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Rechtsanwalt

Rolf Franek

Kanzlei Rolf Franek
Kanzlei Rolf Franek

Fachanwalt für

  • Strafrecht
RR
von R. R. am 03.10.2022 um 23:20 Uhr
Bester Anwalt in Sache Strafrecht.
Strafrecht

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Wirft man Ihnen die Begehung einer Straftat vor und Sie benötigen anwaltlichen Rat? Gerne stehe Ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Rechtskenntnissen zur Seite! 

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und des Referendariats wurde ich im Jahr 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Anschließend war ich mehrere Jahre in Allgemeinkanzleien tätig und spezialisierte sich in dieser Zeit auf die Tätigkeit als Strafverteidiger. Dies erfolgte zum einen aufgrund der Begeisterung an der Arbeit als Verteidiger zum anderen, weil ich der Meinung bin, dass nur eine Spezialisierung des Anwalts eine effiziente Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Strafrechts bieten kann. Aufgrund meiner hohen fachlichen Qualifikation in diesem Bereich, welche ich durch ein überdurchschnittliches Maß an praktischer Erfahrung und theoretischer Kenntnisse erlangen konnte, bin ich seit 2003 berechtigt, den Titel  FACHANWALT FÜR STRAFRECHT zu führen. 

Durch diese Spezialisierung bin ich in der Lage, meinen Mandanten bundesweit eine umfassende und qualitativ hochwertige Betreuung anbieten zu können und unterstütze diese in allen Bereichen des Strafrechts, angefangen bei Betrug oder Diebstahl über Jugendstrafsachen, oder Gewaltdelikten bis hin zu Kapitalstrafsachen. Auch bearbeite ich Rechtsmittel, insbesondere Revisionen gegen Urteile der Landgerichte. 

Meine Tätigkeit umfasst neben dem WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT auch das STEUERSTRAFRECHT. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts berate und vertrete ich bei Insolvenzdelikten, Betrug, Bestechlichkeit oder bei Diebstahl geistigen Eigentums. Bei einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerordnungswidrigkeit stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite. Die Tatbestände im VERKEHRSSTRAFRECHT können sehr unterschiedlich sein. Dass kann bereits mit dem Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten oder bei Fahren ohne Fahrererlaubnis beginnen über die Gefährdung des Straßenverkehrs bis hin zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Darüber hinaus verteidige ich auch im Bereich des BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHTS. 


Für Notfälle bei strafrechtlichen Angelegenheiten biete ich eine 24-Stunden-Notrufnummer an: 0351 / 40 22 75 8.

Bürozeiten: Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitte ich Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.


Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: Die Kanzlei liegt in Dresden, Kesselsdorfer Straße 14. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit den Straßenbahnlinien 6, 7 und 12, Haltestellen Bünaustraße oder Tharandter Straße sowie mit dem Bus 65. Bei Anreise mit dem Pkw empfehle ich die Anfahrt über die Autobahn A 17 und Bundesstraßen 173. Kurzzeitparkplätze sind in unmittelbarer Umgebung ausreichend vorhanden.


Weitere Informationen finden Sie auf meiner Webseite www.strafrecht-dresden.com

Rolf Franek ist gelistet in Rechtsanwälte Dresden und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Strafverteidigervereinigung SachsenSachsen-Anhalt e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein

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