Wie kann ich mich schnell einbürgern?

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Ein Einbürgerungsverfahren kann lange dauern. Dafür bedarf es er der richtigen Vorgehensweisen und dem Fachwissen in Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsrecht, Einwanderungsrecht, Ausländerrecht, Asylrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Menschenrecht und Völkerrecht.

Menschen, die seit einer bestimmten Zeit in der Bundesrepublik Deutschland leben, haben das Recht auf die Einbürgerung. Hier gibt es rechtliche Voraussetzungen, die der Antragsteller zu erfüllen hat, um die Einbürgerung erfolgreich erlangen. 

Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Menschen, die seit über einem Jahrzehnt in Deutschland leben und die damit die wichtigste Voraussetzung für die Einbürgerung erfüllen, ihnen die Einbürgerung dennoch verwehrt wurde.

Ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein bedeutet, dass Sie sich auch an den politischen Entscheidungen innerhalb des Landes beteiligen können. Zusätzlich gibt es Ihnen das Recht, diplomatischen Schutz im Ausland zu erhalten und selbstverständlich haben sie durch die Einbürgerung auch den vollen Anspruch auf die „Mindestalimentierung“

Der Anspruch auf Einbürgerung ist gegeben, wenn vor allem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine europäische Aufenthaltserlaubnis vorliegen, die fallgemäß mindestens 2, 4, 6 oder 8 Jahre gegeben sein muss. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.

Der Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen müssen ohne Sozialhilfe oder staatliche Lebensunterhaltshilfe bestreitet werden können.

Ausreichende Deutschkenntnisse sind vorausgesetzt.
Sie haben sich keiner größeren Straftaten schuldig gemacht.
Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben. Mehrstaatigkeit / doppelte Staatsbürgerschaft kann jedoch zum Beispiel akzeptiert werden, wenn Sie erhebliche wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile durch die Aufgabe Ihrer anderen Staatsangehörigkeit hätten. 

Bei Flüchtlingen, Asylberechtigten und Staatenlosen sind weitere besondere Ausnahmen möglich, die zu doppelter Staatsbürgerschaft führen können.

Als Ehegatte haben Sie – alternativ – aber auch in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung. Dazu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Berufliche und persönliche Existenz des Antragstellers kann sehr erschwert werden, wenn der Einbürgerungsprozess fehlerhaft war oder der Antrag abgelehnt wurde. 

Einbürgerung ist als Mittel und als Folge der Integration zu verstehen, solange wir noch nicht das Konzept der  Wohnbürgerschaftsrecht haben. Der Zugang fremder Staatsangehörigen zum Kreis  der Wahlberechtigten und Beseitigung der demokratischen Defizites kann durch die Einbürgerung geregelt werden. Der Erhalt der Staatsangehörigkeit, an den die Aufnahme in den Demos geknüpft ist, soll nach deutscher Diktion jedoch kein Mittel zur Integration sondern deren Endpunkt darstellen. 

Das heutige Staatsangehörigkeitsrecht ist daher zu verbessern, weil dieses Konzept in seiner derzeitigen Ausgestaltung einen desintegrativen Effekt hat. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass das Kriterium der finanziellen Leistungsfähigkeit führt dazu, dass fremde Staatsangehörige mit geringem Einkommen kaum eine Möglichkeit haben, die Staatsangehörigkeit zu erlangen und dadurch in den Kreis der Wahlberechtigten aufgenommen zu werden. Daher hält Naturalisationen gering und verwehrt selbst langfristig ansässigen fremden Staatsangehörigen politische Teilhaberechte.

Dr. Dr. Iranbomy  ist als Menschenrechtsanwalt davon überzeugt, dass das Recht auf effektive Staatsangehörigkeit ein Menschenrecht ist. Im Migrations- und Einwanderungsrechts begleitet er Sie bei Ihrem Antrag, prüft er die Voraussetzungen und hilft bei einer Ablehnung oder Rücknahme Ihr Recht auf Einbürgerung durchzusetzen.  

Ihr Erfolg ist unser Erfolg.

Dr. Dr. Iranbomy

Rechtsanwalt

Foto(s): Dr Dr Iranbomy


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