Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Steiner
Rechtsanwalt

Axel Steiner

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Vereinsrecht & Verbandsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
WP
von W. P. am 12.05.2023 um 09:35 Uhr

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen sowie durchsetzungsstarken auf Erbrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Dann wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Axel Steiner – Görtz Rechtsanwälte.

Herr Steiner berät Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Aktienrecht und Erbrecht sowie bei der Unternehmensnachfolge.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Rechtsanwalt Steiner als Referent für verschiedene Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen tätig.

              „Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden,
                                            der über langjährige Erfahrung verfügt
                                        und seine umfangreichen Fachkenntnisse
                                 zielgerichtet für Sie und Ihre Interessen einsetzt.“

Unter dieser Prämisse berät Herr Rechtsanwalt Steiner seine Mandanten. Während des Mandates legt Herr Steiner Wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation mit seinen Mandanten, verbunden mit klaren Einschätzungen zu aktuellen Rechtslagen, Erfolgsaussichten und Risiken. Schnelle Reaktionszeiten sowie eine gute Verfügbarkeit und Kostentransparenz sind eine Selbstverständlichkeit.




Erbrecht

Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um die Durchsetzung Ihrer Interessen im Erbfall zu gewährleisten. Sie beginnt weit vor dem eigentlichen Erbfall.

Herr Steiner unterstützt Sie daher umfassend bereits bei Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge (z.B. zur Vermeidung von späteren streitigen Auseinandersetzungen der Erben oder zur Pflichtteilsreduzierung) sowie bei Ihrer höchst persönlichen und individuellen Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung. Hierzu gehört u.a. auch die Beratung zu Fragen der Vor- und Nacherbfolge, zum Pflichtteil, der Ausgestaltung von Vermächtnissen sowie zu Enterbung und zum Pflichtteilsentzug.

Herr Rechtsanwalt Steiner vertritt zudem Erben in Fragen der Testamentsauslegung, der Umsetzung von Testamenten sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Als von Ihnen eingesetzter Testamentsvollstrecker garantiert Herr Rechtsanwalt Steiner Ihnen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich entsprechend Ihren Vorgaben umgesetzt wird.


Unternehmensnachfolge

Als auf Erbrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt berät Herr Steiner mittelständische Unternehmen und Unternehmerfamilien in Fragen der Unternehmensnachfolgeplanung. Hierbei legt Herr Steiner großen Wert darauf, dass die Unternehmensnachfolgeplanung nicht nur im Rahmen eines intensiven Austausches mit der Unternehmerfamilie selbst, sondern auch mit deren Steuerberater erfolgt, da deren langjährige Detailkenntnisse über das Unternehmen aber auch die Unternehmerfamilie selbst oftmals unerlässlich für eine (auch steuerlich) optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge sind.


Gesellschaftsrecht, Aktienrecht

Der zweite Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Steiner liegt im Handels- & Gesellschaftsrecht sowie dem Aktienrecht. Hierbei insbesondere in den Bereichen Unternehmensgründung (Rechtsformwahl, Haftungsrisiken, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen) und Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf, der Umstrukturierung von Unternehmen (Umwandlungsrecht). Er berät Unternehmen und Geschäftsführer sowie Vorstände in Fragen der Geschäftsführerhaftung sowie Vorstandshaftung und bei Gesellschafterstreitigkeiten

Ein weiteres Spezialgebiet von Herrn Steiner ist die Beratung von Franchisegebern und Franchisenehmern in allen Fragen des Franchiserechts.




Weitere Informationen finden Sie unter 

www.goertz-kanzlei.de


Bürozeiten:

Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das  Kontaktformular des Profils nutzen.

Anreise/Parkplätze:
Die Kanzleiadresse lautet: Görtz Rechtsanwälte, Mittlerer Pfad 19 in 70499 Stuttgart – Weilimdorf. 

Mit dem Pkw erreichen Sie die Kanzlei gut über die B 295 und die Hemminger Straße. Parkplätze finden Sie in direkter Nähe.

Möchten Sie lieber die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dann erreichen Sie uns über die S-Bahn-Linien der S6 und S60- Haltestelle Weilimdorf oder mit der Buslinie 90 nutzen, die Haltestelle  ist hier „Weilimdorf Bf". Die Kanzlei ist fußläufig binnen 2 - 3 Minuten von den jeweiligen Haltestellen zu erreichen

Axel Steiner ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

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