80 Anwälte für Haustier
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Haustier
Fragen und Antworten
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Haustier: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Haustier umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Haustier und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Haustier: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Haustier sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Haustiere sind Tiere, die wegen ihres Nutzens oder zum reinen Vergnügen vom Menschen gezüchtet werden und im oder auf dem Gelände des Hauses gehalten werden.
Haustiere sind durch Domestikation, d.h. durch Züchtung, aus Wildtierarten hervorgegangen. Um jedoch als Haustiere gehalten werden zu können, müssen Tiere bestimmte körperliche und verhaltensbiologische Merkmale aufweisen. Oftmals wird der Begriff Haustier mit dem Begriff des Heimtiers verwechselt. Haustiere sind Arten, die in erster Linie als Nutztiere gezüchtet und gehalten werden, z. B. Kühe, Schweine, Pferde u. Ä. Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen usw.
Ein Nutztier dient dazu, den Menschen zu ernähren (z.B. durch sein Fleisch oder seine Milch) oder ihm zu helfen (z. B. durch Arbeit, die es für ihn verrichten soll). Ein Heimtier dient primär als Freude für seinen Besitzer, kann aber auch ein nützlicher Helfer sein (z. B. Blindenhunde).
Die Züchtung von Haustieren erfolgte zuerst mit dem Ziel, tierische Rohstoffe und Nahrungsprodukte einfacher und leichter gewinnen zu können als durch die Jagd. Anschließend wurden die Tiere vor allem wegen ihrer Zug- und Tragleistung domestiziert. Die Züchtung zum reinen Vergnügen begann erst in der Zeit nach Christi Geburt. Im vergangenen 20. Jahrhundert kam die Verwendung als Versuchstier als teilweise unrühmlicher Grund der Züchtung hinzu.
Durch Domestikation werden die körperlichen Eigenschaften der Tiere stark verändert, so dass manche typischen Fähigkeiten des Wildtieres weggezüchtet oder verloren gegangen sind. Besondere Eigenschaften, die das Tier für das Zusammenleben mit dem Menschen geeigneter machen, werden hingegen gefördert. Die meisten Haustiere haben die Fähigkeit zum Überleben in der Wildnis verloren. Manche können sich jedoch, wie etwa die Hauskatze, leicht auf eine vom Menschen unabhängige Lebensweise umstellen.
Das älteste bekannte Haustier ist der Hund, der aus Wolfsarten herausgezüchtet wurde. Später wurden als Haustiere Schweine, Rinder und Schafe gehalten. Die anderen Haustier- bzw. Heimtierarten folgten danach.
Zu den domestizierten Säugetieren gehören z. B.:
- Esel
- Pferde
- Schweine
- Rinder
- Schafe
- Ziegen
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Hund
- Katze
Domestizierte Vögel sind z. B.:
- Hausente
- Hausgans
- Haushuhn
- Wellensittich
- Kanarienvogel
Andere, als domestiziert geltende Tierarten sind Goldfische, Karpfen und Honigbienen.
(WEI)
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