Wirecard AG – Insolvenzverfahren eröffnet, ab sofort Forderungsanmeldung möglich

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Das Amtsgericht München hat am 25.08.2020 über das Vermögen der Wirecard AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 1542 IN 1308/20).

Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Der Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am 18.11.2020, 08:30 Uhr im Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2 Stiglmaierplatz, 80335 München. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wird für die von ihr vertretenen Aktionäre an diesem Termin teilnehmen.

Betroffene Investoren der Wirecard AG können sich bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen unter Angabe des Stichworts "Wirecard-Forderungsanmeldung" kostenlos registrieren, um weiterführende Informationen zu erhalten und sich bei der im November stattfindenden Gläubigerversammlung vertreten zu lassen.

Zur Wahrung der Rechte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG sollten betroffene Aktionäre ihre Forderung durch eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei anmelden und detailliert begründen lassen. Ohne ausführliche rechtliche Begründung der Schadensersatzforderung gegenüber der Wirecard AG ist damit zu rechnen, dass die angemeldete Forderung durch den Insolvenzverwalter bestritten wird. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Wirecard-Anleger.


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