Profil-Bild Rechtsanwältin Annika König
Rechtsanwältin

Annika König

König & Pflüger Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare
König & Pflüger Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare

Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
Über 4 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 2020 und über 4 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.
IH
von I. H. am 22.01.2024 um 22:33 Uhr
Kompetent, klug und umsichtig
Familienrecht

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Dank meiner Erfahrung und meines Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine fachkundige Betreuung in zahlreichen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem speziellen Fall erarbeiten wir in der Kanzlei König & Pflüger eine passende und individuell zugeschnittene Lösung.

In meiner Profession als Rechtsanwältin habe ich vielen Ratsuchenden zu ihrem Recht verholfen. Mit Engagement und Entschiedenheit setze ich mich für Ihre Interessen ein.

Familienrecht

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht. Hier werden Sie von mir sowohl außergerichtlich als auch deutschlandweit gerichtlich vertreten. Dabei verfolge ich den Ansatz, dass Konflikte möglichst einvernehmlich gelöst werden und ein gerichtliches Verfahren nur als letzte Möglichkeit erfolgt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Eskalation der ohnehin angespannten Situation in familienrechtlichen Streitigkeiten nicht zielführend ist. Ich vertrete und berate Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Ehescheidung
  • Umgangs- und Sorgerechts einschließlich der Aufenthaltsbestimmung
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Geltendmachung/Abwehr von Unterhaltsansprüchen (nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt)
  • Durchführung von Hausrats- und Wohnungszuweisung
  • Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus Zugewinn
  • Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen
  • Vermögensauseinandersetzung bei Gütertrennung und bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • Regelungen im Rahmen der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Abstammung und Adoption
  • Kindschafts- und Namensrecht
  • Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Umfassende Prozessvertretung auch im Wege einstweiliger Anordnungen

 

Bei Interesse kontaktieren Sie mich direkt über die Kontaktdaten weiter unten. Lassen Sie sich vor Ort beraten und besuchen Sie meine Kanzleiräumlichkeiten.

Sprachen

  • Deutsch

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