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Wildwechsel, Nebel und nasses Laub: Autorechtstipps für den Herbst

  • 4 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • Autofahrer sollten sich und ihr Fahrzeug rechtzeitig für die Straßenverhältnisse im Herbst rüsten.
  • Verstärkte Vorsicht ist aufgrund erhöhten Wildwechsels während des Berufsverkehrs angesagt.
  • Aufpassen müssen Pkw-Fahrer ebenfalls bei nasser Fahrbahn durch Laub und Reif.
  • Die Bereifung muss den Straßenverhältnissen angepasst werden. 
  • Wegen schlechter Sichtverhältnisse sollte man auch tagsüber rechtzeitig das Abblendlicht einschalten.
  • Die meisten Unwetterschäden am Fahrzeug sind durch die Kaskoversicherung gedeckt.

Achtung, Wildwechsel!

Im Herbst werden die Tage wieder kürzer. Damit verschiebt sich – spätestens zur Zeitumstellung – der Berufsverkehr immer mehr in die Dämmerung und die Gefahr eines Wildunfalls steigt. Durch schwierige Sichtverhältnisse und die Brunftzeit der Tiere ist das Risiko besonders erhöht.

Bei einem Wildwechsel-Schild und auch bei anderen Wiesen- und Waldstücken müssen Autofahrer deshalb besonders vorsichtig sein. Im Ernstfall sollten folgende Regeln beachtet werden:

  • Langsam fahren – bei doppelter Geschwindigkeit steigt der Bremsweg auf das Vierfache!
  • Lieber eine Kollision mit dem Tier in Kauf nehmen, statt das Steuer herumzureißen. Ein Ausweichmanöver kann zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.
  • Stattdessen Lenkrad festhalten und bremsen.
  • Wenn möglich, abblenden und hupen.

Die Schäden eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Aber Vorsicht: Die Versicherung deckt nur Schäden durch Haarwild, nicht durch Federwild. Welche Tiere als Haarwild zählen, kann in § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) nachgelesen werden. Eichhörnchen gehören demnach z. B. nicht dazu, Rot- und Damwild hingegen schon.

Vorsicht bei glatter Straße!

Leuchtend bunte Blätter sind wohl einer der schönsten Aspekte des Herbstes – aber auch eines der größten Übel für Autofahrer. Durch nasses Laub auf der Straße wird die Fahrbahn schnell rutschig. Pkw-Fahrer müssen deshalb mit einem verlängerten Bremsweg rechnen, ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen und ausreichend Abstand halten.

Auch in Kurven ist Vorsicht geboten: Nicht nur Motorräder können wegen nassen Laubs leicht aus der Kurve rutschen. Das Gleiche gilt in den Morgenstunden bei der Bildung von Reif auf der Straße.

Winterreifen: „Von O bis O“?

Diese Faustregel kennt wohl jeder Autofahrer: „Winterreifen von O bis O“. Gemeint ist: Von Oktober bis Ostern sollen Winterreifen aufgezogen werden. Aber Achtung: Dabei handelt es sich um keine gesetzliche Vorgabe!

Wann das Auto seine Winterschuhe tragen muss, ist in § 2 Abs. 3a Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Es gilt: Es kommt ausschließlich auf die Straßenverhältnisse an. Winterreifenpflicht gilt demnach immer bei:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eis- oder Reifglätte

Welcher Monat oder welche Jahreszeit gerade ist, spielt dabei keine Rolle. Autofahrer sollten sich also nicht blind an die „O bis O“-Regel halten – insbesondere, da das Osterdatum jährlich variiert und zwischen dem 22. März und 25. April liegen kann!

Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wird dabei der Verkehr behindert, erhöht sich die Buße auf 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei einer Verkehrsgefährdung drohen 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro – jeweils inklusive eines Punkts. 

Ausreichend Licht bei vernebelter Sicht

Im Herbst bildet sich besonders in den Morgenstunden oft dichter Nebel. Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen. Als Faustregel gilt: Die Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde sollte maximal die Sichtweite in Metern betragen. Das heißt: Bei 50 Metern Sicht darf man nur 50 Kilometer pro Stunde fahren!

Bei Nebel und einer Sicht unter 50 Metern darf auch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden – auch innerorts. Bei besserer Sicht würde sie nachfolgende Autofahrer blenden und muss deshalb ausgeschaltet bleiben. Bei falscher Lichtnutzung droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Wird dabei der Verkehr gefährdet, erhöht sich dieses auf 25 Euro, bei einem Unfall auf 35 Euro.

Aufgrund schlechter Sichtverhältnisse sollten Pkw-Fahrer auch tagsüber nicht ausschließlich auf das Tagfahrlicht oder die Lichtautomatik setzen, sondern aktiv das Abblendlicht einschalten. Wer bei Dunkelheit ohne Abblendlicht fährt, muss innerorts 20 Euro Bußgeld zahlen. Außerorts werden 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig. 

Aquaplaning: Wann gilt die Fahrbahn als „nass“?

Auf Autobahnen finden sich streckenweise Schilder, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung „bei Nässe“ anzeigen. Doch wann ist eine Fahrbahn „nass“? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1977 beantwortet. Damit die Geschwindigkeitsvorgabe bei Nässe gilt, muss die gesamte Fahrbahnoberfläche durchgehend von einem Wasserfilm bedeckt sein. Dabei ist es egal, wie hoch das Wasser auf der Straße steht. Sind lediglich Pfützen auf der Fahrbahn, gilt das nicht als nass. Aus diesem Grund kann es sein, dass auf der Autobahn etwa auf einer Spur die Begrenzung bei Nässe gilt, auf der anderen nicht.

Wetterschäden: Zahlt die Versicherung?

Wird ein Auto bei Sturm von herabfallenden Ästen, umgestürzten Bäumen oder umherfliegenden Dachziegeln getroffen, kommt die Teilkaskoversicherung in der Regel für die dadurch entstandenen Schäden auf. Der Versicherungsnehmer muss aber eine Windstärke von mindestens 8 nachweisen. Das gelingt üblicherweise anhand von Informationen des Wetteramts. 

Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann sein Fahrzeug entspannter bei Sturm unter Bäumen parken: Diese trägt meist auch bei Eigenverschulden die Kosten einer Reparatur. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit müssen Versicherungsnehmer selbst für ihren Schaden aufkommen.

So machen Sie Ihr Fahrzeug herbstfest!

  • Überprüfen Sie die Scheibenwischer – diese sollten schlierenfrei reinigen.
  • Versetzen Sie Ihr Wischwasser mit Frostschutz.
  • Entfernen Sie Blätter unter der Motorhaube – diese könnten die Lüftung verstopfen.
  • Ziehen Sie rechtzeitig Winterreifen auf.
  • Prüfen Sie die Funktionstüchtigkeit aller Leuchten.
  • Reinigen Sie regelmäßig die Scheinwerfer.

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(TZE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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