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Rechtsanwalt

Bernd Klöver

Rechtsgebiete

  • Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Recht
  • Beamtenrecht
  • Schulrecht

Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt im Raum Hamburg vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Praxis- und Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können. Selbstverständlich können Sie mich gerne in meinen Räumlichkeiten besuchen.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts berate ich Sie als Mandant/in umfassend zur Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs, wenn Sie gegen einen unrechtmäßigen Verwaltungsakt vorgehen möchten. Zudem können Sie auch bei rechtlichen Konflikten im besonderen Verwaltungsrecht, wie dem Hochschulrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Ordnungsrecht, etc. jederzeit auf meine professionelle Unterstützung zählen. Gerne wahre ich Ihre Rechte gegenüber der jeweils zuständigen Behörde oder vor Gericht.

Öffentliches Dienstrecht/Beamtenrecht

Das Öffentliche Dienstrecht regelt das Verhältnis des/der öffentlichen Dienstherr/in zu den Beschäftigten auf arbeits- und beamtenrechtlicher Ebene. Dies trifft auf Sie zu, sobald Sie bei einem/r öffentlichen Arbeitgeber/in oder Dienstherrn/in beschäftigt sind, also Beamtin/er und Arbeitnehmer/in. Wenn Sie in einen Konflikt mit ihrem Dienstherrn/in oder öffentlichen Arbeitgeber/in geraten, werde ich Ihnen kompetent Hilfestellung leisten. 

Wichtig ist mir dabei auch die Konfliktvermeidung. Hierbei berate ich Sie gerne auch im Vorfeld eines Konfliktes, wenn sich unterschiedliche Auffassungen z. B. zu Ihrem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung oder tarifgerechte Vergütung,  zu Beförderungen, Konkurrentenstreitigkeiten, Abmahnungen, Disziplinarverfahren, etc.

Hochschulrecht/Wissenschaftsrecht

Bei allen Problemen, bei denen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Bildungseinrichtungen  eine Rolle spielen, bin ich  Ihr kompetenter Partner.

Staatliche und private Hochschulen berate ich gerne als externer und neutraler Rechtsbeistand wenn es um den Entwurf von internen Ordnungen geht. Ich achten auf die Rechtmäßigkeit der neuen Satzungen und Ordnungen, berücksichtige die Wünsche der Hochschule und übernehmen auch die Rolle der Schnittstelle zu den verschiedenen Gremien der Hochschule oder außeruniversitären Einrichtung. Ich  kenne mich mit den Strukturen von wissenschaftlichen Einrichtungen aus und bin in der Lage, Prozesse zu straffen und zu optimieren.

Selbstverständlich vertrete ich die Institution auch gerichtlich und außergerichtlich nicht nur in verwaltungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, z. B. in Verfahren gegen die jeweiligen Länder oder Behörden. Dabei kann es um die Vergabe staatlicher Mittel ebenso gehen, wie um die Rechtmäßigkeit kapazitätsrechtlicher Vorgaben, etc.. 






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