Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Mittmann LL.M., D.E.A.
Rechtsanwalt

Dr. Alexander Mittmann LL.M., D.E.A.

Dr. Alexander Mittmann, Rechtsanwalt und Avocat à la Cour
Dr. Alexander Mittmann, Rechtsanwalt und Avocat à la Cour
Die Zufriedenheit meiner Mandanten liegt mir besonders am Herzen.

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
ST
von S. T. am 16.11.2022 um 21:32 Uhr
Gesellschafterauseinandersetzung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

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Ich berate und vertrete im Erbrecht, im deutsch-französischen Erbrecht und im französischen Immobilienrecht. Mein Anliegen ist es, dass sich meine Mandanten bei mir optimal aufgehoben und betreut fühlen.


Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Vereidigter Übersetzer

Ich bin als Rechtsanwalt in Hamburg und als französischer Rechtsanwalt (Avocat à la Cour) in Paris, Frankreich, zugelassen. Im Rahmen meines Studiums in Frankreich habe ich unter anderem den Titel Maître en droit erworben. Außerdem bin ich allgemein vereidigter und öffentlich bestellter Übersetzer für die französische Sprache. Da ich neben der deutschen auch die britische Staatsangehörigkeit habe, biete ich meine Leistungen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch an.


Was Sie von mir erwarten dürfen

Meine Mandanten dürfen von mir erwarten, dass ich mein Bestes gebe, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Jeder Mandant ist anders, jeder Auftrag ist anders. Ich höre Ihnen genau zu und entwickele mit Ihnen Lösungen, die genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.


Erbrecht

Ich berate und vertrete seit 17 Jahren im Erbrecht.

Nachlassplanung

Im Vorfeld eines Erbfalls berate und unterstütze ich Sie bei der Nachlassplanung. Insbesondere unterstütze ich Siebei der Wahl des richtigen Gestaltungsmittels - Testament, handschriftlich oder notariell, Erbvertrag etc. - sowie bei der Gestaltung der Verfügung von Todes wegen, damit Sie Ihrem Willen optimal Ausdruck verleihen.  Dies kann insbesondere die Aussetzung von Vermächtnissen, die Anordnung der Vor-  und Nacherbschaft (zum Beispiel in einem gemeinschaftlichen Testament), die Gestaltung einer Teilungsanordnung oder auch die Anordnung der Testamentsvollstreckung umfassen.

Vorsorgevollmacht

In der Regel ist es außerdem sinnvoll, einer Person des Vertrauens eine Vollmacht zu erteilen, die diese nutzen kann, wenn der Erblasser selbst an Regelungen gehindert ist, und zwar schon vor Eintritt eines Todesfalls, aber auch danach. Ich berate Sie bei der Gestaltung einer solchen Vollmacht. Dank einer Vorsorgevollmacht kann vielfach verhindert werden, dass im Rahmen der Anordnung einer Betreuung eine unerwünschte Person zum Betreuer bestellt wird. Außerdem ist es dann unter Umständen möglich, denn Erbfall auch ohne Erbschein zu regeln. 

Patientenverfügung

Ebenso berate ich Sie bei der Gestaltung einer Patientenverfügung. Diese hat den Zweck, zu verhindern, dass medizinische Maßnahmen ergriffen werden, die der Betroffene nicht gewollt hätte, hätte er seinen Willen noch ausdrücken können.

Steueroptimierung

Mein besonderes Augenmerk gilt dabei häufig der optimalen steuerlichen Gestalung einer Nachlassregelung. Denn mit den richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit lässt sich die steuerliche Belastung der Erben gezielt beeinflussen. Das gilt insbesondere in internationalen Zusammenhängen. Denn wer möchte schon, dass ein Großteil seines Erbes an den Staat fällt.

Testamentsvollstreckung

Ich übernehme auch das Amt eines Testamentsvollstreckers. Wenn mich ein Erblasser in seinem Testament zum Testamentsvollstrecker ernennt, kann ich je nach Art der Testamentsvollstreckung - Abwicklungsvollstreckung oder Dauertestamentsvollstreckung - entweder den Nachlass anstelle der Erben abwickeln oder das Vermögen auch über einen längeren Zeitraum anstelle der Erben verwalten. Auf diese Weise lässt sich Streit zwischen den Erben vermeiden.

