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Rechtsanwalt

Stefan Wupschahl

Kanzlei Stefan Wupschahl
Kanzlei Stefan Wupschahl

Rechtsgebiete

  • Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Pflegerecht
ME
von M. E. am 15.04.2024 um 20:01 Uhr
Klage der ULAK abgeschmettert
Sozialversicherungsrecht

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In der Kanzlei Wupschahl in Wiesbaden werden Mandanten in allen Belangen des Familienrechts, des Sozialrechts sowie des Sozialversicherungsrechts sachkundig beraten und gerichtlich vertreten.

Wenn es also um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen das Jobcenter bzw. die Krankenkasse geht oder Ihnen eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung ins Haus steht, wenden Sie sich gerne jederzeit an Herrn Rechtsanwalt Wupschahl. Er freut sich auf Ihren Besuch!

Herr Rechtsanwalt Wupschahl ist Ihnen gerne behilflich!


SOKA-Bau – ULAK und ZVK

Unter dem Dach der SOKA-Bau ist die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG zusammengefasst. Als Arbeitgeber müssen Sie gegenüber der SOKA einen Beitrag abführen, wenn ihr Betrieb bzw. Unternehmen dem Geltungsbereich der Bautarifverträge unterliegt. Herr Rechtsanwalt Wupschahl informiert Sie über die geltenden Kriterien und vertritt Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei rechtlichen Streitigkeiten.

Prinzipiell ist es nicht schwierig festzustellen, ob ein Betrieb Beiträge an die SOKA abzuführen hat oder nicht: die Beitragspflicht trifft Unternehmen, deren Mitarbeiter überwiegend mit der Ausführung von baulichen Tätigkeiten beschäftigt sind, also mehr als fünfzig Prozent der Gesamtarbeitszeit hiermit verbracht ist. Einen größeren Anteil beitragsfreier Arbeiten nachzuweisen, stellt jedoch oft ein Problem für Betriebe dar.

Einen Ausweg aus diesem Dilemma kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Wupschahl aufzeigen. Er klärt Sie darüber auf, welche Tätigkeiten überhaupt beitragspflichtig sind und wie diese erfasst werden können, hilft bei der Auskunftserteilung gegenüber der SOKA und der Einlegung und Begründung von Widersprüchen sowie bei der Geltendmachung von Gegenansprüchen.

Vielleicht gehört Ihr Betrieb ja zu den Unternehmen, die grundsätzlich von der Beitragspflicht ausgenommen sind? Herr Rechtsanwalt Wupschahl gibt Ihnen fachkundig Auskunft.


Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung

Prüft die Deutsche Rentenversicherung bei einer Sozialversicherungsprüfung eine allgemeine Beitragspflicht Ihres Unternehmens auf die jeweilige Beitragshöhe zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Ihrer Mitarbeiter, dann ist Obacht angesagt. Probleme entstehen nicht selten dann, wenn ein Betrieb Arbeitsleistung durch Subunternehmer als freie Mitarbeiter vereinbaren möchte. Kernfrage ist, ob tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, auch wenn dies von den Beteiligten unter Umständen gar nicht gewollt war. Der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit steht im Raum. Im Statusfeststellungsverfahren wird geprüft, ob eine Person Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist. Ergibt die Prüfung, dass Beiträge nicht abgeführt worden sind, so werden im  Einzelfall erhebliche Nachzahlungen drohen. Gerne unterstützt Rechtsanwalt Stefan Wupschahl Sie bei Verhandlungen, im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren sowie im Gerichtsverfahren.


gesetzliche Rentenversicherung

Nicht selten werden Gutachten der Rentenkassen ohne persönliche Untersuchung nur nach Aktenlage erstellt und sollten überprüft werden. Auch kommt es nicht selten zu unsachgerechten Bewertungen durch den MDK. Hierbei können oft schnelle und außergerichtliche Erfolge erzielt werden.


gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und wird von den Berufsgenossenschaften getragen. Durch sie sind Arbeitsunfälle abgesichert, aber auch vom Gesetzgeber anerkannte Berufskrankheiten begründen einen Anspruch hieraus. Beantragt werden können etwa Lohnersatzleistungen, Mittel zur gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitation, Renten- und Abfindungszahlungen, Pflegegeld und Beihilfe. Erfolgt daraufhin jedoch ein ablehnender Bescheid, sind Widerspruch und ggf. Klage möglich. Herr Rechtsanwalt Wupschahl übernimmt gerne die Vertretung in diesem Verfahren, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.


gesetzliche Krankenversicherung

Verweigert eine Krankenkasse bestimmte Leistungen oder Zahlungen wie beispielsweise Krankengeld, dann kann eine solche Entscheidung angegangen werden. Auch bei Forderungen von Beiträgen für die Vergangenheit können diese oft erheblich gesenkt werden.


Hartz IV

Haben Sie einen Bescheid von einem Jobcenter oder einer Bundesagentur für Arbeit erhalten und können die Entscheidung nicht nachvollziehen? Herr Rechtsanwalt Wupschahl überprüft den Bescheid, z. B. für Arbeitslosengeld oder Hartz IV und setzt sich konsequent für Ihre Rechte ein. So informiert er Sie über Mehrbedarfszuschlag und Erstattung von Bewerbungskosten, berät zu Ansprüchen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe und vertritt Sie, wenn es zu einer ungerechtfertigten Sperrzeit kam oder Ihnen die Teilnahme an nicht sinnvollen Maßnahmen und Kursen vorgeschrieben wurde.


Bürozeiten

Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.

Anfahrtsinformationen

Die Kanzlei befindet sich auf der Biebricher Allee 79 an der Kreuzung gegenüber vom Matratzenconcord. Es halten die Buslinien 4, 14 und 39. 


Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.kanzlei-wupschahl.de

Stefan Wupschahl ist gelistet in Rechtsanwälte Wiesbaden und Rechtsanwälte Deutschland.

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