Wirecard: Ansprüche im Insolvenzverfahren noch bis zum 26.10.2020 anmelden

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Frist zur Anmeldung im Insolvenzverfahren: 26.10.2020

Am 25.08.2020 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG vor dem Amtsgericht München eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Michael Jaffè ernannt. Dieser hat den geschädigten Aktionären für die Anmeldung ihrer Forderung eine Frist bis zum 26.10.2020 gesetzt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann empfiehlt Investoren daher, sich zeitnah betraten zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt, zumindest einen Teil des Schadens im Insolvenzverfahren ersetzt zu erhalten.

 

Begründete Forderungsanmeldung ist Voraussetzung

Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründete sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Andernfalls sind die Forderungen aus Wertpapieren „nachrangig“, was bedeutet, dass diese häufig bei der Verteilung der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt werden. Sofern eine korrekte und rechtlich begründete Forderungsanmeldung vorgenommen wird, stehen die Ansprüche der Anleger gleichrangig neben den Forderungen der Banken und anderen Großinvestoren.

 

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Aktionären die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren sowie eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

 

Bericht des Insolvenzverwalters

In dem Bericht des Insolvenzverwalters heißt es: „Die wirtschaftliche Lage der Wirecard AG war und ist angesichts der fehlenden Liquidität und der bekannten skandalösen Begleitumstände äußerst schwierig. Mit den üblichen Restrukturierungs- und Kostenanpassungsmaßnahmen ist es daher nicht getan, denn eine so massive Verlustsituation ist im eröffneten Insolvenzverfahren unter Vollkosten nicht darstellbar. Demgemäß müssen Arbeitnehmerzahl und alle weiteren Kostenpositionen bei allen insolventen Gesellschaften der unternehmerischen Wirklichkeit angepasst werden. Im Verkaufsprozess für das Kerngeschäft, in dessen Rahmen auch die nicht insolvente Wirecard Bank AG am Markt angeboten wird, stehen wir aktuell mit mehreren namhaften Interessenten in Verhandlungen über einen Erwerb. Die Erlöse aus der Verwertung werden dabei den Gläubigern zugutekommen.“

 

Erste Gläubigerversammlung

Die erste Gläubigerversammlung, der sogenannte Berichtstermin, findet am 18.11.2020 in München statt. Aufgrund der Covid-19 Hygienevorschriften wird die Teilnehmerzahl dabei allerdings begrenzt sein müssen. Die Teilnehmerzahl steht bisher noch nicht fest. Diese wird sich nach den dann geltenden Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung.

 

Auch Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Betroffene Anleger sollten sich über die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren hinaus über die weiteren Ansprüche aus Schadenersatz informieren. Denn diese stehen Aktionären in gleich mehrfacher Hinsicht und gegen unterschiedliche Anspruchsgegner zu.

Neben der Wirecard AG selbst, muss sich auch der Vorstand um den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwerfen lassen. Außerdem stehen Schadensersatzansprüche auch gegenüber der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) im Raum. Diese hatte die Bilanzfälschungen übersehen oder sogar aktiv mitgewirkt und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Auch die BaFin hat inzwischen Fehler eingeräumt.

Auch hier stehen Ihnen die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann mit einer schnellen und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Unsere Kontakdaten:

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