Nachlassabwicklung

Ist ein Erbfall eingetreten, so gibt es viel zu tun, und das in einer Zeit, in der man trauert. In dieser Situation nehme ich zahlreiche Aufgaben anstelle der Erben wahr. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung eines Erbscheins, ich führe die Korrespondenz mit den Stellen, die über den Eintritt des Erbfalls unterrichtet werden müssen (z.B. Banken) und ich bereite mit Ihnen die Erbschaftsteuererklärung vor.

Erbenstreitigkeiten

Leider kommt es nach dem Eintritt eines Erbfalls zwischen den Erben oft zum Streit. In solchen Fällen unterstütze ich Sie bei einer gütlichen Einigung, trete aber auch für Sie vor Gericht auf, wenn sich ein Streit anders nicht lösen lässt.

Pflichtteilsrecht

Besonderer Unterstützung bedürfen Pflichtteilsberechtigte. Sie sind durch ein Testament entweder völlig von der Erbfolge ausgeschlossen, oder sie erhalten durch das Testament weniger als die Hälfte dessen, was sie nach gesetzlicher Erbfolge erhalten würden. Sind Sie ganz oder teilweise enterbt worden, setze ich Ihren Pflichtteilsanspruch außergerichtlich oder auch gerichtlich durch. 


Deusch-französisches Erbrecht

Aufgrund meiner Doppelqualifikation als deutscher und französischer Jurist sowie dank langjähriger Erfahrung bin ich Ihr idealer Partner für die Planung und Regelung deutsch-französischer Erbfälle, die gegenüber rein deutschen Fällen Besonderheiten aufweisen.

Nachlassplanung

Bei der Planug eines deutsch-französischen Nachlasses steht die Frage des anwendbaren Rechts im Vordergrund. Oft kann das auf den Erbfall anwendbare Recht gewählt werden oder die Faktoren, die sich auf die anwendbaren Regeln auswirken, können bewusst beeinflusst werden. Das gilb in besonderem Maße für das Steuerrecht. Ich zeige Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und setze diese gemeinsam mit Ihnen um.

Nachlassabwicklung

Besondere Schwierigkeiten bereitet in der Regel die Abwicklung eines Nachlasses in Frankreich. Hatte der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, gilt in der Regel nicht nur französisches Erbrecht, sondern sind auch französische Stellen zuständig. Insbesondere erfolgt die Nachlassabwicklung anders als in Deutschland nicht durch die Erben, sondern durch einen Notar. Die Kommunikation mit französischen Notaren gesteltet sich vielfach schwierig, weil sie den Erben häufig nur schleppend oder gar nicht Auskunft geben. Anders ist es, wenn sie von Rechtsanwälten befragt werden. Ich führe für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem französisschen Notar.

Erbenstreitigkeiten

Kommt es bei einem Erbfall, der französischem Recht unterliegt, zu Erbenstreitigkeiten, so müssen diese, wenn sie nicht gütlich geregelt werden können, vor französischen Gerichten ausgetragen werden. Als französischer Rechtsanwalt (Avocat à la Cour) trete ich für Sie vor französischen Gerichten auf und setze Ihre Rechte durch.


Französisches Immobilienrecht

Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen rund um die Immoblie in Frankreich, gleich, ob es um einen Kauf, einen Verkauf, eine Schenkung, eine Übertragung im Rahmen einer Nachlassregelung oder um eine andere Angelegenheit geht.

Schenkung einer Frankreichimmobilie

Wird eine Frankreichimmobilie zur Ferienzwecken genutzt, stellt sich irgendwann meist die Frage ihrer Übertragung auf die Kinder. Hier kenn es zur Nutzung von Freibeträgen sinnvoll sein, frühzeitig zu handeln. Ebenso ist es häufig sinnvoll, dass sich der Schenker die Nutzung der Immobilie (usufruit) vorbehält, weil er so den Wert der Immobilie für Steuerzwecke Mindern kann.

Kauf oder Verkauf

Beim Kauf oder Verkauf einer Frankreichimmobilie begleite ich Sie bei der gesamten Abwicklung des Geschäfts.

Dr. Alexander Mittmann LL.M., D.E.A. ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Französisch
  • Englisch

Recht international

  • Französisches Recht
  • Englisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Rechtsstandort Hamburg e.V.
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Hamburgischer Anwaltverein (HAV)

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