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Rechtsanwalt

Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer

Rechtsanwälte Wackerbauer & Coll.
Rechtsanwälte Wackerbauer & Coll.

Fachanwalt für

  • Agrarrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
WM
von W. M. am 03.03.2023 um 10:41 Uhr
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Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer

Nach Abschluss des Studiums der Landwirtschaft an der Fachhochschule Weihenstephan und der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg gründete Diplom-Agraringenieur FH und Rechtsanwalt Anton Wackerbauer vor jetzt fast 30 Jahren seine Kanzlei in Ergolding bei Landshut. Auf Grundlage seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen führt Rechtsanwalt Wackerbauer zudem die Bezeichnung Fachanwalt für Agrarrecht.

In den besonderen Bezüge zum Agrar- und Landwirtschaftsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Wackerbauer vorwiegend juristische Problemstellungen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht

Kein Berufszweig ist einem so tiefgreifenden Strukturwandel unterworfen wie die Landwirtschaft. Hinzu kommen kaum mehr überschaubare national- und europarechtliche Regelungen. Neben vielen Sondermaterien – wie etwa einem eigenen Sozialversicherungssystem der Landwirtschaft – sind auch die sonstigen Lebenssachverhalte bis hin zum Familienrecht und Erbrecht fast immer agrarrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Besonderheiten unterworfen. Nachfolgend einige der häufig an unsere Kanzlei herangetragenen Themen:

Landpacht Grundstückskauf Stallbau Pflanzenschutz Düngung Tierhaltung Cross-Compliance Hofübergabe Testament Ehe- und Erbvertrag Scheidung Vermögen Zahlungsansprüche Fördermittel-Regress Maschinenschaden Viehhandel Wald Wild Ökologischer Landbau Biogas Solarenergie Bauen im Außenbereich Enteignung Flurbereinigung Umweltstrafrecht Führerschein Bußgeld u. a.

Wir beraten und vertreten Sie und Ihre Angehörigen in allen betrieblichen und privaten agrarrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Problemstellungen.

Eherecht und Familienrecht

Gerade in Zusammenhängen mit landwirtschaftlichen Höfen und Betrieben führen familiäre Auseinandersetzungen zu kaum erträglichen persönlichen und nicht selten sogar die Existenz bedrohenden Belastungen. Oft macht endloser "Rosenkrieg” endgültig kaputt, was die Eheleute zum Wohle ihrer Kinder und auch eingedenks der Leistung der übergebenden Vorfahren bewahren sollten.

Wir begleiten vornehmlich Betroffene aus dem bäuerlichen Lebensumfeld in der Bewältigung der Folgen einer Trennung und auch im gerichtlichen Scheidungsverfahren. Bei veranlassten Vereinbarungen zu den Folgen einer Trennung und Scheidung beraten wir Sie ebenso, wie vorsorglich schon zum gewünschten Abschluss eines Ehevertrages. 

Strafrecht und Bußgeldrecht

Schnell und unvermittelt sehen Sie sich auch als Führer landwirtschaftlicher Gespanne und Maschinen mit Ihnen gegebenenfalls zu Unrecht angelasteten Regelverstößen konfrontiert. Unzulässig in ein Gewässer eingetragene Giftstoffe führen zu empfindlichsten Ahndungen und folgenschweren Schäden.

Mit besonderem Schwerpunkt übernehmen wir Ihre Verteidigung in agrarrechtsspezifischer Betroffenheit bei Anlastung von Cross-Compliance-Verstößen bis hin zum Umweltstrafrecht. Sinnvoll ist dabei immer auch die bereits vorsorgende Betrachtung möglicher Konfliktfelder, um regelgerechte Handhabung etwa nach der guten landwirtschaftsfachlichen Praxis schon von vorneherein sicherzustellen.

Rechtsanwalt Friedrich Schröder

Rechtsanwalt Friedrich Schröder vertiefte bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Passau und seines Referendariats mit besonderem Interesse die Bereiche des Zivil- und Verwaltungsrechts.

