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Rechtsanwalt

Artur Korn

HKS Heyder Klie Schindler
HKS Heyder Klie Schindler

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie national und international auch per Video-Konferenz auf den gängigen Plattformen zur Erstberatung. Die Kosten belaufen sich EUR 190 netto und werden bei Mandatserteilung verrechnet.
Über 12 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2012 und über 12 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
FH
von F. H. am 20.02.2024 um 22:45 Uhr
Zweitwohnungssteuer
Steuerrecht

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Seit 2012 Rechtsanwalt; Absolvent der Fachanwaltskurse im Steuerrecht und Erbrecht. Geprüfter Testamentsvollstrecker (AGT).

Nach meiner Tätigkeit in einer US-amerikanischen Großkanzlei in München im Bereich des allgemeinen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht bin ich seit 2017 Anteilseigner und Partner unserer Kanzlei. 

Neben der Beratung zu allen Fragen um Immobilien, Wohnungen und WEG habe ich mich auf das Erb- und Steuerrecht spezialisiert. 

Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Erbrecht sind streitige Erbscheinverfahren, u.a. nach Erblassern mit Demenz/Altzheimer, sowie Pflichtteilsauseinandersetzungen.

A. Übersicht

Ich vertrete Sie und Ihre Rechte in

  1. Erbscheinverfahren & Erbrechtsfeststellungen
  2. Pflichtteilsansprüche
  3. Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
  4. Ausschlagungen & Anfechtungen
  5. Testamentsvollstreckung
  6. Testamentserstellung & Vermögensstrukturierungen & Unternehmensnachfolge
  7. Einsprüche gegen Steuerbescheide zu Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Im Einzelnen:

B. Erbrecht

1. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ein Schwerpunkt meiner Beratung ist die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Ergänzungsansprüchen sowie damit zusammenhängenden Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche. Diese elementaren Ansprüche von Nichterben müssen geklärt werden, bevor ein Nachlass nachvollziehbar auseinandergesetzt werden kann. Deshalb ist eine effektive Lösung der mit diesen Ansprüchen verbundenen Rechtsfragen stets sinnvoll.

2. Testamente und Behindertentestament

Neben der Erstellung von „regulären“ Testamenten bin ich der Erstellung von „Behindertentestamenten“ spezialisiert. Um hier Irrtümern vorzubeugen: Dabei handelt es sich nicht um ein Testement einer Person mit Behinderung. Vielmehr ist es ein Testament zugunsten eines Erben mit Behinderung. Es weicht in der Zielsetzung von „regulären“ Testamenten in der Regel ab. Ziel ist es, den Nachlass für den Erben zu dessen Verfügung bereit zu halten, und zugleich aber den Rückgriff durch Träger der Sozialhilfe (Sozialämter, u.a.), die den Erben vor den Erhalt des Nachlasses unterstützen, abzuwehren. Hierzu wird meist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. Der Testamentsvollstrecker erhält in diesem Zuge den Auftrag, den Nachlass zu verwalten und aus dem Nachlass den Erben zu versorgen. In diesem Zusammenhang bin ich auch als Testamentsvollstrecker tätig.

3. Übertragung, Stiftung und Treuhänder für Immobilienvermögen

Auf Grund meiner täglichen Beratung im Immobilienbereich bin ich auch bei der Vererbung von Immobilien beratend tätig. Gerade hier kann eine vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungen und Nießbrauchrechten sinnvoll sein. Insbesondere das Familienheim ist stets ein relevantes Thema. Bei größeren Immobilienbeständen kann die Errichtung einer Stiftung oder die Einsetzung eines Treuhänders die effektivste und steuerrechtlich günstige Gestaltungsmethode sein.

4. Unternehmensnachfolge und Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation

Auf Grund meiner weitreichenden Erfahrungen im nationalen und internationalen Gesellschaftsrecht und Transaktionsgeschäft bin ich mit den Besonderheiten der Unternehmensübertragung vertraut. Hier berate ich Senior-Gesellschafter und Junior-Gesellschafter bei der einvernehmlichen Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zur Verhinderung von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Weitere Regelungen sind die Versorgung des Senior-Gesellschafters nach seinem Ausscheiden. Unter Umständen kann aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Veräußerung eines Unternehmens sinnvoller sein als der Versuch die Begünstigungsregelungen von Betriebsvermögen einhalten zu wollen – die den Nachfolger erheblich in seiner unternehmerischen Freiheit einschränken.

