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Rechtsanwalt

Björn Beckmann

Fachanwalt für

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete

  • Baurecht & Architektenrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
DP
von D. P. am 01.06.2022 um 12:55 Uhr
Kündigung Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Rechtsanwalt Björn Beckmann

Die rasche Betreuung meiner Mandanten bildet den Mittelpunkt meines Interesses, wobei ich großen Wert auf hohe Beratungsqualität sowie Flexibilität lege. Ich berate Sie nicht nur in meiner Kanzlei, sondern überall dort, wo sie rechtliche Unterstützung benötigen, also auch bei Ihnen vor Ort. Dabei konzentriere ich mich vor allem auf die Bereiche Wohnungseigentumsrecht, Baurecht sowie Kfz-Vertragsrecht .

Schwerpunkte: Wohneigentumsrecht, Baurecht, Kfz-Vertragsrecht

Wohneigentumsrecht

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts stehe ich nicht nur WEG-Verwaltern unterstützend zur Seite, sondern auch einzelnen Eigentümern einer Eigentumswohnung. Neben den üblichen Fragen zu Abrechnungen, Sanierungen und baulichen Veränderungen stehen derzeit insbesondere die Probleme, die die COVID19-Epidemie mit sich bringt (z.B. die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Eigentümerversammlungen möglich sind), im Mittelpunkt. 

Großer Beratungsbedarf besteht zudem wegen der am 01.12.2020 in Kraft tretenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die zu erheblichen Änderungen führen wird.

Baurecht 

Im Baurecht beschäftige ich mich u. a. mit der Erstellung baurechtlicher Dokumente wie Bauverträge oder Architektenverträge. Außerdem kümmere ich mich für Sie als Unternehmer um die Geltendmachung von Werklohnansprüchen oder um die Abwehr von gegen Sie gerichteter, unberechtigter Ansprüche. Sie als Besteller unterstütze ich gerne bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen entstnadener Baumängel.

Letztlich können Sie sich also in sämtlichen Bauphasen vertrauensvoll an mich wenden. Dabei ergeben sich durchaus häufig Verknüpfungen zwischen meinen Tätigkeitsschwerpunkten, dem Wohnungseigentumsrecht und dem Baurecht.

Kfz-Vertragsrecht

Das Kfz-Vertragsrecht umfasst sämtliche Vertragsverhältnisse, die Sie rund um Ihr Kraftfahrzeug schließen. Ich kläre für Sie sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neuwagens oder Gebrauchtfahrzeugs und berate Sie umfassend zu Kaufverträgen, Leasingverträgen sowie daraus resultierenden Rechten. 

Von besonderem Interesse sind momentan sicherlich die Rechte, die möglicherweise auch Ihnen im Zuge des sog. Diesel-Abgasskandals zustehen und über die ich Sie gerne berate. Nachdem die Rechtslage hinsichtlich des VW-Motors EA 189 durch den Bundesgerichtshof mittlerweile im Wesentlichen geklärt und die letzten Prozesse dem Ende zugehen, deuten sich in der Instanzrechtsprechung an, dass auch weitere Motoren auch anderer Hersteller betroffen sein könnten. Sollten Sie für Ihr Fahrzeug einen Rückruf erhalten oder Presseberichte zu Ihrem Fahrzeug verfolgt haben, berate ich Sie gerne zu Ihren Rechten.

 Spannend zu verfolgen ist auch die Entwicklung der Rechtsprechung zu der Möglichkeit des Widerrufs von Leasing- oder Kfz-Darlehensverträgen. Insbesondere durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2020 haben sich noch einmal neue Möglichkeiten ergeben.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

Björn Beckmann ist gelistet in Rechtsanwälte Wuppertal und Rechtsanwälte Deutschland.

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