Mahnung-Schreiben und Zwangsvollstreckung wie Kontopfändung der UGV Inkasso GmbH für FKH OHG

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die UGV Inkasso GmbH betreibt das Inkassoverfahren und die weitere Zahlungsaufforderung für die FKH OHG (früher GbR). Sofern ein vollstreckbarer Titel vorliegt, macht das Inkassounternehmen nicht vor der Kontopfändung und weiteren Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen Betroffene halt. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Zum Hintergrund

Das Inkassobüro UGV Inkasso GmbH aus Harthausen verschickt Forderungen für die FKH OHG an Verbraucher, dabei wird auch mit der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (kurz PfÜb) gedroht.

Dabei berichten uns Betroffene, dass Ihnen gar nicht bewusst sei, um was für eine Forderung es sich handelt, bzw. wo diese her rührt. Dies wird auch in dem Forderungsschreiben nicht aufgedeckt. 

In dem Schreiben der UGV Inkasso GmbH wird angegeben, dass noch offene Forderungen der FKH OHG bestehen würden. Aus diesem Grund wird mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedroht, welcher dem Drittschuldner bereits zugestellt und in Kraft sein soll.

In dem Schreiben heißt es auszugsweise:

„(...) wir haben Sie kürzlich davon benachrichtigt, dass eine Pfändung bevorsteht (sog. vorläufiges Zahlungsverbot oder Vorpfändung); dieses Zahlungsverbot wurde dem Drittschuldner bereits zugestellt und ist seitdem in Kraft. 

Eigentlich müssten wir die Akte jetzt an unsere Vertragsanwälte geben, die dann einen gerichtlichen Pfändungs. und Überweisungsbeschluss beantragen werden. Die dadurch entstehenden Anwalts-, Gerichts-, und Gerichtsvollzieherkosten würden aber Ihre Schulden um mindestens 50,00 Euro erhöhen – von den Unannehmlichkeiten gar nicht zu reden, die mit einer Pfändung verbunden sind.“


Um welche Forderung es sich handelt, wer der Drittschuldner sein soll, wird offen gelassen. Es wird jedoch eine Drohkulisse durch die angekündigte Pfändung aufgebaut und der Zahlungsdruck wird auf die Betroffenen durch die gewählten Formulierungen nicht unerheblich erhöht.

Um diesem „Schrecken-Szenario“ zu entkommen, bietet die UGV Inkasso GmbH den Betroffenen ein Angebot an.

Man solle eine anliegende Teilzahlungsvereinbarung unverzüglich vollständig ausgefüllt zurückschicken und bei der Bank einen monatlichen Dauerauftrag einrichten. 

Weiter heißt es:

„Es ist also in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie so schnell wie möglich reagieren!“

 

Unser Rat an Betroffene

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Zahlen Sie keinesfalls vorschnell. 

Hier sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht. Dies müsste die Firma zunächst darlegen und beweisen. 

Sollte es bereits zu einem PfÜb gekommen sein, so ist weiterhin anwaltlicher Rat gefragt. So wurden wohl in der Vergangenheit Titel auf die FKH GbR und nicht FKH OHG ausgestellt. Hier bleibt zu prüfen, ob eine Vollstreckung zulässig ist.


Wir helfen Ihnen!

Benötigen Sie bei der Aufklärung oder Abwehr dieser Forderungen Hilfe, so melden Sie sich gerne bei uns:

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Wir benötigen für die weitere Beartung zunächst konkrete und spezielle Angaben von Ihnen. Sie erhalten nach Ihrer E-Mail an uns von uns als Antwort per E-Mail unseren Fragebogen.



unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung:

Aufgrund der Komplexität der Einzelfälle, bitten wir Sie, von telefonischen Erstanfragen in diesen Fällen über unser Sekretariat abzusehen. Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben und / oder eine telefonische Beratung eines Rechtsanwaltes benötigen, so können Sie hierzu über unser Kontaktformular eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung anfordern:

Wichtiger Hinweis: eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung ist in diesen Fällen nur per E-Mail möglich:

Hier geht's direkt zum Kontaktformular (einfach anklicken).


URL zum Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/





Weitere Informationen über die Inkassogesellschaft Paigo GmbH finden Sie auch auf unserer Homepage:


Hier geht's direkt zu den weiteren Informationen über die FKH und UGV OHG (einfach anklicken).


URL zum Beitrag: https://e-commerce-kanzlei.de/fkh-ohg-ugv-inkasso.html

 



 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema