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Wissenswertes zum Wirtschaftsrecht auf einen Blick

  • 3 Minuten Lesezeit

Vertragsverhandlungen, Unternehmensgründungen, aber auch Korruption, Insolvenzdelikte oder Steuerstraftaten – das Wirtschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von Bereichen. Das gilt sowohl für alle privatrechtlichen Angelegenheiten als auch für alle öffentlich-rechtlichen Belange. Erfahren Sie hier mehr.

Die wichtigsten Fakten

  • Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen und Maßnahmen für die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Staat.
  • Zum Wirtschaftsrecht gehören im weitesten Sinne auch das Handels- und Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht etc.
  • Auch die Zulassung zu Beruf und Gewerbe und die Vorschriften der staatlichen Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsförderung sind Teil des Wirtschaftsrechts.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie sich bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen von einem erfahrenen Rechtsanwalt helfen.
  2. Im Falle von Streitigkeiten sollten Sie sich ebenso an einen qualifizierten Anwalt wenden.
  3. Kontaktieren Sie bei allgemeinen wirtschaftrechtlichen Fragen einen kompetenten Juristen.

Wirtschaftsrecht – was ist das?

Nach überwiegender Meinung umfasst das Wirtschaftsrecht alle Gesetze und Vorschriften, die die Erzeugung, Verarbeitung und Verteilung von Gütern sowie von Dienstleistungen regeln. Zum Wirtschaftsrecht gehört ebenso das

  • Wirtschaftsprivatrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Wirtschaftsverfassungsrecht

Auf internationaler Ebene wird die Wirtschaft durch das internationale Wirtschaftsrecht geregelt.

Anzahl der Unternehmen in Deutschland
Anzahl der Unternehmen in Deutschland nach Branche (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018)

Wirtschaftsprivatrecht – was gehört dazu?

Das Wirtschaftsprivatrecht stellt eine Kombination aus öffentlichem Recht und Privatrecht dar und regelt deren Rechtsbeziehungen. Im öffentlichen Recht stehen die Beziehungen zum Staat im Mittelpunkt, z. B. dessen innere Strukturen, Rechtsbeziehungen zwischen Staatsorganen etc. Das Privatrecht hingegen enthält jene Regelungen, die die Rechtsbeziehungen zwischen den privaten Akteuren betreffen. Diese Akteure sind zum einen natürliche Personen (Bürger), zum anderen juristische Personen (z. B. Vereine, Kapitalgesellschaften).

Die im Wirtschaftsprivatrecht relevanten Gebiete sind z. B. das bürgerliche Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Insolvenzrecht oder Arbeitsrecht. Für die Praxis der Wirtschaft hat sicher der Kaufvertrag eine ganz zentrale Bedeutung, ebenso wie der Werkvertrag, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag. Ist man Kaufmann, ist das Handelsrecht wichtig. Möchte man eine GmbH, AG oder KG gründen, sind die Regelungen des Gesellschaftsrechts und der einzelnen Gesetze, z. B. GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder AktG (Aktengesetz) wichtig.

Wirtschaftsverwaltungsrecht – was umfasst es?

Eine grundsätzliche Aufgabe des Wirtschaftsverwaltungsrechts ist die Wirtschaftsüberwachung, die allgemein durch Maßnahmen der Verwaltung geschieht. Durch entsprechende Vorschriften soll sichergestellt werden, dass durch wirtschaftliches Handeln keine Schäden für die Allgemeinheit entstehen. Der Staat bzw. die Verwaltungsbehörden können durch Verwaltungsmaßnahmen bestimmte Teile der Wirtschaft regeln, z. B. durch die Buchpreisbindung. Durch staatliche Regelungen können Unternehmen gefördert (z. B. durch Subventionen) oder zur Weitergabe von Informationen (z. B. Verbraucherschutzinformationen, Umweltinformationen) auch gezwungen werden.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht stellt zudem vereinfacht auch den Teil des Wirtschaftsrechts dar, der die Rechtsverhältnisse des Bürgers zur Verwaltung in Bezug auf wirtschaftliche Tätigkeit umfasst. So entsteht bereits aus dem Grundgesetz (GG) die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) oder die Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG). Aber auch das Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht etc. stehen mit dem Wirtschaftsverwaltungsrecht in Verbindung.

Wirtschaftsstrafrecht – wann wird es angewendet?

Das Wirtschaftsstrafrecht hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, z. B. im Rahmen von Berichterstattungen in den Medien aufgrund von Skandalen der Großbanken oder den berühmten Steuersünderdaten. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) und in zahlreichen anderen Wirtschaftsgesetzen. In diesem Zusammenhang wird auch oft der Begriff „Wirtschaftskriminalität“ verwendet. Es gibt zahlreiche Delikte, die bekanntesten sind u. a.:

  • Subventionsbetrug
  • Insiderhandel
  • Umweltkriminalität
  • Konkursdelikte
  • Steuerhinterziehung
  • Produktpiraterie
  • Korruption
  • Kartellrechtsverstöße

Der Schaden, der der Gesellschaft jährlich durch Wirtschaftskriminalität entsteht, wird auf über 3,5 Mrd. EUR geschätzt.

Wirtschaftsverfassungsrecht – was gehört dazu?

Das Wirtschaftsverfassungsrecht umfasst im engeren Sinne die gesetzlichen Regelungen, die im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik festgehalten sind. Es ist etwa durch die Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten (Art. 2 GG), des Eigentums (Art. 14 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) geprägt.

Daneben sind die wirtschaftlichen Aspekte zahlreicher anderer Grundrechte bedeutsam, z. B. die wirtschaftliche Vereinigungsfreiheit, die wirtschaftliche Freizügigkeit oder die Ordnungsprinzipien (Sozialstaat, Demokratie, Rechtsstaat). Im weiteren Sinne meint Wirtschaftsverfassungsrecht auch die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen über und für die Wirtschaft als einen Teilbereich der Gesellschaft.


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