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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ausländer
Fragen und Antworten
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Ausländer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Ausländer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ausländer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Ausländer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausländer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Die Bedeutung des Wortes „Ausländer“ entsteht immer aus der Perspektive des Inlandes. Beispielsweise gelten alle Personen, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, aber eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen als Ausländer.
Die wichtigste gesetzliche Vorschrift in Bezug auf Ausländer ist Art. 116 Grundgesetz (GG). Nach Art. 116 I GG ist derjenige Staatsfremder oder Ausländer, der nicht Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Deutscher ist in diesem Zusammenhang nicht nur der deutsche Staatsangehörige, sondern auch der sog. Statusdeutsche. Darunter versteht man Spätaussiedler, die noch keine Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ausgestellt bekommen haben, die aber bis zur Ausstellung der Bescheinigung eben nicht als Staatsfremde gelten, obwohl sie noch nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.
Neben den oben genannten Fällen gibt es auch noch den Spezialfall von Staatenlosen. Das sind Personen, die keinerlei Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht diplomatisch vertreten werden. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Einbürgerung von Staatenlosen soweit wie möglich zu erleichtern (niemand soll ohne Heimatstaat sein). Staatenlose erhalten für ihren Aufenthalt einen Reiseausweis für Staatenlose und können nach 6 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Voraussetzung dafür sind ausreichende Sprachkenntnisse, die Anerkennung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung und eine gesicherte Finanzierung des Unterhalts ohne Hartz IV oder Arbeitslosengeldleistungen (durch Erwerbstätigkeit, Unterhalt von Familienangehörigen) für den Antragsteller und seine von ihm abhängigen Familienangehörigen.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass für einen Deutschen, einen Ausländer und einen Staatenlosen die Menschenrechte gelten. Grundsätzlich gelten für sie auch die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Nur wenige Grundrechte, die sogenannten Bürgerrechte, gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Daneben können beispielsweise im Rahmen der EU und damit verbundener völkerrechtlicher Übereinkommen einige Bürgerrechte auch Angehörigen der Vertragsstaaten gewährt werden.
Für Ausländer besonders wichtig sind das Aufenthaltsrecht sowie das Asylrecht. Das Aufenthaltsrecht sowie sonstige Rechte und Pflichten von Ausländern in Deutschland sind im sog. Ausländerrecht geregelt.
In § 2 I Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ein Ausländer als eine Person definiert, die nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 I GG ist. Das AufenthG ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und hat das bis dahin gültige Ausländergesetz ersetzt.
Das Gesetz unterscheidet für Ausländer ,die in Deutschland leben, folgende unterschiedliche Aufenthaltsvarianten:
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mit Aufenthaltsberechtigung
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mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
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mit befristeter Aufenthaltserlaubnis
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mit Aufenthaltsbewilligung
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mit Aufenthaltsbefugnis
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unter Duldung
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mit Touristenvisum
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mit fehlendem Aufenthaltsrecht
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