Fachanwalt für

  • Baurecht & Architektenrecht

Rechtsgebiete

  • Wettbewerbsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsanwalt Wilhelm F. Ceelen

Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht

Seit dem Eintritt in die Kanzlei beschäftige ich mich, inzwiscche als Seniorpartner, neben dem Wettbewerbs- und Handelsrecht hauptsächlich mit dem privaten Bau- und Architektenrecht.

Baurecht & Architektenrecht

Mein Tätigkeitsgebiet umfasst sowohl die Grundstücksentwicklung als auch die baubegleitende Beratung, hier neben der Gestaltung auch die Überprüfung aller in diesem Zusammenhang auftauchender Verträge. Das gilt für umfangreiche Vertragswerke hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung großer Industrieanlagen ebenso wie für die Gestaltung von Bauverträgen namhafter Fertighaushersteller. Hierbei bedarf es regelmäßig der Klärung der häufig schwierigen Frage, welche Regelungen (BGB oder VOB/B) überhaupt Anwendung finden und wie Bauabnahme und Gewährleistung zu beurteilen sind.

Daneben beschäftige ich mich mit der Erstellung von Rechtsgutachten zu allen am Bau auftauchenden Fragestellungen über den Umfang erbrachter Leistungen und deren Mangelhaftigkeit. Hierzu zählen auch die bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Rücktritt auftretenden Probleme, zu denen auch die Frage der Verwirkung einer Vertragsstrafe zählt.

Breiten Raum nimmt daneben die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen ein. Hierbei geht es nicht nur um die Einleitung und Begleitung selbständiger Beweisverfahren bei drohender Gefahr des Verlusts oder der erschwerten Benutzung eines Beweismittels, sondern verstärkt auch um die vorläufige Sicherung von Werklohnansprüchen aller am Bau Beteiligten durch einstweilige Verfügung etc. Auch bei der Abwehr drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft ist das Erwirken vorläufigen Rechtsschutzes häufig unabdingbar.


Die im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Architekten auftauchenden Probleme einer angemessenen Honorierung sowie des Umfangs einer möglichen Haftung zusammen oder an Stelle eines Unternehmens bilden einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Vor dem Hintergrund der Neufassung der Honorarordnung für Architekten (HOAI) bedarf die Gestaltung eines Architektenvertrages eingehender Beratung, insbesondere auch vor dem hohen Haftungsrisiko, das der Architekt – nur teilweise neben anderen am Bau Beteiligten – zu tragen hat.

Erwerb und Verwertung einer Immobilie sind regelmäßig mit hohen Kosten verbunden. Um hier möglichst große Sicherheit vor bösen Überraschungen zu schaffen, ist eine Reihe von Problemen zu lösen. Dabei unterstütze ich Sie als Fachkundiger gern bei der Beantwortung der Frage, welche rechtliche Regelung für den Vertrag gelten soll, wie das Bausoll festgelegt wird und welche Vergütungsansprüche dem Bauunternehmer zustehen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Errichtung eines Doppelhauses sind Fragen des Schallschutzes gemäß DIN 4109 von größter Bedeutung, die im Zuge der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen zu beantworten sind. Im Hinblick auf die häufig anzutreffende dünne Kapitaldecke von Bauunternehmen steht die Frage nach der Gewährleistung vertraglicher und gesetzlicher Sicherheiten ebenso im Raum wie die der Bewältigung einer finanziellen Krise des beauftragten Unternehmens.

Schließlich ist für die Bauunternehmen von überragendem Interesse, wie sie nach erfolgreichem Abschluss ihrer Leistungen auch innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu ihrem Geld kommen, insbesondere was beim Gang zu Gericht zu beachten ist und wie ggf. Dritte in das gerichtliche Verfahren eingebunden werden können. Auch bei der Bewältigung dieser Fragen unterstütze ich Sie gern.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil.


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