Wirtschaftlicher Abschwung – Handlungsbedarf in Unternehmen

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Die Prognosen für das kommende Jahr sind düster - auch das Standbein der deutschen Wirtschaft, der Mittelstand, kann sich dem nicht entziehen. Um aus der Krise keine Insolvenz werden zu lassen, müssen Unternehmer handeln.


Erträge sichern - Kostenstellen prüfen.

Zur Sicherung der Erträge ist eines unverzichtbar - ein funktionierendes Forderungsmanagement. Wichtige Faktoren hierfür sind die Informationssicherung vor und Risikominimierung bei Vertragsschluss, die korrekte Rechnungserstellung und ein konsequentes Mahnwesen. Sofern die Rechnung nicht innerhalb des Zahlungszieles beglichen wird, muss unverzüglich ein straffes Mahnwesen greifen - der Forderungseinzug. Außergerichtliches Anschreiben, das Erwirken eines vollstreckbaren Titels und die Zwangsvollstreckung sollten nur durch fachlich versierte Juristen erfolgen - die Erfahrung zeigt, dass der schnellste und damit ergiebigste Forderungseinzug von Rechtsanwaltskanzleien betrieben wird, da nur diese die Forderungen auch im gerichtlichen Verfahren für Sie geltend machen können.   

Ab 01.01.2009 tritt zudem das Forderungssicherungsgesetz in Kraft mit speziellen Schutzvorschriften für das Handwerk. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchsetzung handwerklicher Forderungen zu erleichtern. Die wichtigsten Neuregelungen sind dabei die Möglichkeit schnellerer Abschlagszahlungen, die Stärkung des Subunternehmers gegenüber dem Generalübernehmer, die Abschaffung der Fertigstellungsbescheinigung, die Senkung des Druckzuschlages sowie die Einklagbarkeit einer Sicherheitsleistung.


Bei konsequenter Durchsetzung der gegebenen Möglichkeiten kann auch in Zeiten der Krise die Ertragslage stabilisiert werden. Aber auch die Kostenseite ist genau zu prüfen - wichtigster Punkt dabei ist die Überprüfung der Notwendigkeit eines Stellenabbaus. Sofern Überkapazitäten bestehen ist es notwendig, schnellstmöglich zu reagieren und die möglichen arbeitsrechtlichen Instrumente zu nutzen. In Betracht kommt neben der betriebsbedingten Beendigungskündigung auch eine Änderungskündigung bezüglich der Arbeitszeit.


Auch hier sollten die rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um auf den wirtschaftlichen Abschwung zu reagieren. Eine Beratung durch Fachleute ist dabei unerlässlich - anderenfalls endet die Kündigung in einem teuren Arbeitsgerichtsprozess oder die eingeklagte Forderung ist nicht durchsetzbar.

Für weitere Informationen und ein Beratungsgespräch stehen wir gern zur Verfügung.  


Rechtsanwalt Sandro Dittmann 
Dittmann Rechtsanwälte Dresden - Leipzig  
Mehr Informationen: www.unternehmerrecht.info


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