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Bewertungen

BB

von B. B. am 19.02.2021 um 09:18 Uhr

Hartnäckig , Zielführend ,
Erbrecht
Siehe oben
Es ist schön, wenn die Arbeit für den Mandanten durch ihn geschätzt wird. Ich freue mich über die Bewertung.
MR

von M. R. am 08.04.2020 um 19:56 Uhr

Erbangelegenheit
Allgemeine Rechtsberatung
Leider absolut unzuverlässig, inkompetent und langsam. Zieht verfahren über Jahre hin um sich selbst zu bereichern.
Nie wieder!
In der Sache bin ich als Testamentsvollstrecker tätig gewesen und nicht als Anwalt. Die Kritik kommt also von einem Beteiligten am Verfahren, mit dem ich kein Mandatsverhältnis hatte. Die Angelegenheit war durch letztwillige Verfügungen der Erblasserin in der Lösung kompliziert, daher langwierig. Die Honorierung lag deutlich unterhalb der üblicherweise angemessenen Vergütung eines Testamentsvollstreckers.
CS

von C. S. am 18.03.2020 um 15:44 Uhr

Beratungsgespräch
Allgemeine Rechtsberatung
Dieses Gespräch war sehr aufschlussreich, sodass ich mit gutem Gewissen alle weiteren Entscheidungen treffen kann. Dankeschön!
EL

von E. L. am 18.03.2020 um 11:33 Uhr

Erbfall nach dem Vater; Pflichtteilsforderung
Erbrecht
Ich fühlte mich fachlich und menschlich sehr gut aufgehoben. Die zahlreichen Gespräche, persönlich oder telefonisch, die Beratungen und Erklärungen waren für mich sehr aufschlussreich und verständlich. Es war eine sehr gute Wahl, Herrn Dr. Löffelmann als Anwalt zu bestellen.
BS

von B. S. am 22.02.2020 um 07:16 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Engagierte Beratung und Vertretung meiner Interessen. Herr Dr. Löffelmann hat dabei immer Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit ausgestrahlt, und so die ausgesprochen angespannte Situation deutlich verbessert.
Danke für die gute Betreuung!
PF

von P. F. am 01.03.2019 um 11:14 Uhr

mangelhaft, unkompetent, faul,
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
7 Jahre nach dem verlorenen Prozess habe ich immer das Gefühl, Herr Löffelmann's hat sehr viel zum Verlust beigetragen.
Ein Teil aus einem eben gefundenen Mail:
"Als schwerste Prozessverlust-Grund sehe ich Ihre eindeutige Selbstentwaffnung.
Als Berufungs-Frist war ursprünglich 11.03.2011 anberaumt, das haben Sie zweimal verlängert, bis 11.05.2011.
Am 21.4.2011. haben Sie folgendes geschrieben: „entgegen meiner Annahme, dass ich noch vor Ostern den Schriftsatz an das Oberlandesgericht fertig stellen könnte, ist mir dies leider nicht gelungen.”

Bis 5.5. habe ich – etwas unruhig aber geduldig gewartet, dann habe ich Sie bis 10.5 fünfmal angerufen, immer etwas mehr besorgt, ob die Berufung fristgemäss fertig sei, ob ich noch Zeit haben werde es gründlich durchzulesen, eventuell zu korrigieren, ich war immer mit „es wir rechtzeitig eingereicht” vertröstet.

Am 11.05.2011 um 16 Uhr 03, (6 Stunden vor Fristablauf!!!) habe endlich die Endgültige Fassung der Berufung erhalten. Da ich keine Zeit hatte es gründlich zu studieren und schriftlich darauf zu reagieren, konnte ich meine Anregungen nur in einem nicht zu langem Telefongespräch mitteilen.

Ich weis das die im allerletztem Minute fertiggestellte Schriftstück wenig Auswirkung auf dem negativen Bescheid hatte, trotzdem muss ich davon einen Abschluss ziehen:

Ich akzeptiere es, dass Sie in Ihrem Kanzlei mehrere Fäll gleichzeitig bearbeiten müssen, auch dass es Priorisierungen gibt, aber die im allerletzen Stunden fertiggestellte Berufung ist für mich ein Zeichen, welcher Wichtigkeits-Stufe meiner Fall eingestuft war.

Es ist mit klar, es war eine sehr komlpexe Sache.
Im neunzehn Jahren habe ich im drei Länder mit zehn verschiedenen Kanzleien gearbeitet, verschiedene Erfahrungen gesammelt. Ich muss sagen, meist gewissenhaft waren die beide Kanzleie in der Schweiz, danach kam der aus Österreich, und die deutsche haben nur den dritten Platz verdient. Es kam schon mal vor, dass wir im ersten Instanz verloren haben, auch dass ich zur Berufung den Anwalt gewächselt haben. Das ist aber das erste mal, dass mein Anwalt nicht auf den Mandanten gehört hat, und dass ich meine Unzufriedenheit schriftlich ausspreche."
Zwar bin ich erstaunt, dass mehr als 7 Jahre nach Beendigung der Rechtsangelegenheit ein Kommentar wegen angeblicher Faulheit und Inkompetenz abgegeben wird. Dennoch nehme ich die Meinung ernst und werde zukünftig die Bearbeitung der Mandate transparenter machen.
Anmerken darf ich jedoch, dass die Auseinandersetzung einen Zeitraum von mehr als drei Jahre über zwei Instanzen in Anspruch genommen hat, das Aktenmaterial etwa 5 Aktenbände umfasste und von Seiten anderer Beteiligter insbesondere der Gerichte keine Beanstandungen kamen.