72 Anwälte für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Fragen und Antworten
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Rechtsanwaltsvergütungsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Einzelheiten der Vergütung, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält. Der vollständige Titel des RVG lautet „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte". Im Jahr 2004 löste das RVG die bis dahin gültige Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), nicht zu verwechseln mit der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), ab.
Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden sich zunächst die allgemeinen Regeln, wie sich Anwaltskosten berechnen. Dabei gilt das RVG für anwaltliche Tätigkeiten im Zivilrecht, Strafrecht und auch im öffentlichen Recht.
In § 2 RVG ist bestimmt, dass sich die Anwaltsgebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert richten. Im Zivilprozess spricht man auch vom Streitwert. Aber auch Besonderheiten bestimmter Verfahren, wie beispielsweise die Rahmengebühren im Sozialrecht, finden sich im RVG.
Gesetzliche Gebühren oder Honorarvereinbarung
Per Vereinbarung mit dem Mandanten können Rechtsanwaltskosten auch nach einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden. Deren Voraussetzungen richten sich auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das bestimmt für die Vergütungsvereinbarung zum Beispiel die Aufklärungspflicht über den (ggf. fehlenden) Anspruch auf Kostenerstattung vom Gegner und die Textform nach dem BGB, ohne die ein Formmangel vorliegen würde.
Auch die Fälligkeit bei Erledigung des Auftrages bzw. bei ergangener Kostenentscheidung durch das Gericht sowie Fragen der Verjährung finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zusätzlich dazu, für welche neue Angelegenheit wieder neue Gebühren entstehen.
Vergütungsverzeichnis als Anlage zum RVG
Zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gehört als Anlage 1 das Vergütungsverzeichnis (VV). Hier finden sich die einzelnen Gebührentatbestände für die Rechtsanwaltskosten. Je nach konkreter Tätigkeit entstehen im Zivilprozess beispielsweise eine Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und/oder Einigungsgebühr. Die Höhen ergeben sich dabei aus der einfachen Gebühr entsprechend dem Gegenstandswert nach RVG und einem Multiplikator, der im Vergütungsverzeichnis für den jeweiligen Gebührentatbestand angegeben ist.
(ADS)
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