Wunde am Gesäß – Mandantin erhält 3.000 Euro Schmerzensgeld

  • 2 Minuten Lesezeit

Unsere Mandantin erlitt eine Wunde am Gesäß in einem Krankenhaus in Bielefeld. Es sollte im Rahmen der Entbindung eine Peridural-Anästhesie (PDA) gelegt werden. Das Legen der PDA funktionierte nicht sofort. Das Krankenhauspersonal desinfizierte die Stelle deshalb mehrfach – ohne sich um das Desinfektionsmittel zu kümmern, das am Rücken der Mandantin herunterfloss. 

Eine "Suppe" von Desinfektionsmittel - Mandantin spürte nichts

„Sie lag mehrere Stunden in der Flüssigkeit. Sie konnte es nicht spüren, da sie ja ab dem unteren Rücken betäubt war“, erläutert Anwalt Penteridis, der den Fall betreute. „Erst am Folgetag bemerkte sie ein Brennen am Gesäß. Da war es jedoch zu spät“, ergänzt der Fachanwalt für Medizinrecht aus dem Kreis Paderborn in NRW, der bundesweit tätig ist. Sie hatte eine große Wunde, die über mehrere Wochen behandelt werden musste. In der Zeit konnte sie zudem nicht schmerzfrei sitzen.

Außergerichtliche Lösung von der Versicherung verweigert

Die Mandantin suchte unsere Kanzlei auf. Eine außergerichtliche Lösung kam für die Versicherung des Krankenhauses nicht in Betracht. „Also haben wir geklagt, ohne zu zögern“, erzählt der Fachanwalt Versicherungsrecht. Das Landgericht Bielefeld unterbreitete sofort einen Vorschlag zur gütlichen Einigung. Denn – so das Gericht – es war für das Krankenhaus ein voll beherrschbares Risiko. 

Vermeidbarer Fehler

Hätte das Personal daran gedacht, dass das Desinfektionsmittel sich nicht einfach so auflöst, wäre es entfernt worden. „Unserer Mandantin konnte auch kein Vorwurf gemacht werden – denn sie hat ja wegen der Betäubung nicht spüren können, dass sie in einer Suppe von Desinfektionsmittel lag“, stellt Rechtsanwalt Penteridis klar, der auch Fachanwalt für Sozialrecht ist. 

Vergleichsvorschlag des Gerichts

Der vom Gericht vorgeschlagene Betrag von 3.000 Euro ist angesichts der Folgen und der Klagerisiken angemessen. Wir konnten also unserer Mandantin raten, den Vorschlag anzunehmen. Die Gegenseite nahm den Vorschlag auch an. 

Unsere Mandantin freut sich über das Ergebnis.  "Schmerzensgeld ist generell steuerfrei, so dass unsere Mandantin von den 3.000 Euro nichts an den Staat abführen muss - brutto gleich netto“, freut sich Penteridis für seine Mandantin.

Aktenzeichen: Landgericht Bielefeld - 4 O 166/19

Foto(s): @Pixabay.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis

Beiträge zum Thema