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Rechtsanwalt

Dr. Bernhard B. Meiski

Meiski Rechtsanwälte
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Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Steuerrecht
Über 35 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1989 und über 35 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Erbrecht

Ich bin seit über dreißig Jahren im Erbrecht tätig und seit 2003 Fachanwalt für Erbrecht. Meine Erfahrung ist, daß die hohen Scheidungsraten nicht nur zum Zerbrechen von Familien führen, insbesondere kommt es oft zum Bruch zwischen Vätern und ihren Kindern. Das hat dann auch Auswirkungen auf das Erbrecht, denn oft werden die eigenen Kinder dann enterbt. So bildet das Pflichtteilsrecht den Schwerpunkt meiner erbrechtlichen Tätigkeit. Hier geht es darum, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche effektiv durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Denn oft haben die Pflichtteilsberechtigten schon anzurechnende Leistungen erhalten.

Oft geht es darum, daß ein Kind sich um die Eltern gekümmert hat und die Geschwister den Verdacht haben, hier seien Bank- und Vorsorgevollmachten mißbraucht worden. Das kommt relativ oft vor, wird aber ebenso oft zu Unrecht unterstellt. 

Daneben gibt es die ungewöhnlichsten Konstellationen: Schenkungen trotz erbvertraglicher Bindung, Zweifel bei der Testamentsauslegungen, verschwundene Vermögen, erschlichene Testamente, verschwundene Testamente und was das Leben bzw. der Tod so mit sich bringt. Da kenne ich mich aus, weil sich in den vielen Jahren viel Erfahrung angesammelt hat. Das ist der praktische Teil. Daß ich zudem in der Fortbildung von Fachanwaltskollegen tätig bin, bringt den theoretischen Teil. 

Weitere Erfahrungen habe ich als Testamentsvollstrecker gemacht. Die ist immer angezeigt, wenn der Erblasser möchte, daß sein Wille in etwas komplizierteren oder heiklen Konstellationen auch zum Tragen kommt. Es ist ein Muß, wenn sichergestellt werden soll, daß ein behindertes Kind auch wirklich von seiner Erbschaft profitiert.

Schließlich kommt es auch unter Geschwistern vor, daß sie zerstritten sind. Manchmal sind es auch die unterschiedlichen Bedürfnisse, die eine sinnvolle Nachlaßauseinandersetzung hindern. Dann helfe ich, die Auseinandersetzung durchzuführen.

Aber manchmal ist es besser, eine Erbschaft erst gar nicht anzutreten. Auch hier dann ich beraten und unterstützen.

Oder wollen Sie Ihren Nachlaß erst noch regeln? Hier zeige ich Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und die steuerlich günstigen Gestaltungen.


Steuerrecht

Ich bin seit etwa 30 Jahren Fachanwalt für Steuerrecht. Während meiner Ausbildung habe ich das Finanzamt und das Finanzgericht von innen kennengelernt. Ich bin vor allem bei der Vertretung von Steuerpflichtigen in Einspruchs- und Klageverfahren tätig, und zwar gern in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Steuerberater habe sie schlecht beraten, prüfe ich, ob er einen Fehler und sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Wenn Sie Steuerberater sind, stehe ich Ihnen gern bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen zu Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Tätigkeit in Steuerstrafverfahren. Hier brauchen Sie jemanden, der sich im Strafrecht, aber auch im Steuerrecht auskennt.

Da ich auch Fachanwalt für Erbrecht bin, ist mein steuerlicher Schwerpunkt natürlich auch das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Hier gibt es viel zu beachten, damit nicht der Fiskus einen viel zu hohen Anteil an der Erbschaft oder der Schenkung erhält. Durch Gestaltung kann man eine Menge Steuern vermeiden. 

Steuererklärungen zu fertigen ist das Geschäft der Steuerberater. Die Anfertigung von Erbschaftssteuererklärungen fallt da aber oft aus dem Rahmen. Hier helfe ich gern.

Vielleicht sind Sie Geschäftsführer einer Gesellschaft und das Finanzamt nimmt Sie persönlich für die Steuerschulden der Gesellschaft in Haftung. In so einer Situation kann man sich unverhofft wiederfinden. Ich helfe Ihnen, da heraus zu kommen.


Bankrecht

Während meines Studiums war ich am Institut für Bankrecht in Köln bei Prof. Dr. Pleyer tätig. Nach dem Studium war ich dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und wurde mit einer bankrechtlichen Dissertation promoviert. Einen Teil meiner Referendartätigkeit habe ich bei der Deutschen Bank absolviert und später Banken und Sparkasse als Anwalt vertreten. 


Dr. Bernhard B. Meiski ist gelistet in Rechtsanwälte Remscheid und Rechtsanwälte Deutschland.

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