Seit nahezu 20 Jahren ist Rechtsanwalt Friedrich Schröder für die Kanzlei tätig und bearbeitet in den besonderen Bezügen zum Agrar- und Landwirtschaftsrecht juristische Problemstellungen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

Zivilrecht und Vertragsrecht

Das Zivilrecht begegnet einem in fast allen Lebensbereichen. Wahrgenommen wird es meist erst dann, wenn wichtige Entscheidungen zu treffen oder Schwierigkeiten aufgetreten sind: Ihr neuer Schlepper bringt die angepriesene Leistung nicht. Der Hofhund läuft auf die Straße und verursacht den Sturz einer Radfahrerin. Sie hören, dass ein anderer schlecht über Sie redet und etwa behauptet, Sie würden ständig die Grenzen zu seinen Feldern überackern.

Ob Delikts- oder Nachbarschaftsrecht, Herausgabe-, Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, Sachen- Makler-, Darlehens-, Bürgschafts- oder Auftragsrecht, wir stehen Ihnen ebenso mit unserem Rechtsrat zur Seite, wie wir Sie außergerichtlich und vor Gericht vertreten. Wir erstellen Vertragstexte nach Ihren besonderen Anforderungen und überprüfen die Wirksamkeit gewünschter Vertragsklauseln. 

Erbrecht

Kaum jemand befasst sich gerne mit diesem Thema. Dennoch sollte Klarheit bestehen, wie die rechtliche Situation sich darstellt, wenn man selbst oder ein Angehöriger verstirbt. Dem Zufall sollte dabei so wenig wie möglich überlassen sein. Die gesetzliche Erbfolge hat eine oft ungewünschte Vermögensverteilung zur Folge, die zu erbitterten Streitigkeiten innerhalb der Familie und zur Zerschlagung ganzer Höfe führen kann. Um dies zu vermeiden, sollten frühzeitig etwa mittels Testament oder Erbvertrag und vielleicht auch schon im Wege der Übergabe unter Lebenden für alle Beteiligten akzeptable Regelungen getroffen werden.

Wir beraten Sie bei der Nachfolgeplanung und Ausgestaltung von Übergabeverträgen, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen vor allem unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit bäuerlichen Familienbetrieben.

Grundstücksrecht

Grund und Boden wie auch Gebäude sind im wahrsten Sinne des Wortes unbeweglich. Grundstücke sind ebenso Grundlage der landwirtschaftlichen Erzeugung von Lebensmitteln wie Standort von Hofstellen und Landwirtschaftsbetrieben. 

Bereits beim Grundstücksverkauf können gesetzliche Vorkaufsrechte etwa nach den naturschutzgesetzlichen Bestimmungen oder auch dem Grundstückverkehrsgesetz in Verbindung mit dem Reichssiedlungsgesetz zugunsten aufstockungsbedürftiger Landwirte ausgelöst sein. Vielfach ist die Nutzung von Grundstücken in einen oft engen rechtlichen Rahmen beispielsweise des Umweltrechts oder des landwirtschaftlichen Förderrechts eingebunden. Das Baurecht, das Nachbarrecht, das Jagdrecht und hier gar nicht erschöpfend aufzählbare weitere Rechtsmaterien kommen in ihren jeweiligen grundstücksrechtlichen Bezügen hinzu.

Pacht- und Mietrecht

Ein Pachtvertrag über landwirtschaftliche Nutzflächen oder einen ganzen Betrieb wie auch die Miete landwirtschaftlicher Maschinen oder Betriebsausstattung können erhebliche und meist langfristige Folgen zeitigen. Gerade etwa die gesetzlichen Bestimmungen zum Landpachtvertrag nach den §§ 585 bis 597 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB), prägen die Rechte und Pflichten von Verpächtern und Pächtern in ganz besonderer Weise. Hier sind häufig privatvertragliche Ergänzungen sinnvoll, die gut bedacht sein wollen.

Unsere Beratung schon bei Vertragsschluss wie auch bei auftretenden Spannungen im laufenden Vertrag kann unnötige Streitigkeiten bereits im Vorfeld ausräumen und erhebliche Belastungen und Kosten vermeiden helfen.

Unfallregulierung

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