Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ortlepp , LL.M.
Rechtsanwalt

Andreas Ortlepp , LL.M.

Rechtsgebiete

  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Erbrecht
Über 22 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2002 und über 22 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Mergers & Acquisitions/Unternehmenskauf

Wir, GÖRLER UND PARTNER, verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Mergers & Acquisitions/Unternehmenskauf.

Mit unseren Teams aus Rechtsanwälten und Steuerberatern begleiten wir Unternehmenskauftransaktionen umfassend rechtlich und steuerlich aus einer Hand.

Einer unserer Praxisschwerpunkte in diesem Bereich ist die Veräußerung von Unternehmen im mittelständischen Bereich sowie Unternehmenskauftransaktionen im medizinischen Bereich/Health Care (Praxiskaufverträge, Praxisnachfolge, Nachbesetzungsverfahren, Umwandlung in ein Medizinisches Versorgungszentrum – MVZ).

Wir begleiten Sie durch den gesamten Transaktionsprozess, einschließlich eines etwaigen Bieterverfahrens, Due Diligence etc., und koordinieren diesen mit den anderen Beteiligten des Verkaufsprozesses. Soweit gewünscht, übernehmen wir gerne die Steuerung und Leitung des gesamten Prozesses.

Dass derartige Transaktionen nur mit großen Teams internationaler Großkanzleien erfolgreich durchgeführt werden können, ist ein landläufiger Irrtum. Es kommt nicht auf die Größe des Teams an, sondern die Kompetenz der Mitglieder des Teams und die Durchschlagskraft des Teams als solchem. Auf diese Qualitäten können Sie bei uns zählen.

Zudem ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, die Sie und Ihr Unternehmen kennt und versteht, für Sie immer erreichbar.


Gesellschaftsrecht

 Wir beraten Sie in allen Stadien der Existenz Ihres Unternehmens umfassend und kompetent in gesellschaftsrechtlichen Fragen. Das fängt an bei der Wahl der für Sie und Ihre Zwecke am besten geeigneten Rechtsform. Wir entwerfen für Sie sämtliche gesellschaftsrechtlichen Dokumente, die Sie benötigen, insbesondere Gesellschaftsverträge, Geschäftsführer Dienstverträge. Wir betreuen und beraten Sie im laufenden Tagesgeschäft, wie insbesondere bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesellschafterversammlungen. Hierbei arbeiten wir stets interdisziplinär zwischen den Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen. Sie halten alles aus einer Hand.

Wenn es nötig sein sollte, führen wir für Sie auch gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten vor Gericht.


Unternehmensnachfolge

Die Frage der Unternehmensnachfolge sollte offensiv und frühzeitig gestellt werden, um Vermögen und Arbeitsplätze zu sichern. In der Regel sollte der Unternehmensinhaber spätestens 3-5 Jahre vor dem geplanten Ausscheiden damit beginnen sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Art der Unternehmensnachfolge hängt u.a. vom in Betracht kommenden Nachfolger und der Organisationsform des Unternehmens ab.

Als Nachfolger kommen grundsätzlich in Betracht:

  • Familienmitglieder
  • Externe Nachfolger
  • Mitarbeiter des Betriebes (Management-Buy-Out).

Soll das Unternehmen an Familienmitglieder übertragen werden, sind nachfolgende Übertragungswege naheliegend:

  • Schrittweise Übertragung durch Beteiligung an Personen-/Kapitalgesellschaft (z.B. an GmbH)
  • Vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung
  • Gewillkürte Erbfolge per Testament/Erbvertrag

Ansonsten bieten sich in der Regel folgende Formen der Unternehmensnachfolge an:

  • Verkauf des „kompletten“ Unternehmens mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten (Asset-Deal)
  • Verkauf von Geschäftsanteilen (Share-Deal)

Überlegen Sie, welche Art der Unternehmens

Die Wahl des Nachfolgers, der Art der Übertragung und der Nachfolgeprozess selbst sind komplexe Themen. Hier empfiehlt es sich mit spezialisierten Beratern, wie Rechtsanwälten und Steuerberatern, zusammen zu arbeiten, um eine optimale Lösung zu erzielen. Wir von GÖRLER UND PARTNER stehen als Ihre Berater zur Verfügung.


Erbrecht, Vermögensnachfolge, national und international

 Wir beraten Sie umfassend in Ihrer erbrechtlichen Nachfolgeplanung. Dabei haben wir stets auch die steuerliche Optimierung im Auge. Aufgrund unserer parallel vorhandenen Kompetenz und Erfahrung im Gesellschaftsrecht bitte insbesondere Ihre Partner für die unternehmerische Nachfolgeplanung. Neben der Vorbereitung testamentarischer Verfügungen werden wir selbst verständlich auf den Bereich der vorweggenommenen Erbfolge ab.

Grund unserer internationalen Ausrichtung können wir Sie sicher auch im grenzüberschreitenden Sachverhalten beraten bzw. dann, wenn Sie beabsichtigen, Ihren Lebensmittelpunkt in das Ausland zu verlegen, aber ihre Nachfolgeplanung weiterhin den Ihnen geläufigen Regelungen des deutschen Rechts unterstellen möchten.


Wasserfahrzeuge (Motoryachten, Segelyachten)

Der Kauf und Verkauf von Wasserfahrzeugen, insbesondere von hochseetüchtigen Motor -und Segelyachten, bringt in der Regel besondere rechtliche Herausforderungen mit sich. Sehr häufig werden solche Transaktionen grenzüberschreitend abgewickelt. Verkäufer und Käufer gehören häufig unterschiedlichen Nationalitäten an und nicht selten befindet sich das Kaufobjekt noch in einem dritten Land. Insbesondere dann, wenn Sie selbst volle Kontrolle über den Kauf- oder Verkaufsprozess haben möchten, unsere anwaltliche Betreuung eine echte Alternative zum Makler oder Kommissionär. Für die Abwicklung des Geschäfts bieten wir Ihnen interessante und für alle Beteiligten sichere Treuhandlösungen an, die es erlauben, die Kauftransaktion ohne Vorleistungsrisiken oder Bargeschäfte vor Ort abzuwickeln.

Andreas Ortlepp , LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Schwedisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Schwedische Handelskammer in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
  • Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)
  • Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Bewertungen

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