Wie kann ich schnell und kostengünstig deutsches Aufenthaltsrecht erwerben?

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Der Erwerb des deutschen Aufenthaltsrechts bringt sehr viele Vorteile mit sich. Deswegen sind die Voraussetzungen für den Erwerb sehr streng und zeitaufwändig. Ein Rechtsanwalt kann niemals den Erfolg des Erwerbs versichern, durch seine wissenschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen kann er jedoch vieles dafür tun, dass Sie Ihrem Ziel näherkommen.

Für den Erwerb des deutschen Aufenthaltstitels durch die Gründung einer GmbH sind vor allem drei Voraussetzungen zu erfüllen:

Gemäß § 21 AufenthG sind Businessplan, Startkapital und Berufserfahrung in dem Tätigkeitsfeld des Businessplans erforderlich.

Um die Höhe des Startkapitals festzustellen, wird ein Businessplan benötigt. Die Industrie- und Handelskammer bzw. die Wirtschaftsförderung des Ortes, in dem das Geschäft gegründet werden soll, wird anschließend anhand Ihres Businessplans die Angemessenheit der Höhe der Investition mitbestimmen. Dabei ist es wichtig, dass Ihre Geschäftsidee originell und zeitgemäß ist.

Gemäß § 28 AufenthG kann auch ein Ausländer deutsches Aufenthaltsrecht im Rahmen der Familienzusammenführung erwerben. Hierfür ist es u.a. notwendig, dass die Familie über genügend Wohnraum verfügt und zur Sicherung des Lebensunterhaltens der gesamten Familie ausreichendes Einkommen und Vermögen vorhanden ist, sowie ein bestimmtes Niveau an Deutschkenntnissen.

Gemäß § 16 AufenthG kann ein Ausländer durch ein Studium zur Aufenthaltserlaubnis gelangen, wenn eine Zulassung bei einer anerkannten deutschen Hochschule vorgelegt wurde und weitere Voraussetzungen erfüllt worden sind. Dies kann bei Ausländern entsprechend der verschiedenen Fächer und Herkunftsländer unterschiedliche Voraussetzungen erfordern.

Die Informationen auf dieser Seite können jedoch nicht eine persönliche Beratung bei einem Anwalt ersetzen, insbesondere weil die gerichtlichen Entscheidungen und die Praxis der Behörden dafür sorgen, dass die Anwendung des Gesetzes fortlaufend durch Veränderungen gekennzeichnet ist.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich Ausländerrecht und kann Ihnen mit Rat und Tat behilflich sein. Teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail mit, damit wir die rechtliche Lösung für Sie ausarbeiten können.


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