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So gehen Sie vor, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht

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So gehen Sie vor, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht

Egal, ob Sie jemandem etwas schulden oder eine vor langer Zeit ausgestellte Rechnung nicht bezahlt haben: Müssen Ihre Gläubiger zu lange warten, dürfen diese in bestimmten Fällen eine Zwangsvollstreckung einleiten.

Mögliche Gründe für eine Zwangsvollstreckung sind unter anderem nicht bezahlte Geldforderungen, Strafzettel oder Bußgelder, nicht beglichene Steuern, ausstehender Unterhalt sowie nicht gezahlte Zollforderungen und Rundfunkgebühren. Doch wenn Sie richtig vorgehen, können Sie sich dagegen wehren.

Die wichtigsten Fakten

  • Um die Zwangsvollstreckung einzuleiten, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel.
  • Daraufhin darf er Gegenstände, den Lohn, den Kontoinhalt und vorhandene Immobilien des Schuldners pfänden.
  • Bei der Sachpfändung betritt der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners und markiert Gegenstände, die gepfändet werden sollen.
  • Auf Gegenstände, die der Schuldner zum täglichen Leben benötigt, hat der Gläubiger bei der Vollstreckung keinen Anspruch.
  • Die verantwortliche Stelle für Zwangsvollstreckungen ist das zuständige Amtsgericht.

So gehen Sie vor

  1. Damit nicht der vollständige Kontoinhalt gepfändet werden kann, sollten Sie Ihr Konto rechtzeitig in ein Pfändungskonto, auch P-Konto genannt, umwandeln lassen.
  2. Können Sie die Schulden nicht auf einmal begleichen, bitten Sie um eine Ratenzahlung.
  3. Ein erfahrener Anwalt kann Sie beraten, wie Sie jetzt am besten vorgehen.

Wann darf der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten?

Ihr Gläubiger muss Ihnen zuerst die Möglichkeit bieten, Ihre Schulden zu begleichen, indem er Ihnen eine Zahlungserinnerung zukommen lässt. Reagieren Sie nicht darauf, ist er verpflichtet, ein Mahnverfahren einzuleiten, in dessen Verlauf Ihnen bis zu drei Mahnschreiben zugeschickt werden.

Zahlen Sie die Geldforderung immer noch nicht, ist der Gläubiger berechtigt, beim zuständigen Amtsgericht einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Danach ist er berechtigt, die Vollstreckung einzuleiten

Was darf bei einer Zwangsvollstreckung nicht vom Gläubiger gepfändet werden?

Bestimmte Gegenstände sind gegen eine Pfändung geschützt. Hierzu gehören Dinge, die der Schuldner für seinen Haushalt und seinen persönlichen Gebrauch benötigt. Gängige Beispiele sind Kleidung, Möbel, der Hausrat sowie technische Geräte wie Fernseher, Waschmaschine und Radio. Auch Gegenstände, die für die Ausübung der Arbeit oder der Ausbildung des Schuldners notwendig sind, dürfen nicht gepfändet werden.

Was technische Geräte und Luxusgüter betrifft, gilt jedoch eine Ausnahme. Besitzt der Schuldner einen besonders teuren Fernseher, Computer oder ähnliche wertvolle Gegenstände, hat der Gerichtsvollzieher üblicherweise das Recht, diese zu pfänden und durch weniger wertvolle Gegenstände zu ersetzen. Dieses Vorgehen nennt man Austauschpfändung. Diese setzt allerdings voraus, dass der gepfändete Luxusgegenstand um einiges mehr wert ist als der Ersatz.

Was darf der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung pfänden?

Die Sachpfändung

Hier besichtigt der Gerichtsvollzieher zuerst Ihre Wohnung. Er darf Ihre privat und gewerblich benutzten Räume gleichermaßen betreten.

Hierbei entscheidet er, welche Gegenstände er pfänden will. Diese werden durch ein aufgeklebtes Pfandsiegel gekennzeichnet, das in der Umgangssprache oft als Kuckuck bezeichnet wird.

Kleinere, handliche Gegenstände werden üblicherweise sofort eingezogen, größere, sperrige Gegenstände dagegen später mit einem Transporter abgeholt. Auch wenn der Abtransport noch aussteht, dürfen Sie die mit einem Pfandsiegel versehenen Gegenstände nicht weiter benutzen.

Die eingezogenen Gegenstände werden nach dem Abschluss der Sachpfändung versteigert. Die Einnahmen sind dazu bestimmt, Ihre Schulden zu begleichen.

