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Rechtsanwalt

Armand Fuhrmann

Bosslet & Spiegel Rechtsanwälte GbR
Bosslet & Spiegel Rechtsanwälte GbR

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Zivilrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Betreuungsrecht
SM
von S. M. am 22.03.2024 um 10:43 Uhr
Familienangelegenheiten
Erbrecht

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Familienrecht

Eine Trennung beziehungsweise Scheidung stellt die Betroffenen vor die Notwendigkeit einer Neuregelung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In dieser emotional belastenden und häufig auch konfliktbehafteten Situation unterstütze ich Sie und finde für Ihre Situation die rechtlich und wirtschaftlich beste Lösung. Gerade im Hinblick auf die Belange gemeinsamer Kinder empfiehlt es sich in der Regel, zunächst auf eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung hinzuarbeiten.

Gütliche Vereinbarungen im Rahmen einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung eröffnen die Möglichkeit,  einvernehmlich all diejenigen Aspekte, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig erachten, zu regeln. Typische Regelungsinhalte sind beispielsweise Unterhaltsansprüche, das Schicksal der bisher gemeinsam genutzten Ehewohnung, der Zugewinnausgleich, die  Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie eine einvernehmliche und damit effektive Scheidung anstreben. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall nicht möglich sein, vertrete ich Sie selbstverständlich engagiert und mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht. Im Familienrecht geht es jedoch nicht nur um die rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Eheschließung, Trennung und/oder Scheidung stehen. Auch das Kindschaftsrecht, also die Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts sowie der Kindesunterhaltsansprüche, das Eltern-Unterhaltsrecht, das Recht zur Klärung der Vaterschaft und das Adoptionsrecht sind Teil des Familienrechts. Entsprechend komplex ist diese Rechtsmaterie und eine kompetente Beratung auf diesem Gebiet unerlässlich.

Ich stehe Ihnen in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit kompetent zur Seite und helfen Ihnen, schnell die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können. Ich berate Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und individuellen Patientenverfügungen. Darüber hinaus unterstütze ich Sie in allen Betreuungsverfahren – ob Sie eine Betreuung einrichten, eine bestehende Betreuung aufheben oder den Versuch einer Betreuung zurückweisen möchten.


Armand Fuhrmann ist gelistet in Rechtsanwälte Weinheim und Rechtsanwälte Deutschland.

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