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Rechtsanwalt

Thomas Babel

Fachanwalt für

  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
CF
von C. F. am 15.03.2017 um 10:22 Uhr
Gesellschaftsrecht, Gesellschafteranteile
Allgemeine Rechtsberatung

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Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht 

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Im Handelsrecht sind Rechte und Pflichten der Kaufleute geregelt. Von der Gründung und den hierbei zu beachtenden Formvorschriften bis zur Frage, wie Kaufleute ihre „Bücher" zu führen haben und am Jahresende den Jahresabschluss erstellen müssen, gelten zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Hierbei begleiten wir Unternehmen als „externe Rechtsabteilung". Wir übernehmen für Sie die Gestaltung von Vertriebsverträgen (Franchise, Lizenz, Handelsvertreter, Vertragshändler).

Zu unseren Mandanten gehören auch Handelsvertreter, Franchisenehmer und andere Vertriebsfachleute.

Gesellschaftsrecht

Die Beratung von Unternehmer beginnt vor Gründung einer Gesellschaft. In dieser Phase ist unter Abwägung, gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Kriterien zunächst die „richtige" Gesellschaftsform zu suchen.

Danach steht die Gründung der Gesellschaft an, bei der es in dieser Phase um die Gestaltung der Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen, die Gestaltung der Geschäftsführer-/Arbeitsverträge etc. geht.

Die Aufgaben von Geschäftsführern sind vielseitig und komplex. An die ordnungsgemäße Geschäftsführung werden von unterschiedlichen Gesetzen hohe Anforderungen gestellt. Geschäftsführer können in Unkenntnis der einschlägigen Regelungen in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht in unerwartete Schwierigkeiten geraten.

Insofern verstehen wir uns als „externe Rechtsabteilung" für klein- und mittelständische Unternehmen. Wir stehen in allen Phasen auch als Ansprechpartner für strategische Fragen zur Verfügung. Soweit sich Konflikte ohne Zuhilfenahme des Gerichts nicht lösen lassen, übernehmen wir selbstverständlich auch die Vertretung vor Gericht.

Insolvenzrecht

Wir fungieren als qualifizierte Ansprechpartner für Privatpersonen, Unternehmer und Freiberufler, welche ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr bewältigen können und bieten maßgeschneiderte individuelle Konzepte aus der Verschuldung. Im Falle einer drohenden Insolvenz analysieren wir sorgfältig ihre wirtschaftliche Gesamtsituation.

Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann auch die Chance für einen Neuanfang ohne Schulden sein. Bei Unternehmen setzen wir uns dafür ein, dass eine Zerschlagung oder Liquidation vermieden wird und eine Sanierung stattfindet, die möglichst viele Arbeitsplätze erhält.

Wir kümmern uns um die Ausarbeitung eines Insolvenzplans und stehen Mandanten sowohl im Regelinsolvenzverfahren als auch bei Privatinsolvenzen bzw. im Verbraucherinsolvenzverfahren zur Verfügung.

Arbeitsrecht

Schon bei der Erstellung von Arbeitsverträgen muss man verschiedene Überlegungen anstellen. Bei Mitarbeitern, die neu im Unternehmen sind, muss der Anstellungsvertrag in sozialrechtlicher sowie steuerrechtlicher Sicht gestaltet werden. Man muss sich über Gehalt, Firmenfahrzeug, Urlaub sowie Arbeitszeiten Gedanken machen und sich mit der Vereinbarung einer Probezeit sowie Kündigungsfristen auseinander setzen. Am Anfang eines Arbeitsverhältnisses werden schon entscheidende Weichen gestellt, die dessen langfristigen Erfolg beeinflussen.

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Anwälte werden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nur selten benötigt, sie werden erst gebraucht, wenn es um die Kündigung oder z. B. den Abschluss eines Abwicklungsvertrags geht. Wir stehen Ihnen außergerichtlich, aber selbstverständlich auch vor den Arbeitsgerichten, in Kündigungsschutzverfahren bei.

Vertragsrecht

Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung bzw. Überprüfung sämtlicher Verträge. Auch bei einem Rücktritt vom Vertrag oder einem Widerruf und der damit verbundenen Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses können Mandanten auf uns zählen.

Auch mit allen Arten von Vertragsverletzungen befassen wir uns im Auftrag unserer Mandanten.

Außerdem achten wir selbstverständlich darauf, dass die aus Verträgen resultierenden Rechte derjenigen gewahrt werden, die uns beauftragt haben.


Rechtsanwälte Molitor Babel Singer Vitzthum
Partnerschaftsgesellschaft mbB

2016
Gründung der jetzigen Kanzlei Rechtsanwälte Molitor Babel Singer Vitzthum Partnerschaftsgesellschaft mbB

2016
Ausbildung zum Sanierungsberater, Verleihung des Titels: Geprüfter ESUG Berater (DIAI)

2015

Kanzlei molitor.babel in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Verena Ende

 
2014
Theoretischer Teil der Weiterbildung "Fachanwalt für Insolvenzrecht"

2012
Kanzlei molitor.babel in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Adler

2008
Erweiterung der Kanzlei durch Bildung einer Bürogemeinschaft

2007
Verleihung des Titels "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht"

2007
Gründungsmitglied des Vereins Unternehmer- und Beraterforum e.V.

2005
Gründung der Sozietät molitor & babel

2003
Ausbildung zum Mediator (DAA)

1999 – 2005
Selbstständige Tätigkeit in der Kanzlei Zimmermann König Babel

1998 – 1999
Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit in einer mittelgroßen, zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei

1996 – 1998
Referendariat in Nürnberg

1991 – 1996
Studium der Rechtswissenschaften an der FAU, Erlangen

1989 – 1991
Ausbildung zum Bankkaufmann

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Thomas Babel ist gelistet in Rechtsanwälte Nürnberg und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
  • Englisch

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