Wie kann ich erfolgreich eine Prüfung anfechten?

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Prüfungen sind für das berufliche Fortkommen von entscheidender Bedeutung. Sie entscheiden häufig darüber, welchen Beruf bzw. Studium oder Ausbildung man ausüben kann. 

Prüfungsentscheidungen sind häufig sehr komplex und in der Regel schwer  zu überprüfen, da sie regelmäßig von subjektiven Wertungen der PrüferInnen abhängen. Dennoch muss jede Prüfungsentscheidung für den Prüfling nachvollziehbar sein. Keinesfalls darf der Prüfer eine willkürliche Entscheidung treffen. Um dies sicherzustellen, gibt es in den jeweiligen Prüfungsordnungen zahlreiche verfahrensrechtliche Absicherungen, die bei vielen Prüfungen häufig nicht beachtet werden (z.B. Zusammensetzung der Prüfungskommission, Ablauf der Prüfung etc.). Solch einen Fehler aufzudecken, ist für einen Prüfling nicht ganz einfach. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, die/der sich auf dem Gebiet des Prüfungsrechts spezialisiert hat, zu kontaktieren. Gerade bei mündlichen oder praktischen Prüfungen reicht häufig ein Blick in das von der Prüfungskommission erstellte Prüfungsprotokoll aus, um einen Verfahrensfehler aufzudecken. Sich anwaltliche Unterstützung zu holen,  ist insbesondere deshalb anzuraten, da für die Geltendmachung von Verfahrens- bzw. Formfehlern häufig Fristen einzuhalten sind.

Bei mündlichen/praktischen Prüfungen empfiehlt es sich, unmittelbar nach der Prüfung ein sog. Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem der Verlauf der mündlichen Prüfung niedergeschrieben wird. Zudem empfiehlt es sich, eine ausführliche schriftliche Begründung von der Prüfungskommission einzufordern. 

Bei schriftlichen Prüfungen sollte nach Bekanntgabe der Note Einsicht in die Klausur und in die Bewertung genommen werden, um die Notenvergabe nachvollziehen zu können. Für eine Prüfungsanfechtung ergeben sich hier zahlreiche "Angriffsziele". So sind z.B. Fragestellungen häufig ungenau bzw. nicht eindeutig. Alternative Lösungswege werden regelmäßig nicht anerkannt. Folgefehler werden nicht als solche gewertet. Vertretbare Antworten werden häufig als falsch angesehen. 

Da zudem in der Regel das sog. "Verschlechterungsverbot" gilt, die Prüfung also bei einer erneuten Prüfung nicht schlechter bewertet werden kann, geht man mit einer Prüfungsanfechtung kein Risiko ein. Auf jeden Fall lohnt es sich, zumindest eine kompetente Beratung durch eine auf das Prüfungs-recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.


Frank Hansen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht





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