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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

ML

von M. L. am 07.03.2024 um 10:46 Uhr

Betreuung
Familienrecht
Frau Deutsch hat mich in einer schwierigen und emotional sehr angespannten Lebenssituation mit hilfreichem und gut abgewogenem juristischem Rat zur Seite gestanden praktische Tipps gegeben. Das hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank für ihre freundliche Bewertung. Es freut mich, dass ich helfen konnte.
HF

von H. F. am 05.03.2024 um 14:37 Uhr

Umgangsrecht
Familienrecht
Sehr kompetent, ich fühlte mich jeder Zeit sehr gut betreut.
Vielen Dank, dass freut mich sehr.
FB

von F. B. am 25.02.2024 um 12:33 Uhr

Umgangsrecht und Sorgerecht
Familienrecht
Nachdem ich mit einem anderen Mannheimer Anwalt in meinem Umgangs- und Sorgerechtsstreit sehr viel Pech hatte, war es ein Glück zu Frau RA Deutsch zu wechseln. Mit sehr viel Fachwissen und einer langjährigen Erfahrung hat sie meinen komplizierten Fall sehr professionell begleitet. Ihre ausgezeichneten Schriftsätze waren einfach super und haben zum Erfolg geführt. Nicht nur juristisch war sie top. In einer sehr schwierigen persönlichen Situation, hat sie mich auch als Mentorin sehr wohltuend begleitet. Ich kann diese Anwältin mit 5 Sterne + weiterempfehlen.
Herzlichen Dank für die positive Bewertung. Genießen Sie Zeit mit Ihren Kindern.
EU

von E. U. am 29.09.2023 um 12:51 Uhr

Schadenersatzangelgenheit - TOP !
Verkehrsrecht
Frau Deutsch hat sehr gute Arbeit gemacht. Top Beratung und Umsetzung. Wir sind sehr zufrieden!
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung meiner Arbeit. Gute Fahrt.
EK

von E. K. am 27.09.2023 um 16:09 Uhr

Famielenrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Ich hatte heute eine optimale Beratung sehr strukturierte Vorgehensweiße,mit nicht überzogenen Erfolgsversprechungen.Sehr einfühlsame Persöhnlichkeit,die mich zum nachdenken gebracht hat.Werde Hinsichtlich der Bewertung,eine Abschlussbewertung absolvieren.
Vielen Dank für Ihre erste Bewertung. Arbeiten wir gemeinsam an einer abschließenden Gesamtlösung des Problems.
AE

von A. E. am 09.03.2023 um 16:22 Uhr

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Deutsch ist eine sehr nette, freundliche, kompetente und zuverlässige Rechtsanwältin, die
ich nur weiterempfehlen kann
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bewertung.
KL

von K. L. am 22.10.2022 um 08:50 Uhr

KAUFVERTRAG Pferd
Pferderecht
Optimale Beratung und Unterstützung.
Sehr kompetent.
Vielen Dank für Ihre Bewertung und Ihr Vertrauen.
MG

von M. G. am 14.10.2022 um 14:08 Uhr

Haftung Ehrenamtliche Vereinstätigkeit im Sport
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Man hat sich sehr für den Clienten eingesetzt - auch wenn es kompliziert wurde. Die Aufklärung der Dinge war auch sehr verständlich. Netter Umgang.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Für mich war es ein spannender Fall und eine sehr gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
MJ

von M. J. am 11.10.2022 um 12:40 Uhr

Elterliche Sorge
Familienrecht
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Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich freue mich, dass ich Ihre Rechte als Vater schützen konnte.
PG

von P. G. am 25.04.2022 um 18:31 Uhr

Sorgerecht
Familienrecht
Hält sich nicht an die Vergütungsvereinbarung und klärt nicht darüber auf, wenn Zusatzkosten entstehen. Die Vergütungsvereinbarung belief sich auf 850 € plus evtl. nochmal 300 €, wenn es einen Vergleich geben sollte. Die Abschlussrechnung belief sich dann plötzlich auf knapp 2.700 €, da sich durch den Vergleich der Gegenstandswert erhöht hat. Laut Homepage der Bundesanwaltskammer ist es rechtlich so: "Grundsätzlich gilt, dass der Anwalt oder die Anwältin gesetzlich dazu verpflichtet ist, unnötige Kostenrisiken für die Mandanten zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Ist das Honorar des Anwalts vom Gegenstandswert abhängig, so muss der Anwalt seinen Mandanten hierüber informieren." Und das hat sie nicht getan. Statt die ganze Thematik in einem persönlichen Gespräch zu klären und sich zu einigen, wurde mir dann direkt mit einem Kostenfestsetzungsverfahren bei Gericht "gedroht", wodurch sie verhindern kann, dass ich ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle einleiten kann. Nicht zu empfehlen!!! Bzw. nur Menschen zu empfehlen, denen es nichts ausmacht, plötzlich mehr als das Doppelte zahlen zu müssen.
Sehr geehrter Herr G.,
leider ist Ihre Kritik sachlich unzutreffend, gleichwohl nehme ich sie natürlich ernst.
Sie haben in der Vergütungsvereinbarung den Hinweis erhalten, dass sich die Rechtsanwaltsvergütung nach dem Verfahrenswert richtet, der von mir zutreffend ermittelt wurde. Die Vereinbarung enthält auch den Hinweis, dass sich der Verfahrenswert erhöhen kann, durch die Festsetzung des Gerichts.
Das ist hier erfolgt. Die Erhöhung der Kosten entstand einzig deshalb, weil Sie sich im Anhörungstermin beim Amtsgericht über weitere zusätzliche Streitpunkte geeinigt haben. Diese Vorgehensweise, dass Umgangsrecht zusätzlich durch eine Vereinbarung zu regeln, erfolgte ausschließlich auf Ihren Wunsch, angeregt von der Kindsmutter. Meine Frage, ob Sie überhaupt eine Umgangsregelung benötigen, wurde von Ihnen bestätigt. Die Richterin wies ausdrücklich darauf hin, dass sich durch diese weitere Protokollierung der Verfahrenswert erhöht, gleichwohl wollten Sie diese Einigung protokolliert haben.
Der Vergleich über das Sorge- und zusätzlich das Umgangsrecht ist zutreffend abgerechnet worden. Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens wäre für Sie eine kostenlose Überprüfung der Rechnungslegung erfolgt, der Sie jedoch durch Zahlung zuvorgekommen sind. Ein Schlichtungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer wird hierdurch nicht verhindert.
Einen Gesprächstermin für Rückfragen haben Sie nicht wahrnehmen wollen, ebenso wenig eine von mir angebotene Ratenzahlung.
Fazit:
Ihre Angelegenheit wurde mit erheblichem Arbeitsaufwand auf der rechtlichen Ideallinie, mit bestem Ergebnis für Sie, erledigt. Erfreulicherweise konnte dieses Ergebnis erreicht werden, ohne Ihre Beziehung zur Kindsmutter weiter zu beschädigen.
Eine angemessene Vergütung hierfür, auch für die gewünschten weiteren Regelungen, sollte daher selbstverständlich sein.
Ich wünsche Ihnen nun, dass Sie die kommenden Jahre das von mir durchgesetzte Sorge- und Umgangsrecht zum Wohle Ihres Kindes ausüben können.
Alles Gute