126 Anwälte für Sitzenbleiben
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GERN IM RECHT!
DER MANDANT:IN STEHT IM VORDERGRUND
Richte deinen Fokus auf die Lösung, nicht auf das Problem.
Wenn Behörden fehlerhafte Entscheidungen treffen, gilt es, dem Recht des Bürgers Geltung zu verschaffen. Dieses Recht ist nur so gut, wie es wirksam durchgesetzt werden kann.
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Schneller und effektiver Rechtsschutz der Grundrechte der Menschen gegen fehlerhafte und unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen! Spezialkanzlei im Bildungs-z. B. Hochschulzulassungs- Prüfungsrecht
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sitzenbleiben
Fragen und Antworten
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Sitzenbleiben: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sitzenbleiben sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Sitzenbleiben: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Sitzenbleiben umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sitzenbleiben und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Sitzenbleiben bedeutet, dass ein Schüler das Klassenziel nicht erreicht hat und daher nicht in die nächsthöhere Klassenstufe vorrücken kann. Er muss das Schuljahr also wiederholen.
Gründe für schlechte Leistungen des Schülers und damit für das Sitzenbleiben gibt es viele: Mobbing in der Klasse, Faulheit, Überforderung, häusliche Gewalt oder die Trennung der Eltern. Häufig haben Schüler auch mehr Interesse an anderen Dingen wie Musik, Sport oder Spielen im Internet. Auch das Ansammeln von zu vielen Fehlzeiten kann zum Nichtbestehen der jeweiligen Jahrgangsstufe führen. Um das zu vermeiden, greifen manche Schulen zu harten Mitteln: Trifft den Schüler noch die Schulpflicht bzw. Teilzeitschulpflicht, so holt die Polizei in besonders harten Fällen den Schüler von zu Hause ab und bringt ihn in die Schule.
Während der Schulzeit machen sich viele Schüler keine Gedanken über die Schule. Sitzenbleiben bedeutet für sie nur eine Ehrenrunde. Die Folgen vom Sitzenbleiben können jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des Schülers haben. Denn in bestimmten Bundesländern wie etwa Bayern gilt, dass der Schüler eine niedrigere Schulform besuchen muss, wenn er innerhalb derselben Schulstufe zweimal eine Ehrenrunde drehen muss. Das zweimalige Sitzenbleiben eines Gymnasiasten in der Mittelstufe z. B. führt dann dazu, dass er vom Gymnasium abgehen und eine Realschule besuchen muss. In diesem Fall besteht nämlich der Verdacht, dass der Schüler am Gymnasium überfordert ist. Ein Studium direkt nach dem Schulabschluss ist ohne Abitur dann nicht mehr möglich. Außerdem kann es für den Schüler schwierig werden, eine Ausbildung zu finden oder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, wenn die Noten auf dem Abschlusszeugnis zu schlecht sind.
Daher herrscht Uneinigkeit darüber, ob Sitzenbleiben sinnvoll ist oder nicht. Einerseits kann der Schüler Verpasstes aufholen; er erhält sozusagen eine „neue Chance". Andererseits sind die Kosten, die ein Wiederholer mit dem längeren Schulbesuch verursacht, erheblich. Überdies zerbrechen oft Freundschaften daran und das Sitzenbleiben demotiviert den Schüler, der sich häufig als Versager fühlt. Es wird deswegen regelmäßig darüber diskutiert, ob man den Schüler auch mit einem schlechten Zeugnis vorrücken lassen sollte und ihn dafür individuell fördert, z. B. mit Nachhilfe.
Als erste Warnung, dass mit dem Sitzenbleiben zu rechnen ist, ist entweder das schlechte Halbjahreszeugnis oder der blaue Brief anzusehen. Hat der Schüler zu schlechte Noten, diskutieren die Lehrer in einer Zeugniskonferenz am Ende des Schuljahres, ob der Schüler in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt wird oder nicht. In gewissen Fällen können schlechte Fächer mit guten Hauptfächern, wie Deutsch oder Mathematik, ausgeglichen werden. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass derartige Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, mithin verschiedene Schulgesetze existieren.
(VOI)
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