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Rechtsanwalt

Andreas Einhoff

Kanzlei Andreas Einhoff
Kanzlei Andreas Einhoff

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
BP
von B. P. am 09.10.2023 um 17:36 Uhr
Jahressonderzahlung , Coronabeihilfe in der Altersteilzeit TVöD VKA
Arbeitsrecht

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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Einhoff persönliche und bundesweite Beratung wie auch Vertretung. Herr Rechtsanwalt Einhoff verfügt über besondere Erfahrungen im Bereich der kirchlichen Einrichtungen (AVR, AVR-Diakonie, BAT-KF, KAVO), der Knappschaft (TV-TgDRV) sowie des öffentlichen Dienstes (TVöD). Bei ihm stehen Sie als Mandant mit Ihren Interessen im Mittelpunkt, dazu gehört auch, dass er Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Falls auf dem Laufenden hält. Herr Rechtsanwalt Einhoff unterstützt Sie z. B. umfassend im Zuge einer Kündigungsschutzklage oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags. 

Herr Rechtsanwalt Andreas Einhoff, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und absolvierte das Rechtsreferendariat am Dortmunder Landgericht. Er bestand 1993 auch die Zweite Juristische Staatsprüfung und arbeitete zunächst in zwei Rechtsanwaltskanzleien, die vorwiegend im Arbeitsrecht, Krankenhausrecht sowie Arztrecht tätig waren, bevor er zwischen 1998 und 2001 als Leiter der Personalabteilung in einem Krankenhaus mit mehr als 4.000 Beschäftigten fungierte. Im Jahr 2002 gründete Herr Rechtsanwalt Einhoff dann seine eigene Kanzlei und ist seither als selbständiger Rechtsanwalt tätig. 

Arbeitsrecht 

Die Kündigungsschutzklage - wie Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren können

Bereits vor Erhalt einer Kündigung sind vielfach Anzeichen einer Trennungsabsicht zu erkennen. Hier ist es sinnvoll, sich frühzeitig von Herrn Rechtsanwalt Einhoff beraten zu lassen, um eine Trennung zu verhindern oder zumindest die eigenen Interessen möglichst umfangreich zu wahren. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. In vielen Fällen lohnt es sich aber bereits sehr frühzeitig die Kündigung überprüfen zu lassen, weil es formale Anforderungen gibt, die nur innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt einer Kündigung geltend gemacht werden können und bei deren Fehlen die Kündigung bereits deshalb unwirksam ist. Eine Kündigungsschutzklage macht dann Sinn, wenn die Kündigung unwirksam ist oder wenigstens die Wirksamkeit anzuzweifeln ist. Herr Rechtsanwalt Einhoff als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und erhebt für Sie bei berechtigten Zweifeln Kündigungsschutzklage. Im Kündigungsschutzprozess versucht er für Sie entweder eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen bzw. geänderten Bedingungen oder eine angemessene Abfindung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis gerichtlich durchzusetzen. Im gesamten Prozessverlauf verhandelt Herr Rechtsanwalt Einhoff für Sie eine Einigung, welche Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt.  

Die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag abzuschließen

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags beendet den Arbeitsvertrag. Er ist also eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, die nur eine einseitige Erklärung einer der beiden Arbeitsvertragsparteien ist, muss bei einem Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Vertragsparteien erfolgen. Herr Rechtsanwalt Einhoff berät Sie fundiert zur Frage, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrags, den Sie letztlich selbst in der Hand haben, in Ihrem speziellen Fall Sinn macht und begleitet Sie fachkundig bei allen ggf. notwendigen Schritten, damit eine solche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zustande kommt.  

Unterstützung von Arbeitgebern
bei der Trennung von Mitarbeitern

Um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden, berät Herr Rechtsanwalt Einhoff Arbeitgeber bereits im Vorfeld einer Kündigung. Hierbei ist es vorteilhaft Herrn Rechtsanwalt Einhoff möglichst frühzeitig einzubinden, um einen Konflikt so gering wie möglich zu halten. Vielfach erfolgt die Beratung im Hintergrund, um zu deeskalieren. Bei der Vorbereitung sowie Durchführung von Kündigungen ist Herr Rechtsanwalt Einhoff Ihnen behilflich und wahrt Ihre Interessen gegenüber dem Betriebsrat, der Mitarbeitervertretung oder dem Personalrat. Kommt es zu einem Rechtsstreit vertritt Herr Rechtsanwalt Einhoff Sie vor allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit mit dem Ziel, das Verfahren so schnell und interessengerecht wie möglich abzuschließen.  Außerdem unterstützt Herr Rechtsanwalt Einhoff Sie bei der Abfassung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.  

Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Interessenvertretungen, wie Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen (MAVO und MVG.EKD) und Personalräte können sich natürlich auch in sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Bereichen vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Einhoff wenden.

Gerne können Sie auch das weitere Profil von Rechtsanwalt Einhoff auf anwalt.de besuchen, wenn Sie sich über seine Tätigkeit in den Bereichen Mediation und Krankenhausrecht informieren möchten!

Kontakt: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Die Kanzlei liegt am Westfalendamm 275 in Dortmund im Stadtteil Gartenstadt-Süd und ist bestens mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, da sich die U-Bahnstationen „Lübkestraße" und „Max-Eyth-Straße" der Linie U47 jeweils in nur rund 150 m Entfernung befinden. Kostenfreie Parkplätze für Mandanten mit Pkw sind in ausreichender Anzahl im Hof der Kanzlei vorhanden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei des Fachanwalts für Arbeitsrechts: www.kanzlei-einhoff.de

Andreas Einhoff ist gelistet in Rechtsanwälte Dortmund und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Anwaltverein Dortmund
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV

Bewertungen

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