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Rechtsanwalt

Arno Zurstraßen M.A.

Zurstraßen & Wellssow
Zurstraßen & Wellssow

Fachanwalt für

  • Medizinrecht
  • Sozialrecht

Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht
  • IT-Recht
  • Mediation
  • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Gerne berate ich Sie auch online. Die Kosten für eine Erstberatung sind im Gesetz festgelegt und betragen für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 RVG höchstens 190 Euro zzgl. USt.
Über 32 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1992 und über 32 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Mediation und Supervision

Arno Zurstraßen & Stefan Wellssow

 

Sie suchen eine erfahrene, kompetente und engagierte Rechtsanwaltskanzlei, die Sie auf allen Gebieten des Medizinrechts, der Mediation und der Supervision unterstützen kann?

 

Dann sind Sie bei uns in der Fachkanzlei für Medizinrecht, Mediation und Supervision richtig!

 

Mit uns engagieren Sie erfahrene Rechtsanwälte, die über langjährige Berufserfahrung verfügen. Seit unserer Zulassung als Rechtsanwälte im Jahr 1990 vertreten und beraten wir unsere Mandanten im Medizinrecht beim Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgericht und vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den Versicherungen, Behörden, Gutachtern, Polizei und Staatsanwaltschaft.


Medizinrecht

Unser Tätigkeitsbereich im Medizinrecht umfasst die juristische Unterstützung bei Fragestellungen zur Aufklärungspflicht bzw. Dokumentationspflicht, zum Vertragsarztrecht oder zu ärztlichen Kooperationen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei Themen wie Zulassungsrecht und Berufsrecht für Ärzte oder Praxisverkäufen sowie Praxisübernahmen. Außerdem erhalten Sie von uns umfangreiche Beratung bei Problematiken im Regressverfahren vertreten.  


Arzthaftungsrecht

Im Falle eines Behandlungsfehlers, Aufklärungsmangels oder Gesundheitsschadens  werden Sie bei Ihren arthaftungsrechtlichen Themen umfassend sowie kompetent durch uns beraten und vertreten. Zudem übernehmen wir die Verteidigung Ihrer Interessen im Verfahren vor den Gutachterkommissionen, im Schlichtungsverfahren bzw. im MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und klären ebenfalls Ihre Fragen zur Arzthaftung, Zahnarzthaftung oder zum Arztstrafrecht.


Mediation

Wenn zwei Parteien miteinander zerstritten sind und auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, sie diesen Streit jedoch außergerichtlich lösen möchten, bietet sich die Mediation als eine interessenorientierte sowie nachhaltige Konfliktlösungsmaßnahme an. Gerne vermitteln wir als überparteilicher Mediator zwischen den Parteien und hören Ihnen wertfrei bei der Konfliktschilderung aus Ihrer Sicht zu.  Wir unterstützen Sie bei der eigenverantwortlichen Erarbeitung einen an Ihren Interessen angepassten Lösungsansatz.


Staatlich anerkannte Gütestelle 

Als staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 I Nr. 1 ZPO, § 45 JustizG NRW kann RA Zurstraßen den Mandanten/Auftraggebern eine vollstreckbare Ausfertigung der Güte- bzw. Mediationsvereinbarung dokumentieren.

 Dies bedeutet für den/die Auftraggeber, dass die abschließende Vereinbarung erforderlichenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann, wenn sie aus irgendeinem Grunde von einem Beteiligten nicht freiwillig vollzogen wird (Vermeidung Folgeprozess).

 Durch die Anrufung der Gütestelle wird die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Ansonsten tritt diese Wirkung regelmäßig nur im Falle einer Klage ein oder wenn ein Mahnbescheid beantragt wird.


Coaching  I  Supervision

 Wir unterstützen Ihr berufliches Handeln, indem wir Sie in großer Vertraulichkeit beratend begleiten.

 In unseren Gesprächen entwickeln Sie ein besseres Verständnis Ihrer Situation und wir erarbeiten gemeinsam eine für Sie tragfähige Lösung. Dazu bieten wir Ihnen zwar keine Rezepte an, weisen aber auf Möglichkeiten und Risiken hin und geben Ihnen unsere Erfahrungen weiter.

