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Rechtsanwältin

Christine Brunner

Anwaltskanzlei Brunner
Anwaltskanzlei Brunner

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Erbrecht
  • Wettbewerbsrecht
FT
von F. T. am 18.04.2024 um 08:45 Uhr
Sehr gut
Familienrecht

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Ich wurde 1999 als Rechtsanwältin zugelassen und übernehme insbesondere Fälle im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen). 


Wettbewerbsrecht

  • Abmahnung
  • Antwort auf Abmahnung (ggf. mit Unterwerfung/Teilunterwerfung, Gegenabmahnung o.ä.)
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • wettbewerbsrechtliche Klagen
  • Eilanträge (vorläufiger Rechtsschutz) 
  • Schutzschriften


Arbeitsrecht

  • Beratung und Vertretung bei Kündigung
  • Überprüfung von Zeugnissen
  • Beratung bei Fragen rund um Verträge oder eine Abfindung


Erbrecht

  • Beratung und Hilfe bei der Aufsetzung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen
  • Testamentsgestaltungen
  • Ausschlagung des Erbes
  • Pflichtteilsansprüche und Erbenhaftung
  • Nachlasssicherung und nachlassgerichtliche Verfahren
  • Probleme und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Oft meidet man das Thema "Tod" nicht nur selbst, sondern auch unter nahen Angehörigen, was dann die Gefahr birgt, dass der letzte Wille nicht durchsetzbar ist oder die Erben in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten feststecken. Im Zweifel erbt "der Wolf" unter den Verwandten und nicht "das Schaf". 

Die Dinge  zu besprechen, rechtlich einwandfrei zu klären ist zwar oft unangenehm, erspart aber allen viel Schlimmeres. Wenn man geerbt hat und andere versuchen, dies zu verhindern, scheuen viele den Gang zum Anwalt, weil man sich mit Familienmitgliedern nicht zerstreiten will, nicht "geldgeil" im Angesicht des nahen Todesfalles wirken möchte oder die Kosten des Anwalts fürchtet. Die Erfolgschancen sind mit Anwalt aber in vielen Konstellationen erheblich besser als ohne und die Wahrscheinlichkeit, im eigenen Leben so viel Geld zu erwirtschaften, wie man erben würde, sinkt von Jahr zu Jahr. Was die früheren Generationen (teilweise auch nur mit einem Erwerbstätigen) noch erwirtschaften konnten, kann man heute meist selbst (selbst mit zwei Erwerbstätigen) nicht mehr erwirtschaften. Wenn man deshalb auf Erb-/Pflichtteils-/Vermächtnisansprüche verzichtet, so verzichtet man nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Kinder und Enkelkinder, auf eine finanziell abgesicherte Existenz.

Hier finde ich, dass man - schon für den eigenen Seelenfrieden - zumindest eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen sollte, bevor man ohne gesicherte Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft.   


Insolvenzrecht

  • Beratung und Vertretung bei drohender  Insolvenz
  • Verbraucherinsolvenz und Firmeninsolvenz
  • Einleitung oder Hilfe bei der Einleitung des  Insolvenzverfahrens
  • Beratung bei laufender Insolvenz

Vom Thema "Schulden" sind viele Menschen betroffen. Der Gang zum Rechtsanwalt oder zu den kostenlosen staatlichen Beratungsstellen kostet so manchen in der Verbraucherinsolvenz eine ganz erhebliche Überwindung und geschieht oft erst, "wenn nichts mehr geht". Dadurch dauert die Entschuldung aber oft viel länger als gesetzlich vorgesehen und kostet mehr Kraft und Nerven als nötig.

In der Firmeninsolvenz bestehen erhebliche Unterschiede zur Verbraucherinsolvenz, die Rechtsfragen sind meist viel komplexer, die (bezahlbaren) Beratungsangebote sind rar gesät. Andererseits sind die Haftungstatbestände nahezu ausufernd (sowohl für die Geschäftsführung, die Gesellschafter und/oder den Vorstand von Unternehmen), so dass hier meist nicht "nur" der Betrieb, sondern auch die Firmenleitung  jeweils mit ihrem jeweiligen gesamten Privatvermögen "auf der Kippe" stehen. 

In beiden Fällen geht es bei der Beratung um die Möglichkeiten, die Ihnen in Ihrem speziellen Einzelfall zur Verfügung stehen, um wieder schuldenfrei leben zu können/den betrieb weiter betreiben zu können oder um den Schuldenabbau so zu gestalten, dass Ihnen wieder "Luft zum Atmen" bleibt.


Familienrecht

  • Trennung/Scheidung
  • Umgang/Sorgerecht (Kindschaftssachen)
  • Probleme mit dem Jugendamt/Inobhutnahmen
  • Unterhalt
  • Wohnungszuweisungs- und gewaltschutzverfahren

Auch in familiengerichtlichen Angelegenheiten befinden sich die meisten Mandanten, wenn sie mich aufsuchen, in der Krise. Ob es wegen einer Trennung, dem Sorgerecht oder dem Umgang mit den Kindern, den finanziellen Veränderungen durch die Trennung/Scheidung oder der Frage, wer die gekaufte Immobilie behalten soll oder ob und wie eine gemeinsam aufgebaute Firma geteilt werden soll, alle diese Fragen sind existentiell.

Mir ist es deshalb ein Anliegen, Ihnen bereits mit der Erstberatung einen Pfad zu zeigen, der für Sie begehbar sein wird und Sie danach "an die Hand zu nehmen" und Sie trotz emotionalem Ausnahmezustand durch den juristischen Dschungel hindurch zu leiten, der sich in solchen Situationen oft bedrohlich und undurchdringlich vor einem aufbaut. Die meisten Mandanten berichten, dass es mit jeder weiteren Google-Suche schlimmer wurde und sie mit jeder gelesenen Seite weniger wussten und mehr Sorge hatten als zuvor. 

Kein Wunder. Die Rechtsprechung in Familiensachen ist gigantisch und es findet sich zu fast jeder Gerichtsentscheidung eine, die die Gegenansicht vertritt. Ohne versierten Rechtsanwalt an seiner Seite fühlt man sich oft verloren.

Mir ist es ein Anliegen, Ihnen durch diese Zeit hindurch zu helfen und Sie finanziell, persönlich und mit Ihrer Erziehungsproblematik so zu unterstützen, dass Sie wieder sicheren Boden unter den Füßen spüren. 

Rufen Sie mich an. Die telefonische Ersteinschätzung, die etwa 20 Minuten dauert, ist kostenlos. Danach werden Sie zumindest eine Vorstellung davon haben, wohin "Ihre Reise familienrechtlich gehen wird" und ob Sie weiter mit mir zusammen arbeiten wollen.

Christine Brunner ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

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