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Rechtsanwalt

Prof. Dr. Bernd Schlüter

Kanzlei Prof. Dr. Bernd Schlüter Berlin und Wiesbaden
Kanzlei Prof. Dr. Bernd Schlüter Berlin und Wiesbaden
Recht muss Recht bleiben

Rechtsgebiete

  • Öffentliches Recht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Pflegerecht
AH
von A. H. am 01.02.2024 um 23:16 Uhr
Beratung zur Finanzierung von Jugendhilfeleistungen
Allgemeine Rechtsberatung

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Ich bin Rechtsanwalt an den Standorten Berlin und Wiesbaden, Professor an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und Aufsichtsrat der Johannesstift Diakonie gAG. 

Die Kanzlei berät insbesondere zu Fragen der Daseinsvorsorge, sozialer Dienste, der Sozial- und Gesundheitssysteme, der Religionsgemeinschaften, des Vereins- und Verbandswesens,    und der Kultur.


In der gut vernetzten Kanzlei finden Sie professionelle Hilfe in diversen Rechtsgebieten für den Bereich Soziale Dienste, Sozialunternehmen, Verbände, Religionsgemeinschaften und Politikberatung. Dies bezieht sich insbesondere auf das Sozialgesetzbuch III, V, VIII, IX, XI und XII, Vereinsrecht, Verbandsrecht und Stiftungsrecht. 

Die einzelne juristische Tätigkeit steht auf dem Fundament wichtiger Kategorien wie gesellschaftliche Verantwortung, Gemeinnützigkeit, Daseinsvorsorge, Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik. 

Ein Schwerpunkt umfasst das Recht und die Finanzierung von Sozialunternehmen und Religionsgemeinschaften, Zuwendungsrecht, Entgelte, Trägerverträge u.a. für ambulante und stationäre Angebote, Pflege, Arbeitsförderung, Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Auch die Rechtsverhältnisse zwischen verschiedenen Akteuren dieser Bereiche sind Teil der gutachterlichen und gerichtlichen Tätigkeit.

Finanzierung und Profilierung von Sozialunternehmen im Wettbewerb

Wir beraten Sie gerne bei der Finanzierung, in Fragen der Leistungs- und Entgeltverträge, des Zuwendungsrechts, des Vergabe- und Wettbewerbsrechts, des Vereins- und Stiftungsrechts und legen dabei besonderen Wert auf die Einhaltung sozialrechtlicher und verfassungsrechtlicher Prinzipien seitens der öffentlichen Kostenträger. Wir unterstützen Sie bei der inhaltlichen Profilierung Ihrer Einrichtung auf der Grundlage der Ziele des Sozialgesetzbuchs und bei der Gegenfinanzierung.

Innovation, Politikberatung, Vortragsangebote

Ich berate auch bei komplexen und fachlich übergreifenden Themenstellungen sowie bei der Entwicklung innovativer Lösungen und beraten gerne im Vorfeld von Gesetzesinitiativen. Wir bieten gerne Vorträge zu verschiedenen Themenbereichen an, z.B. zur Daseinsvorsorge, zum kirchlichen Arbeitsrecht, zum allgemeinverbindlichen Tarif für Gesundheit und Soziales und über die Pflichten der Leistungsträger, u.a. Jugendämter, Jobcenter und Arbeitsagenturen bei der Finanzierung und Vereinbarung und Vergabe von Leistungen. Wir bieten Ihnen Vorträge und Unterstützung zur Frage von Pflegeleistungen im In- und Ausland und zu grundsätzlichen sozialpolitischen Fragen.

Arbeitsrecht, Kirchliches Arbeitsrecht

Auch im Bereich des Arbeitsrechts, der öffentlichen Verwaltung, des Verwaltungsrechts, der Daseinsvorsorge und der netzgebundenen Versorgung sprechen Sie uns gerne an.