Theoretisch sind Sie nicht verpflichtet, den Gerichtsvollzieher in Ihre Wohnung zu lassen. Allerdings hat er wiederum das Recht, eine richterliche Durchsuchungsanordnung anzuordnen, wenn Sie ihm zweimal den Zutritt in Ihre Wohnung verweigert haben. An dieser Stelle bleibt Ihnen keine Wahl mehr und Sie müssen ihm die Tür öffnen.

Die Kontopfändung

Hier wird das gesamte Guthaben auf Ihrem Konto eingefroren und geht an den Gläubiger. Damit Ihnen noch immerhin ein Teil Ihres Kontoinhalts bleibt, müssen Sie das Konto innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie den Pfändungsbeschluss erhalten haben, in ein P-Konto oder Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Ein P-Konto soll trotz der Pfändung das Existenzminimum bewahren und erlaubt Ihnen einen Freibetrag in Höhe von 1.133,80 Euro im Monat. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. Ihre Bank darf daher Ihren Antrag auf ein P-Konto nicht ablehnen. Kommt es dennoch zu Konflikten mit Ihrer Bank, hilft ein kompetenter Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht weiter.

Die Lohnpfändung

In diesem Fall überweist der Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts automatisch an den Gläubiger. Damit Sie trotz dessen noch Ihren Lebensunterhalt decken können, gibt es einen gewissen Freibetrag, auf den Ihr Gläubiger keinen Zugriff hat. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie über die die Lohnpfändungstabelle ermitteln, die alle zwei Jahre aktualisiert und an die steigenden Lebenserhaltungskosten angepasst wird. Aktuell gültig ist die Pfändungstabelle für 2019, die am 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist. Sie ist auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aufrufbar.

Die Taschenpfändung

Sollen nur kleine Beträge gepfändet werden, darf der Gerichtsvollzieher auch mitnehmen, was Sie im Augenblick bei sich tragen. Mögliche Beispiele sind Ihr Geldbeutel und das Bargeld, das Sie in Ihren Hosentaschen oder Ihrem Mantel mit sich führen. Da die Taschenpfändung in Ihre Persönlichkeitsrechte eingreift, ist sie üblicherweise nur zulässig, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Sie bei der Vollstreckung wertvolle Gegenstände vor dem Gerichtsvollzieher verbergen wollen.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung: Auch Immobilien können gepfändet werden

Die Pfändung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist ein aufwendiger Vorgang und daher nur bei sehr hohen Schulden sinnvoll – etwa dann, wenn die Höhe Ihrer Schulden den Wert Ihrer Immobilie übersteigt.

Bei der Zwangsversteigerung wird das Grundstück über eine Auktion versteigert. Mit dem Gewinn werden Ihre Schulden beglichen.

Eine Zwangsverwaltung kann etwa angewendet werden, wenn Sie Mietwohnungen besitzen. Sie sieht vor, dass ein Verwalter bestimmt wird, der die Einkünfte aus Ihrer Immobilie an Ihren Gläubiger weitergibt. Sie selbst haben dann kein Recht mehr zur Verwaltung und Nutzung des Grundstücks.

Was ist eine Vermögensauskunft?

Liegen die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung vor, darf der Gläubiger einen Antrag auf Vermögensauskunft stellen, um festzustellen, ob der Schuldner noch zusätzliches Vermögen besitzt, das gepfändet werden kann.

Wird ein solcher Antrag gestellt, ist der Schuldner verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher umfassend über seine Geldmittel und seinen Besitz Auskunft zu geben.

Begleicht der Schuldner seine Schulden nicht rechtzeitig in der Zahlungsfrist, darf ebenso ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt werden, zu dem der Schuldner erscheinen muss.

Verweigert der Schuldner die Vermögensauskunft oder macht falsche oder unvollständige Angaben, muss er nicht nur mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen. Zudem macht er sich strafbar. In bestimmten Fällen droht ihm sogar ein Haftbefehl.

Wie können sich Schuldner gegen die Zwangsvollstreckung wehren?

Begleichen Sie die offenen Forderungen, können Sie die Pfändung noch abwenden. Manche Gerichtsvollzieher sind auch bereit, die Zahlung in Raten zu akzeptieren. Sprechen Sie den für Sie zuständigen Beamten deshalb auf jeden Fall darauf an.

Wurde die Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet, können Sie beim zuständigen Amtsgericht die sogenannte Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Gewinnen Sie diese, wird die Zwangsvollstreckung als unzulässig erklärt. Ein kompetenter Anwalt hilft Ihnen dabei, dass Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage bestmöglich stehen.

Foto(s): ©AdobeStock

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