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Rechtsanwalt

Andreas Reinemann

Rechtsanwälte FUNKE . REINEMANN . EXLER
Rechtsanwälte FUNKE . REINEMANN . EXLER

Fachanwalt für

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Über 25 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1999 und über 25 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Rechtsanwalt Andreas Reinemann
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.   

Erbrecht

Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.   

Verkehrsrecht

Im Rahmen meiner verkehrsrechtlichen Tätigkeit stehe ich Ihnen nach einem Unfall im Straßenverkehr, einem zugestellten Bußgeldbescheid, drohenden Punkten in Flensburg oder einem möglichen Fahrverbot sachkundig mit Rat und Tat zur Seite. Ich veranlasse das Erforderliche, damit Ihnen Ihr entstandener Schaden ersetzt wird und Ihre Strafe nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat so niedrig wie möglich ausfällt. Zudem berate ich Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht umfassend rund um den Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens oder Neufahrzeugs und kläre in Ihrem Auftrag alle damit verbundenen Rechtsfragen.   

Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird? Solche können einen Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ganz einfach Falschparken umfassen. Mit Geldbußen geahndet werden auch Rechtsverstöße im Arbeitsrecht, gegen Meldepflichten oder im Wirtschaftsstrafrecht. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt selbstverständlich engagiert und kompetent zur Seite.   

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

Andreas Reinemann ist gelistet in Rechtsanwälte Halle (Saale) und Rechtsanwälte Deutschland.

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