Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Tesche
Rechtsanwalt

Björn Tesche

Erfahrung und Expertise aus mehr als 20 Jahren im Familien- und Erbrecht

Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Internationales Recht
  • Unterhaltsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung gerne via Teams (ggf. auch Zoom, Skype oder andere). Wenn Sie vor dem vereinbarten Termin Unterlagen als PDF etc. schicken, können wir die zusammen am Bildschirm durchgehen.
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2000 und über 24 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
GR
von G. R. am 21.10.2022 um 09:04 Uhr
sehr gut
Grundstücksrecht & Immobilienrecht

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Familienrecht

Lassen Sie sich von mir im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Lösung für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Vermögensauseinandersetzung und bei der Regelung des Zugewinnausgleichs.  In geeigneten Fällen vermittle ich eine einvernehmliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen und begleite Sie zum Notar. Ich helfe Ihnen dabei, eine Lösung für das Eigenheim und für die darauf lastenden Schulden zu finden. Wo es notwendig ist, vertrete ich Ihre Interessen nachhaltig vor Gericht. Kommen Sie bitte frühzeitig auf mich zu und warten nicht ab, bis die Fronten verhärtet sind.

Erbrecht

Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Streit im Erbfall zu verhindern und Frieden in der Familie zu bewahren. Ich unterstütze Sie umfassend bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung, z.B. eines Testaments oder Erbvertrags und bei der lebzeitigen Übertragung von Vermögen. Hier müssen vor allem die Erbschaftssteuer und Pflichtteilsrechte im Blick behalten werden. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, sei es bei der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder der Testamentsvollstreckung. Im Erbfall sollten Sie sich umgehend beraten lassen, also nicht erst nach Ablauf einer Trauerzeit.

Björn Tesche ist gelistet in Rechtsanwälte Weil am Rhein und Rechtsanwälte Deutschland.

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