 Zum Einstieg führen wir mit Ihnen ein Kontraktgespräch, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und die Bedingungen aushandeln können, unter denen die Supervision oder das Coaching stattfinden soll. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir Ihre Situation erst dann beurteilen, wenn wir sie einigermaßen verstanden haben.


Teamsupervision

Im Rahmen von Teamsupervision beraten und begleiten wir Ihr Team dabei, Kooperationen zu verbessern, Konflikte zu lösen, Veränderungsprozesse zu gestalten oder neue Strukturen zu entwickeln. Die Organisationswirklichkeit und die Leitung werden in der Zielklärung mit einbezogen. In einem Prozess mit dem Team werden in zumeist mehreren Sessions (gemeinsam praxisnahe Lösungen entwickelt.

 

Fallsupervision

Für Fachkräfte durchweg in sozialen Organisationen, die beruflich mit Menschen arbeiten, bieten wir Fallsupervision an. Hier werden komplexe Fallkonstellationen reflektiert und die eigene Handlungsfähigkeit gestärkt. Ziel ist eine Steigerung der Arbeitsqualität, aber auch die Förderung der mentalen Gesundheit der Mitarbeiter*innen. Häufig findet die Fallsupervision in Kombination mit Teamsupervision statt, das Thema des Tages wird jeweils nach aktuellem Bedarf gewählt.


DGSv

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (www.dgsv.de) arbeiten wir nach deren Standards, die die höchsten Qualitätsmaßstäbe im europäischen Beratungsmarkt erfüllen.

 

Cyberschutz und Informationssicherheit 

Die Themen Cyberschutz und Informationssicherheit haben viele Facetten. Zunehmend werden auch rechtliche Aspekte bei der Prävention und der Schadensregulierung diskutiert. Ein wichtiger Bereich innerhalb der Präventionsmaßnahmen ist die Evaluierung der Haftungsregelungen im Schadensfall.

 

IT-Sicherheit 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Zuordnung möglicher Haftungsrisiken sehr lückenhaft ist. Wenn die Klärung der Verantwortlichkeiten für IT Sicherheits-Aufgaben erst nach Eintreten eines Schadens erfolgt, ist es meist zu spät für faire Regelungen. Deshalb sollten alle Verträge, die für den Cyberschutz und die IT-Sicherheit relevant sind, regelmäßig geprüft bzw. aktualisiert sind.

  

Die zahlreichen guten Bewertungen unserer Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Mediation und Supervision sprechen für sich.

 

Unser Ansporn ist es, unseren Mandanten zu ihrem guten Recht zu verhelfen, welches sie ohne uns nicht bekommen würden.

 

Die Vorteile unserer Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Mediation und Supervision sind insbesondere:

 

Spezialisierung im Medizinrecht

 

direkter Zugriff auf die neusten Urteile und Entscheidungen im Medizinrecht

 

langjährige Prozesserfahrung und professionelles Kanzleimanagement

 

staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 I Nr. 1 ZPO, § 45 JustizG NRW

 

langjährige Mediationserfahrung und bei außergerichtlichen Streitbeilegungen

 

Einzel- oder Gruppensupervisionen bei Fragestellungen aus dem beruflichen Alltag und Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln, um neue Möglichkeiten des fachlichen Herangehens zu entwickeln

  

zentraler Kanzleistandort in Köln-Lindenthal

 

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze befinden sich direkt vor der Kanzlei und im Innenhof

 

qualifizierte Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht (§ 14b FAO).

 

Nutzen Sie das Know-How der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht in Köln auch für Ihren Schadensfall

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen garantiert schnell und unkompliziert.

 

Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir darum, Termine telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://arztundrecht.de

Arno Zurstraßen M.A. ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

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Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Kölner Anwaltverein
  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
  • Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin
  • Kollegium Medizin und Recht
  • med.iatori - Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht e.V.
  • Anwälte für Ärzte e.V.

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