5. Übertragung von Urheberrechten, Patentrechten und Mitarbeitererfindungsrechten - Kryptowährungen und Profile in sozialen Netzwerken

Weiterer Beratungsbereich ist die zu Lebzeiten erfolgende Übertragung von Ansprüchen an Urheberrechten, Patentrecht und Mitarbeitererfindungsrecht sowie die testamentarische Gestaltung selbiger. Diese Rechte können als immaterielle Vermögenswerte einen erheblichen Wert des Nachlasses ausmachen und sollten daher rechtswirksam übertragen werden. Zu dieser Beratung gehört auch die Verwaltung des digitalen Nachlasses wie Kryptowährungen und Profile in sozialen Netzwerken.

6. Erbenfeststellung, Auseinandersetzung Erbengemeinschaften

Auch die klassische Beratung zur Feststellung des Erben, seines Erbanteils und auch die Möglichkeit der Erbausschlagung und deren Anfechtung gehören zu meinem Beratungsbereich. Hier konnte ich in den letzten Jahren insbesondere Erfahrung in grenzüberschreitenden Fällen mit Bezug nach England (UK) und Australien machen. Zu diesem Bereich gehört auch die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die nicht nur rechtlich eine Herausforderung darstellt.

C. Steuerrecht

Im Steuerrecht berate ich vor allem zur Abwehr von Steuerbescheiden und Anfechtungen der Bewertung von Vermögensgegenständen. Weiterer Beratungsgegenstand ist die Beratung von Erbengemeinschaften im Fall der erbschaftssteuerlich sinnvolen Auseinandersetzung sowie Vermeidung der Steuerhinterziehung. Schließliech ist die Beratung zu der Gestaltung der Vermögenssorge stets auf steuerrechtliche Optimierung ausgerichtet.

1. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Die Beratung zur Vermögensvorsorge umfasst stets auch die Prüfung und Vermeidung von Schenkungssteuer und später auch Erbschaftssteuer. Hierauf kann insbesondere bei Lebzeitigen Schenkungen zu achten sein und es lohnt sich die bestehenden gesetzlichen Freibeträge durch aktive Vermögensgestaltung auszunutzen – zumal der Handlungsspielraum immer weiter vom Gesetzgeber eingeschränkt wird.

2. Anfechtung von Steuerbescheiden (Einspruch)

Ein weiteres Beratungsgebiet in Zusammenhang mit dem Steuerrecht ist die Anfechtung von Schenkungs- und Erbschaftssteuerbescheiden. Hier geht es zum einen darum die Steuerlast zu minimieren und aber überprüfen zu lassen, ob das Finanzamt die gültige Rechtslage richtig anwendete – was nun nicht immer der Fall ist. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bewertungsfrage und ob das Finanzamt den Nachlass richtig bewertet hat. Auch hier liegen Fehlerquellen, die es im Einspruchsverfahren aufzudecken gilt und in Ihrem Sinne zu korrigieren.

3. Nachträgliche Anmeldungen von Schenkungen

Für den juristischen Laien fast nicht verständlich, werden auch völlige Selbstverständlichkeiten von den Finanzämtern als Schenkungen angesehen – bspw. Bankkonten von Eheleuten. Kommt es hier zu größeren Vermögensübertragungen, kann es schon steuerrechtlich relevant sein. Hier berate ich Sie, um eine Schenkung für die Vergangenheit gegen über dem Finanzamt anzuzeigen und so den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu vermeiden.


Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Zertifikat Lehrgang Fachanwalt Erbrecht

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    Absolvierung des Lehrgangs Fachanwalt Erbrecht

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  • Zertifikat Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Zertifikat Zertifizierter Testamentsvollstrecker

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    Qualifikationen und Auszeichnungen

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • ARGE Erbrecht des Deutschen Anwaltsverein
  • Autor bei Fachzeitschrift Altenheim - Lösungen fürs Management
  • Autor bei Fachzeitschrift Häusliche Pflege - Pflegedienste besser machen

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