Wie lange dauert ein einvernehmliches Scheidungsverfahren?

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Ist die Ehe gescheitert und die Entscheidung für die Scheidung der Ehe getroffen, stellen sich dem Scheidungswilligen Ehepartner eine Vielzahl von Fragen, bei denen eine einfache Suchmaschinenanfrage meist zu unterschiedlichen und teils verwirrenden, da widersprüchlichen Ergebnissen führt.

So wird neben der Frage zu den durch ein Scheidungsverfahren entstehenden Kosten am zweithäufigsten die Frage nach der Dauer des Scheidungsverfahrens gestellt.

Wie lange dauert das einvernehmliche Scheidungsverfahren und wovon hängt die Dauer maßgeblich ab?

In der Regel dauert das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung 6-9 Monate. 

Maßgeblich beeinflusst wird die Dauer des Scheidungsverfahrens durch die in dem Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages aktuelle Belastung des Familiengerichts mit anderen Verfahren sowie die Arbeitsbelastung der/des im Einzelfall zuständigen Richterin/Richters. 

Aber auch die Mitwirkung der am Scheidungsverfahren beteiligten Ehepartner kann Einfluss auf die Dauer des Verfahrens haben. Seitens des Gerichts wird in der Regel derjenige Ehepartner, der den Antrag auf Ehescheidung nicht gestellt hat, gebeten, schriftlich zum Scheidungsantrag Stellung zu nehmen. Zudem werden beide Ehepartner bei Durchführung des Versorgungsausgleichs einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen und dem Gericht übersenden müssen. Im Einzelfall können vom Gericht an die Beteiligten auch weitere Rückfragen gestellt werden, die beantwortet werden müssen. Je schneller die Beteiligten dieser Pflicht nachkommen, desto eher kann ein Scheidungstermin festgelegt und damit das Verfahren zum Abschluss gebracht werden.

Warum dauert das einvernehmliche Scheidungsverfahren so lange?

Das liegt hauptsächlich an der Durchführung des Versorgungsausgleichs. 

Der Versorgungsausgleichs wird bei jeder Ehescheidung von Amts wegen durchgeführt, wenn die Dauer der Ehe drei Jahre übersteigt und der Versorgungsausgleich nicht entweder durch notarielle Urkunde oder durch anwaltliche Vertretung beider Ehepartner im Scheidungstermin ausgeschlossen wird.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs wird das Gericht die Beteiligten Ehepartner bitten, in Form eines auszufüllenden Fragebogens anzugeben, bei welchen Rentenversorgungsträgern die Ehepartner jeweils Anwartschaften während der Ehezeit erworben haben. Auf Grundlage dieser Angaben holt das Gericht bei den jeweiligen Versorgungsträgern Angaben zur Höhe der jeweils erworbenen Anwartschaften ein. Bis dem Gericht alle Einkünfte vorliegen, dauert es meist mehrere Wochen bis Monate und das Scheidungsverfahren zieht sich dementsprechend in die Länge.

Kann die Dauer verkürzt werden?

In der Regel kann kein direkter Einfluss auf die Dauer des Scheidungsverfahrens genommen werden.

Ein zügiges Nachkommen der oben genannten vom Gericht auferlegten Pflichten durch die Beteiligten Ehepartner kann das Scheidungsverfahren allerdings im Einzelfall beschleunigen.

Wird ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, verkürzt dies ebenfalls das Scheidungsverfahren maßgeblich.

Zudem kann Zeit gespart werden, wenn der Scheidungsantrag nicht erst nach Ablauf des vollen Trennungsjahres, sondern bereits bis zu vier Wochen früher beim zuständigen Familiengericht eingereicht wird.

Ausnahmen können sich ergeben beispielsweise bei Schwangerschaft des am Scheidungsverfahren beteiligten Ehegatten. Es kann dann ein Anliegen der Ehegatten sein, die Rechtskraft der Scheidung noch vor der Geburt des Kindes zu erwirken, um der automatischen Vaterschaft des beteiligten Ehegatten entgegenzuwirken. In diesem Fall kann der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt bei Gericht eine Beschleunigung des Verfahrens erbitten. Letztlich liegt die Entscheidung darüber jedoch immer im Ermessen der/des im Einzelfall zuständigen Richterin/Richters.

Kürzere Verfahrensdauer durch Online Scheidung

Der gesamte Ablauf der Scheidung vom ersten Anwaltskontakt bis zur Rechtskraft der Scheidung kann durch die Online Scheidung verkürzt werden. Hier muss nicht erst ein persönlicher Termin beim Anwalt vereinbart werden. Sie können das Formular, welches der Anwalt benötigt, um für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen, direkt Online auf der Website ausfüllen und abschicken. So kann Ihr Scheidungsantrag in der Regel schon am nächsten Werktag zum Gericht geschickt werden und Sie sparen sich einiges an Zeit und Nerven.


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