Wohin kann man trotz Corona reisen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die Herbstferien stehen vor der Tür: Zeit, sich für Reiseziele zu entscheiden – freilich unter Berücksichtigung der Corona-Situation. In welche Urlaubsländer kann man aktuell unbeschwert reisen, ohne Corona-bedingte Konsequenzen, wie Quarantäne oder covid-19-Tests? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer im Oktober 2020 aus dem Ausland in die Bundesrepublik einreist, muss sich auf erhöhte Unannehmlichkeiten einstellen: Die kostenlosen covid-19-Tests fallen wohl weg, und wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, wird wohl 10 Tage oder zwei Wochen in Quarantäne gehen müssen.

Mehr noch: In Zukunft soll es keine Entschädigungszahlung aufgrund einer Quarantäne mehr geben. Die Bundesregierung bereitet Medienberichten zufolge eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Arbeitnehmer, die in ein bereits benanntes Risikogebiet reisen, sollen keine Entschädigung mehr bekommen. Kommt man aus einem Land oder Gebiet zurück, das erst nach der Hinfahrt zum Risikogebiet erklärt wurde, soll eine Entschädigung allerdings weiterhin gezahlt werden.

Arbeitsrechtlich gesehen kann jeder also beruhigt in ein Land fahren, das kein Risikogebiet ist – wobei man auch im Ausland die gängigen Corona-bezogenen Vorsichtsmaßnahmen einhalten sollte.

Wo findet man Informationen über Risikogebiete? Neben den offiziellen Websites des Robert-Koch-Instituts und verschiedener Bundesministerien empfehle ich die Website der Rundfunkanstalt Deutsche Welle auf dw.com, besonders den Artikel „Urlaub trotz Corona: In diese Länder können Touristen reisen“. Dort findet man Corona-spezifische Informationen zu beliebten Reisezielen in Europa.

Wird das Reiseziel zum Risikogebiet erklärt, nachdem man dorthin gefahren ist, wird man nach einer Rückkehr wohl in Quarantäne gehen müssen – für die man in dem Fall aber regelmäßig entschädigt werden wird.

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