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Rechtsanwalt

Alik Lasse Burke

Kanzlei A.L. Burke
Kanzlei A.L. Burke

Fachanwalt für

  • Sozialrecht

Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Betreuungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
KS
von K. S. am 04.04.2024 um 12:10 Uhr
Äußerst kompetent
Sozialrecht

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Rechtsanwalt Alik Lasse Burke – Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht  

Die fachkompetente Beratung in den Bereichen

-           Arbeitslosengeld II (Hartz IV / ALG 2)

-           Grundsicherung

-           Sozialhilferecht SGB XII

-           Eingliederungshilfe

-           Schwerbehindertenrecht / Grad der Behinderung (GdB) / Merkzeichen

-           Teilhabeleistungen / Teilhabe am Arbeitsleben

-           Arbeitslosengeld I / Sperrzeit

-           Unfallversicherungsrecht

-           Rentenversicherungsrecht / Erwerbsminderungsrente

-           Pflegeversicherungsrecht / Pflegegrad

-           Betreuungsrecht

-           Familienrecht / Ehescheidung / Sorge- und Umgangsrecht

 bildet den Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit.


Sozialrecht  - Qualifizierte Betreuung und Durchsetzung Ihrer sozialen Sicherheit

Als Fachanwalt für Sozialrecht vertrete ich Sie gegenüber allen Sozialbehörden (Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, Versorgungsamt) und allen Sozialversicherungsträgern (Arbeitsamt, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung) bundesweit.


Arbeitslosengeld II (Hartz IV / ALG 2)

Sie haben Probleme mit dem Jobcenter? Sie haben einen Bescheid (Leistungsbescheid, Bewilligungsbescheid, Aufhebungsbescheid, Erstattungsbescheid, Ablehnungsbescheid, Änderungsbescheid, Sanktionsbescheid, Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit) vom Jobcenter erhalten und möchten diesen überprüfen lassen? Sie haben einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt und dieser wurde abgelehnt oder es werden nur geringe Leistungen bewilligt? Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht übernommen? Das Jobcenter rechnet Einkommen und Vermögen an und Sie möchten sich diesbezüglich beraten lassen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich und vereinbaren einen Termin. Mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen setze ich mich für Ihre Rechte ein und biete Ihnen eine konsequente Beratung und Vertretung an. Zu meinem Tätigkeitsbereich gehört zudem die Klärung von Fragen zu Eingliederungsvereinbarungen, zum Mehrbedarf und zur Teilhabe am Arbeitsleben.


Schwerbehindertenrecht / Grad der Behinderung

Kompetente Beratung und Vertretung erhalten Sie auch im Schwerbehindertenrecht, z. B. bei Fragen rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung, zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Anerkennung von Merkzeichen. Zu meiner Tätigkeit gehören die Beratung, Antragstellung, Erhebung von Widersprüchen und gerichtliche Durchsetzung vor dem Sozialgericht.


Sozialhilferecht / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sie haben Probleme bei der Leistungsbewilligung des Sozialamtes, insbesondere der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)? Auch bei Fragen im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft und Heizung, der Anrechnung von Einkommen und der Bewilligung von Eingliederungshilfe berate ich Sie. Gerne können Sie mir den Sozialhilfebescheid oder den Ablehnungsbescheid zur rechtlichen Prüfung vorlegen.


Rentenversicherungsrecht / Unfallversicherungsrecht

Die Beratung und Vertretung zum Thema Sozialversicherungen, insbesondere zum Unfallversicherungsrecht und Rentenversicherungsrecht, gehören ebenfalls zu meinem Tätigkeitsspektrum. Lassen Sie sich bei Fragen zu Leistungen nach einem Arbeitsunfall, infolge einer Berufskrankheit oder bezüglich der Feststellungen der versicherten Tätigkeit (SGB VII) umfassend beraten. 

Ebenfalls werde ich im Rentenversicherungsrecht für Sie tätig, insbesondere wenn Fragen zu der Erwerbsminderungsrente, zu den Rehabilitationsleistungen und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantworten sind.


Pflegeversicherung (Pflegegrad)

Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Je nach dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen in unterschiedliche Pflegegrade eingestuft. Zum 01.01.2017 haben Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 das bisherige System der Pflegestufen abgelöst. Die Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit ist Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der von der Pflegeversicherung damit beauftragt wird. Vom Pflegegrad  ist abhängig, ob und in welchem Umfang die/der Pflegebedürftige Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse beanspruchen kann. Gern helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen Ihre Pflegeversicherung.


Betreuungsrecht - Klärung von Fragen rund um Betreuung und Vorsorge

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer entscheidet dann über medizinische Maßnahmen, wer erledigt Bankgeschäfte, verwaltet das Vermögen oder sucht einen Platz im Pflegeheim? Im Betreuungsrecht berate ich Sie mit der nötigen Sensibilität und umfangreichem Fachwissen und kläre Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, der Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung oder der Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung.


Familienrecht / Ehescheidung / Sorge- und Umgangsrecht

Das Familienrecht regelt den juristischen Bereich von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie von Personen, die verwandtschaftlich verbunden sind. Einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bilden die Scheidungsverfahren. Bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung stellen sich rechtliche Fragen und sind Regelungen zu treffen (Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat). In vielen Fällen sind gemeinsame Kinder vorhanden und es stellen sich weitere klärungsbedürftige Fragen (Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht). Ich biete Ihnen hierzu eine umfangreiche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht an.


Hinweis Beratungshilfe: Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Bei Vorlage des Beratungshilfeberechtigungsscheins (BerhG) ist die anwaltliche Beratung durch mich als Ihr Rechtsanwalt kostenfrei.

Hinweis zur Terminvereinbarung: Sie möchten mich mit Ihrer Vertretung beauftragen? Oder haben andere Fragen zu den oben genannten Bereichen? Gerne können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei wenden und einen Termin vereinbaren.

Anfahrtsinformationen: Die Kanzlei liegt zentral in Hannover und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Hierfür fahren Sie bitte mit der Buslinie 121 bis zur Haltestelle „Lutherstraße" oder mit den U-Bahnlinien 4/5/6/11/16 bis zur Haltestelle „Marienstraße". Parkmöglichkeiten finden Sie auf den öffentlichen Parkplätzen.

Alik Lasse Burke ist gelistet in Rechtsanwälte Hannover und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.

Bewertungen

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Kontaktdaten von Alik Lasse Burke

  • Lutherstr. 65, 30171 Hannover

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