Bewertungen von Wilfried Stirm Dipl. Verw.wirt (FH)

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Bewertungen

AS

von A. S. am 08.08.2021 um 23:09 Uhr

Hausverkauf
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Sehr kompetent und zielgerichtet, verständlich und mandantenorientiert,
AC

von A. C. am 31.03.2021 um 13:00 Uhr

Hilfe bei Mietanpassung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Gute Vorbesprechung, schnelle Bearbeitung und Umsetzung des Problems. Sehr kompetent.
AR

von A. R. am 31.05.2020 um 08:51 Uhr

LBO BW
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Positiv war für mich Sicherheit zu bekommen, dass der Nachbar eine Baugenehmigung benötigt und dass Abstandsflächen eingehalten werden müssen.
JS

von J. S. am 29.12.2019 um 09:48 Uhr

Finger weg , Dieser Rechtsanwalt hat nie Zeit !!!!!
Zivilrecht
Nach einem Beratungsgespräch wurde uns zugesagt dass der (kleine) Fall übernommen wird. Nix ist passiert. Weder Anrufe noch Emails mit Bitte um Kontaktaufnahme sind beantwortet worden. Von uns aus ist das Mandat dann gekündigt worden . Nach weiterem warten nach ca. einem viertel Jahr, kam dann ein Brief mit der laxiger Entschuldigung : " Ich bedaure, dass die Akte nicht unverzüglich bearbeitet werden konnte wegen des aktuellen Arbeitsanfalls".
EH

von E. H. am 23.12.2019 um 19:18 Uhr

Eigenbedarfskündigung einer Mieterin
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir bedanken uns ganz herzlich für die Beratungen und Mühe von Herrn Stirm. Er ist jederzeit ansprechbar und gibt durch Kompetenz und Geduld Sicherheit. Das Mietverhältnis, das schon lange Zeit sehr schwierig war, konnte sogar früher einvernehmlich beendet werden.
Sollten wir wieder einen anwaltlichen Rat im Wohnungseigentungsrecht benötigen, würden wir uns jederzeit wieder an Herrn Stirm wenden.
CL

von C. L. am 03.04.2018 um 13:25 Uhr

Ärger mit Vermieter
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr kompetente und schnelle Rechtshilfe.
Wir können Herrn Stirm jederzeit bedenkenlos weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung meiner Tätigkeit, gerne stehe ich Ihnen weiterhin in Fällen rund ums Immobilienrecht zur Verfügung. Mit besten Grüßen aus Fellbach, Rechtsanwalt Wilfried Stirm, Ihr Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.
GN

von G. N. am 17.02.2018 um 15:34 Uhr

Kündigung eines Mietverhältnisses
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr gute und kompetente Beratung. Der termingerechte Schriftwechsel der RA-Kanzlei mit Mietpartei führte zum vorgegebenen Termin zur Auflösung des Mietverhältnisses und damit verbundenen Wohnungsübergabe. Ohne RA-Schriftwechsel wäre es mit Sicherheit nicht zur terminierten Beendigung des Mietverhältnisses gekommen.
Vielen Dank für Ihre sehr freundliche und ausführliche Bewertung, gerne stehe ich Ihnen weiterhin in Fällen rund ums Immobilienrecht zur Verfügung. Mit besten Grüßen aus Fellbach, Rechtsanwalt Wilfried Stirm, Ihr Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.