Profil-Bild Rechtsanwältin Birte Raguse
Rechtsanwältin

Birte Raguse

Komning Rechtsanwälte
Komning Rechtsanwälte

Fachanwältin für

  • Versicherungsrecht

Rechtsgebiet

  • Medizinrecht
MJ
von M. J. am 26.04.2024 um 12:57 Uhr
Gute Unterstützung
Versicherungsrecht

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Es freut mich, dass mein Profil Ihr Interesse geweckt hat. Da Anlass hierfür vermutlich eine beabsichtigte oder bereits erfolgte Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus einem bestehenden Versicherungsvertrag sein wird oder aber der Versicherer aus Ihrer Sicht Leistungen zu Unrecht abgelehnt bzw. nicht in voller Höhe erbracht hat, möchte ich Ihnen einige Informationen über mich und meine Tätigkeit mitteilen.           

Seit 2004 bin ich als Rechtsanwältin und seit über zehn Jahren in Hamburg als Fachanwältin für Versicherungsrecht tätig. Da der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Personenversicherungsrecht liegt, habe ich darüber hinaus einen Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht absolviert. Aufgrund der Schnittstelle zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vertrete ich auch Mandanten, die gesetzlich krankenversichert sind.  

Ich berate Versicherungsnehmer/ Patienten, unterstütze bei der Geltendmachung von (abgelehnten) Leistungsansprüchen aber auch bei der Abwehr unberechtigter (Rück-)Forderungen oder bei nachteiligen Vertragserklärungen von Seiten des Versicherers wie beispielweise Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung. 

Meine Tätigkeit im Personenversicherungsrecht umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

Krankenversicherung, also die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung                                        Hierbei geht es im Schwerpunkt um die Ablehnungen von Kostenübernahmen für beabsichtigte bzw. die Verweigerung oder Leistungskürzung von bereits erfolgten medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlungen. Versicherer verweisen hier häufig zu Unrecht auf eine fehlende medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung oder aber eine fehlerhafte bzw. der Höhe nach nicht korrekte Abrechnung durch den behandelnden Arzt.  Dies umfasst auch die Prüfung der Abrechnung nach den Gebührenordnungen der Ärzte / Zahnärzte (GOÄ / GOZ).         Bei der Krankentagegeldversicherung kommt es z.B. von Seiten des Versicherers, insbesondere bei länger andauerndem Leistungsbezug, oftmals zu Vertragsbeendigungen mit dem Einwand, es läge keine Arbeitsunfähigkeit mehr sondern bereits Berufsunfähigkeit vor.             

Im Bereich der Krankenversicherung bin ich sowohl für privat Versicherte / Privatpatienten als auch für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse tätig.                                                                                 

Berufsunfähigkeitsversicherung                                                                                                                                                  Tritt Berufsunfähigkeit ein, wird oftmals im Rahmen der Leistungsprüfung zunächst geprüft, ob der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung Angaben zu seinem Gesundheitszustand nicht oder nicht vollständig erbracht hat und der Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung angefochten werden kann oder zumindest für den konkreten Fall keine Leistung erbracht werden muss oder es wird das Vorliegen der Voraussetzungen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit bestritten.

Unfallversicherung                                                                                                                                                                     Bei Ansprüchen aus Unfallversicherungen wird oftmals das Unfallereignis an sich infrage gestellt und die Leistung verweigert. Im Rahmen der Leistungsprüfung kommen die von den Versicherern eingeholten Gutachten häufig fehlerhaft zu einem zu geringen Invaliditätsgrad, was sich gravierend auf die Leistungssumme auswirkt.

Lebensversicherungen                                                                                                                                                                    Es weigern sich z. B. noch immer Versicherer trotz Erfüllung der Voraussetzungen den Widerruf einer Lebensversicherung zu akzeptieren und den Vertrag rückabzuwickeln. 

Die darstellten Probleme sind nicht abschließend und stellen nur Beispiele von möglichen Streitigkeiten dar. Ich vertrete Sie selbstverständlich in allen denkbaren Konstellationen und auch in den weiteren, hier nicht explizit aufgeführten Bereichen des Versicherungsrecht wie beispielsweise der Rechtsschutzversicherung im Falle von Deckungsablehnungen oder den Sachversicherungen wie der Hausratversicherung u.a. nach Einbruchsdiebstählen.

Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Nachricht, damit wir Ihr Anliegen besprechen und klären können, wie ich Sie unterstützen kann.

Birte Raguse


Birte Raguse ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster e.V.

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  • Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg

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