World Invest Group: Höchste Gefahr für die "Festgelder"! Anwälte informieren!

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Bei der World Invest Group mit angeblichem Hauptsitz in Lissabon, Portugal und Zweigniederlassung im Kanton Zürich in der Schweiz, die die Website www.wigroup24.com betreibt, mehren sich die Hinweise, dass die Anleger einem betrügerischen Anbieter "aufgesessen" sind und somit höchste Gefahr für die überwiesenen Gelder besteht, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits diverse betroffene World-Invest-Group-Anleger vertritt, hinweist.

Nicht nur waren Zweifel an den angegebenen Geschäftsadressen in Lissabon in der Chiado Rua Ivens 42 und der Niederlassung in der Richtistraße 7 in 8304 Wallisellen (Canton Zürich) angebracht, bei denen es sich vermutlich nur um Büroservice-Adressen gehandelt haben dürfte, sondern auch bei den von der World Invest Group gemachten Angaben, wie die, dass für die angelegten Gelder eine "Einlagensicherung" bei einer Bank bestehen würde, dürfte es sich nur um eine "erfundene Story" gehandelt haben, um Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen, denn nicht umsonst hatte die Zeitschrift Finanztest (test.de) die World Invest Group bereits am 18.02.2020 auf ihre "Warnliste Geldanlage" gesetzt. 

Schlimmer noch: Diverse Anleger teilen Dr. Späth & Partner inzwischen verstärkt mit, dass sie mit den Mitarbeitern der World Invest Group keinen Kontakt mehr aufnehmen können, auch die Website www.wigroup24.com ist gegenwärtig nicht mehr aktiv.

Dies lässt befürchten, dass die Verantwortlichen bereits die "Zelte abgebrochen" haben könnten, und somit auch höchste Gefahr für die Anlegergelder besteht!

Dabei war Vorsicht von vorneherein angebracht, "Mitarbeiter" der World Invest Group wie "Frau Bach" oder "Herr Dr. Reisinger" etc., hatten die Anleger teils telefonisch kontaktiert, und dann teilweise auf die Anleger auch großen Druck aufgebaut, weil angebliche "Kontingente" für die Anlageprodukte schnell erschöpft sein würden.

Eine Bestätigung einer Bank, dass die "Einlagensicherung" für die angelegten Gelder existieren würde, existiert natürlich nicht, weil diese behauptete Einlagensicherung für die bei World Invest Group angelegten Gelder gar nicht besteht. 

Teilweise sollten die Anleger dann auch das Geld nicht an eine Bank überweisen, sondern an einen belgischen Zahlungsdiensteabwickler.

Eile ist daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner für die Anleger geboten, um die überwiesenen Gelder ggf. zu sichern oder sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so könnten gegen die Verantwortlichen auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung, § 826 BGB, oder §§ 823 II i.V.m. § 263 StBG in Betracht kommen, genauso wie auch andere geeignete Schritte wie z.B. die Inanspruchnahme von Zahlungsdiensteanbietern und Banken etc. geprüft werden sollte, denn diese schulden regelmäßig eine Identitätsprüfung des Kunden (also in dem Fall der World Invest Group) und sollten sich hier Zweifel ergeben, so darf teilweise keine Kontoeröffnung erfolgen.

Betroffene World Invest Group-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 18 Jahren, im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und Fällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut sind.



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