Ein guter Leistungsvertrag regelt präventiv vorhersehbare Interessenkonflikte und bietet die Chance der Darstellung der individuellen Leistung und der Qualität

Eine gute Vertragsberatung mehr als juristische Aktualisierung. So sind etwa Trägerverträge oder auch Kitaverträge bzw. Kinderbetreuungsverträge Pfeiler im komplexen Verhältnis Eltern-Kind-Kita-öffentlicher Kostenträger. Kitaträger wollen sich u.a. vor Störungen des Kitabetriebs schützen und ihre Rechte gegenüber den Eltern klar geregelt wissen. Eltern wünschen sich Entlastung in der Kinderbetreuung aber auch eine gute Entwicklung und Sicherheit für ihr Kind. Die Verwendung von bloßen Vertragsformularen ist oft nicht zielführend. Der Vertrag  ist für die Sozialen Leistungserbinger auch eine Möglichkeit der Darstellung u.a. ihrer Unternehmensphilosophie, ihrer gesellschaftlichen Vernetzung und ihres Qualitätsverständnisses. Sie erzielen damit eine Wirkung auf die Nutzer und deren Angehörige, welche über die Auflistung von Rechten und Pflichten hinausgeht. Für die Nutzer wiederum bietet sich hier die Möglichkeit, individuelle Wünsche im Rahmen der vorhandenen Finanzierung möglichst konkret festzuhalten. Dies ist wiederum eine Chance für Einrichtungsträger sich von anderen zu unterscheiden. Es lohnt sich daher, Zeit und Sorgfalt auf eine für die jeweilige Einrichtung abgestimmte und die Nutzerwünsche berücksichtigende Vertragsfassung zu verwenden und sich im Konfliktfall auf juristische Fachleute für Kitarecht und Kindergartenrecht zu verlassen.

Bezahlung

In der Regel wird ein Stundenhonorar vereinbart, welches die Arbeitszeit real abbildet und Transparenz über die Kosten schafft.


Referenzen und bisherige inhaltliche Funktionen von Prof. Dr. Bernd Schlüter:

  • Beratung von Spitzenverbänden im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Beratung von Religionsgemeinschaften
  • Satzungen Vereine u. Verbände
  • Beratung von Jugendverbänden und Jugendarbeit
  • Gutachten zum Jugendfördergesetz Berlin und zur Hauptstadtzulage Berlin
  • Neustrukturierung der Regionalen Diakonischen Werke im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau
  • Zivil- und strafrechtliche Aufarbeitung eines umfangreichen Schadensvorgangs beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau
  • Federführende Leitung von öffentlichen Kampagnen für eine bessere Pflege und zugunsten Ev. Krankenhäuser und gegen Menschenhandel
  • Inhaltliche Hauptverantwortung für die Qualitätshandbücher Diakoniesiegel Pflege und Evangelische Kindertagesstätten
  • Verhandlungen auf Regierungsebene gegenüber Landesregierung und Bundesregierung zu sozialpolitischen und sozialrechtlichen Fragen
  • Gründung der Diakoniestiftung Hessen und Nassau
  • Mitautor von juristischen Kommentaren und Handbüchern im Bereich Gesundheitsrecht, Jugendhilferecht, Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht
  • Federführung des Projekts "Aktiv-Passsiv-Transfer" zur Beschäftigung langszeitarbeitsloser Menschen
  • Beratung bundesweiter Träger u.a. im Vergaberecht, Sozialvergaberecht und Zuwendungsrecht und bei Wettbewerbsproblemen und Fragen der Arbeitsförderung
  • Herstellung einer funktionsfähigen und fachübergreifenden Arbeitsstruktur und Interessenvertretung der Diakonie Deutschland
  • Autor des Gutachtens "Wege zu einem Branchentarif Soziales und Gesundheit" für die SPD-Bundestagsfraktion
  • Beratung im kirchlichen Beamtenrecht
  • Mitglied im Aufsichtsrat des ev. Kitaverbundes Berlin-Mitte
  • Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
  • Aufbau des "Kulturgut Gollenberg GbR"
  • Beratung des Projekts "Frankfurter Festwochen" u.a. im Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Förderung der Initiative "Kunst trotzt Armut" und "Kunst trotzt Demenz"
  • Beratung von großen Sozialunternehmen in Finanzierungsfragen des SGB und des Zuwendungsrechts
  • Erstellung eines Gesetzentwurfs im Auftrag gemeinnütziger Rettungsdienste
  • Gutachten zum Jugendfördergesetz Berlin
  • Begutachtung von Novellierungen von Kindertagesstätten Gesetzen der Bundesländer
  • Beratung der bayerischen Wohlfahrtsverbände in Fragen der Jugendsozialarbeit
  • Beratung in Fragen des Religionsrechts


Prof. Dr. Bernd Schlüter ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Französisch
  • Englisch

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