studienplatz im ersten Fachsemester in einem medizinischen Studiengang mithilfe der Studienplatzklage zu erreichen, ungleich viel geringer. Dies liegt im Wesentlichen an der großen Anzahl der Kläger, z. B. im Fach Humanmedizin, oder auch an der geringen Anzahl der Universitäten, wie z. B. im Fach Tiermedizin.

Die Erfolgsaussichten im jeweils speziellen Fall kann ein auf dem Gebiet der Studienplatzklage erfahrener Anwalt abschätzen. Generell lässt sich sagen, dass die Erfolgschancen der Studienplatzklage höher sind, je weniger überlaufen der gewünschte Studiengang ist.


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