Wie hoch sind die Strafen für Sexualdelikte in der Türkei?

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Sexualdelikte wie sexueller Missbrauch, sexueller Angriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Stalking sind häufig vorkommende Straftaten. Es drohen im Vergleich zu Deutschland höheren Haft-Strafen in der Türkei. Daher ist es notwendig bei einer Beschuldigung wegen Sexualdelikten unverzügliche Hilfe von einem Strafverteidiger zu bekommen.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind in Art. 102 und weiteren Artikeln des türkischen Strafgesetzbuches angeordnet. Einige davon sind Antragsdelikte. Daher ist es möglich den Antrag zurücksetzen, indem man das Opfer (betroffene Person) vorher entschädigt. Aber die Zurücksetzung eines Antrags stoppt das Verfahren nicht, wenn die Tat im türkischen Recht als Antragsdelikt nicht angeordnet ist. Bei besonders schweren sexuellen Straftaten werden die Fälle von der Staatsanwaltschaft sofort verfolgt, ohne auf den Antrag vom Opfer zu warten.

Wer die körperliche Integrität einer anderen Person durch sexuelle Handlungen verletzt wird auf Antrag mit 5 bis zu 10 Jahren Gefängnisstrafe bestraft. Bei leichteren Fällen liegt die Strafe zwischen 2 bis zu 5 Jahren. Die Haftstrafe darf nicht unter 12 Jahren bestimmt werden, wenn die begangene Tat einer Vergewaltigung ist.

Wenn sexuelle Handlungen gegen Kinder unter 16 Jahren (die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) ausgeübt werden, wird der Täter bestraft, obwohl das Kind die Tat vorher durch Einwilligung bestätigt hat. Denn in der Türkei ist die Einwilligung eines Kindes hinsichtlich sexueller Selbstbestimmung nicht zulässig. Daher soll die Tat nicht unbedingt als ein sexueller Angriff geschehen; jegliche sexuelle Handlung wird als sexueller Missbrauch eines Kindes eingestuft und bestraft. Ändert sich die Lage, wenn das Kind 16 Jahre oder älter ist (Geschlechtsverkehr mit Unmündigen). Jedoch ist diese Tat trotz der Einwilligung des Kindes noch strafbar, solange das Kind eine Beschwerde/einen Antrag einreicht. Die vorgesehenen Strafen sind hoch, wenn das involvierte Opfer ein Kind ist. Sexuelle Handlungen werden grundsätzlich nicht bestraft, wenn beide Parteien unter 18 Jahre sind und keinen Angriff vorkommt.

Erstberatung bei einem Fachanwalt ist für solchen Fällen insbesondere für Entkräften der etwaigen Vorwürfe entscheidend. Dieses Fachwissen bieten wir Ihnen als Strafverteidiger in Istanbul und Türkei-weit an.

Für Rechtsbetreuung, Beratung und anwaltliche Vertretung stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

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